Vorschlag zur Deregulierung 

Schweizer FDP will OTC-Rezepte nach Video-Beratung

Berlin - 02.10.2018, 14:30 Uhr

In der Schweiz gibt es OTC übers Internet derzeit nur nach Einsenden eines Rezeptes. Geht es nach der FDP-Fraktion, soll sich das bald ändern. (Foto: Imago)

In der Schweiz gibt es OTC übers Internet derzeit nur nach Einsenden eines Rezeptes. Geht es nach der FDP-Fraktion, soll sich das bald ändern. (Foto: Imago)


Die Schweiz – das Mutterland des Pharmahandelskonzerns Zur Rose – gehört im Europavergleich zu den Ländern mit den strengsten Versandhandelsregulierungen. Es ist dort zwar erlaubt, Rx-Medikamente zu versenden. Der OTC-Versand hingegen ist nur nach dem Einsenden einer ärztlichen Verordnung möglich. Der FDP-Abgeordnete Marcel Dobler aus St. Gallen will den OTC-Versand nun deregulieren – die Präparate sollen nach einer Video-Beratung versendet werden dürfen.

Die Schweiz hat im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern strikte Regeln, wenn es um den Arzneimittel-Versandhandel geht. Hier dürfen nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand von Rx-Präparaten auf Rezept ist also zugelassen. Der OTC-Versand hingegen ist nur stark eingeschränkt erlaubt. Denn Versandhändler dürfen nur OTC-Medikamente verschicken, wenn ihnen ein Rezept eines Mediziners vorliegt. Der DocMorris-Mutterkonzern ZurRose hat in der Vergangenheit versucht, diese Regelung zu umgehen, indem OTC-Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen konnten, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten. 

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Geht es nach Marcel Dobler, Mitglied der FDP-Fraktion in der Schweizer Bundesversammlung, soll der OTC-Versand schon bald aber einfacher möglich sein. Der Liberale aus St. Gallen, das übrigens nicht weit entfernt ist von der Zur Rose-Zentrale in Frauenfeld – hat eine Motion, also einen Gesetzesantrag zu dem Thema gestellt. Demnach soll die OTC-Rezeptpflicht aufgehoben werden, wenn zwischen Apotheker und Patient ein Beratungsgespräch per Video stattgefunden hat.

Dobler: Kein Unterschied zwischen physischer Apotheke, Online oder Handy

In einem Interview mit der Tageszeitung „Blick“ erklärt Dobler seinen Vorschlag: „Gerade, wenn man Bepanthen für ein Kind oder Nasentropfen online bestellen möchte oder per Post nach Hause geschickt haben möchte, dann braucht man ein Rezept. Das ist ein Missstand, den ich korrigieren möchte. Schlussendlich geht es um Convenience, dem Kunden soll es einfach möglich sein, nicht in eine Apotheke zu gehen, sondern es nach Hause geliefert zu bekommen.“ Aufgrund von anderen „Infrastruktur- und Lohnkosten“ sei des Weiteren ein Einsparungspotenzial von bis zu 40 Prozent möglich.

Auf die Frage, ob der Online-Handel nicht die kleine Vor-Ort-Apotheke bedrohe, erklärt der Liberale: „Es geht um Patientensicherheit, die aufrechterhalten bleibt. Es geht mir nicht darum, dass ein Formular ausgefüllt werden soll oder eben keine Kontrolle stattfindet, sondern es soll ein Videogespräch erlaubt werden. Das heißt, ein Videogespräch mit einem Apotheker soll gleichgestellt werden, wie das bei einem physischen Apotheker ist. Da ist kein Unterschied, ob über den PC, das Handy oder Online, darum ist das gleichwertig und soll erlaubt werden.“ Dobler sieht auch nicht die Gefahr eines „Lädelisterbens“. Schließlich sei es vorstellbar, dass auch „physische Apotheken“ auf ihren Rechnern solche Kommunikationssoftware installieren, um mit den Kunden zu chatten. Die Apotheken könnten so in der ganzen Schweiz Umsatz machen, was ein Vorteil für sie sei.

Wie funktioniert das Motionsverfahren?

Die Motion von Dobler hat bislang 23 Mitzeichner. Damit sie aber überhaupt in einen Gesetzentwurf münden kann, müssen beide Räte (Erstrat und Zweitrat) im Parlament zustimmen. Im Zweitrat sind sogar zwei Beratungen nötig. Ist die Motion beschlossene Sache, wandert sie in den Bundesrat. Dieser muss die Motion dann innerhalb von zwei Jahren umsetzen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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