BfArM setzt Maßnahmen zu Retinoiden um

Orale Retinoide erhalten Warnbox

Stuttgart - 24.07.2018, 10:15 Uhr

Die oralen Retinoide Isotretinoin, Acitretin und Alitretinoin sollen künftig eine Packungs-Warnbox erhalten. (b / Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)

Die oralen Retinoide Isotretinoin, Acitretin und Alitretinoin sollen künftig eine Packungs-Warnbox erhalten. (b / Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)


Das Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden ist abgeschlossen, das BfArM setzt nun den Bescheid der Europäischen Kommission mit hoffentlich effektiveren Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung um. So müssen acitretin-, alitretinoin- oder isotretinoinhaltige Arzneimittel künftig einen Warnhinweis auf der Verpackung tragen.

Schon im Juli 2016 hatte die Europäische Arzneimittelagentur ein Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden eingeleitet. Bereits bestehende Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung sowie das Risiko neuropsychiatrischer Erkrankungen unter Retinoid-Therapie sollten neu bewertet werden. Für Retinoide gelten bereits, da sie embryotoxisch sind, strenge Schwangerschaftsverhütungsprogramme. Jedoch haben nicht alle EU-Mitgliedstaaten diese Maßnahmen auch gleichermaßen konsequent umgesetzt.
Bei der EMA ist der PRAC für die Risikobewertung von Arzneimitteln zuständig. Er legte im Februar dieses Jahres dem Humanarzneimittelausschuss der EMA, CHMP, seine Einschätzung vor. Dieser bestätigte im März 2018 die PRAC-Empfehlungen und verabschiedete sodann ein finales Gutachten (opinion). Nun hat im Juni 2018 die Europäische Kommission einen EU-weit rechtsverbindlichen Beschluss verbschiedet, den das BfArM in Deutschland nun umsetzt.

EU-weite Harmonisierung der schwangerschaftsverhütenden Maßnahmen

Retinoide sind embryotoxisch und eine Schwangerschaft gilt es, unter allen Umständen während einer Therapie mit den Vitamin-A-Säure-Derivaten zu vermeiden. Dass dies besser gelingt als seither, dafür sollen die neuen EU-weit harmonisierten Regeln zur Schwangerschaftsverhütung sorgen. So sind Ärzte angehalten, vor einer Therapie mit oralen Retinoiden eine bereits bestehende Schwangerschaft ihrer Patientin auszuschließen und die Patienten über die Notwendigkeit einer effektiven Verhütung aufklären. Dieses Beratungsgespräch ist schriftlich zu dokumentieren.

Die neuen Schwangerschaftsverhütungsmaßnahmen betreffen nicht alle oralen Retinoide. Bexaroten (Targetin®) setzen Ärzte bei Patienten mit kutanem T-Zell-Lymphom ein (CTCL); Tretinoin ist der Wirkstoff in Vesanoid®, einem Arzneimittel zur Behandlung der akuten Promyelozyten Leukämie (APL). Beide Arzneimittel haben rein onkologische Indikationen. Krebspatientinnen stehen ohnehin unter enger medizinische Überwachung, sodass zusätzliche Schwangerschaftsverhütungsprogramme nach Ansicht des PRAC nicht erforderlich sind.

Auch topische Retinoide in der Schwangerschaft kontraindiziert

Retinoide werden therapeutisch oral und topisch genutzt. Sie finden Anwendung bei Hauterkrankungen wie schwerer Akne oder Psoriasis und werden, wie erwähnt, auch in der Onkologie eingesetzt. Die teratogene Gefahr, die von oralen Retinoiden ausgeht, ist deutlich höher ist als die von topischen. Der PRAC bewertete die systemische Exposition durch topisch applizierte Retinoide als „extrem gering“. Nichtsdestotrotz sollen auch topische Retinoide bei schwangeren Frauen oder Frauen, die eine Schwangerschaft planen, nicht eingesetzt werden.

Warnhinweise zu Depression und Angst bei oralen Retinoiden

Außerdem werden die informierenden Texte zu Retinoiden künftig einen Warnhinweis zum möglichen Risiko neuropsychiatrischer Erkrankungen (wie Depression, Angst und Stimmungsschwankungen) bei oraler Anwendung tragen. Auch wenn aufgrund einer begrenzten Datenlage die neuropsychiatrischen Nebenwirkungen nicht klar in Zusammenhang mit der Einnahme oraler Retinoide gebracht werden konnten. Der PRAC gab zu berücksichtigen, dass auch die Schwere der Grunderkrankung (Akne, Psoriasis) das Entstehen einer Depression begünstigen könnte. Diese Warnhinweise gelten nicht für topische Retinoide.

Was ändert sich?

Ab 21.09.2018 müssen alle acitretin- alitretinoin- oder isotretinoin-haltigen Arzneimittel in der oralen Anwendung einen gerahmten Warnhinweis auf der Packung tragen, der auf das teratogene Risiko hinweist und auf die Notwendigkeit einer effektiven Schwangerschaftsverhütung.

Auch soll das Schulungsmaterial zur Schwangerschaftsverhütung zu oralen Retinoiden nach den EU-weit verabschiedeten Vorgaben aktualisiert werden. Das BfArM empfiehlt den deutschen Zulassungsinhabern hier, mit den jeweiligen anderen pharmazeutischen Unternehmen zusammenzuarbeiten und dem BfArM eine abschließende Version der Schulungsunterlagen vorzulegen.

Die Zulassungsinhaber Acitretin- Alitretinoin- oder Isotretinoin-haltiger Arzneimittel müssen außerdem eine Arzneimittelanwendungsstudie durchführen. Diese dient dazu, die Wirksamkeit der aktualisierten Risikominimierungsmaßnahmen zu bewerten. Das BfArM erwartet diese Ergebnisse bis 2022.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.