Mutmassliches Krebsrisiko

Glyphosatprozess: Strafmaß reduziert - Bayer sträubt sich trotzdem 

Berlin - 23.10.2018, 13:30 Uhr

Bayer will auch das abgemilderte Strafmaß im Glyphosatprozess nicht aktzeptieren. Da das Verfahren wegweisend ist, steht für den Konzern zu viel auf dem Spiel. (s / Foto: Imago)

Bayer will auch das abgemilderte Strafmaß im Glyphosatprozess nicht aktzeptieren. Da das Verfahren wegweisend ist, steht für den Konzern zu viel auf dem Spiel. (s / Foto: Imago)


Nur noch 78 statt 289 Millionen Dollar Strafe – das US-Gericht will die Strafe im Glyphosatprozess gegen Bayer senken. Doch der Pharma- und Agrarkonzern akzeptiert auch das abgemilderte Urteil nicht und kündigt Berufung an.  In den USA laufen derzeit 8.700 Klagen wegen möglicher Gesundheitsgefahren durch das Unkrautvernichtungsmittel.

Neue Wendung im Glyphosatprozess: Das zuständige US-Gericht hat die Strafe gegen Bayer wegen mutmaßlicher Krebsgefahren durch Glyphosat auf ein Drittel gesenkt. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will der Pharma- und Agrarkonzern auch das revidierte Schadensersatzurteil nicht akzeptieren und kündigt Berufung an.

Senkung von 289 auf 78 Millionen

Bei dem Prozess geht es um den 46-jährigen, an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson. Im August verurteilte ein Geschworenengericht in Kalifornien die Bayer-Tochter Monsanto zu 289 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Die Jury war der Ansicht, dass Glyphosat verantwortlich für Johnsons tödliche Krebserkrankung sei und Monsanto nicht ausreichend vor den Gesundheitsrisiken gewarnt habe.

Laut dem Handelsblatt findet die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos das von den Geschworenen festgelegte Strafmaß unverhältnismäßig hoch. Sollten die Anwälte des Klägers zustimmen, werde sie die Strafe auf 78 Millionen Dollar absenken.

Verfahren richtungsweisend

Da das Verfahren jedoch nicht neu aufgerollt wird, wie es Bayer beantragt hatte,  bestätigte die Richterin damit indirekt den von der Jury postulierten Zusammenhang zwischen Johnsons Krebserkrankung und dem Unkrautvernichtungsmittel. Die Aktie ist am heutigen Dienstag um 8,3 Prozent eingebrochen.

Der US-Prozess ist das erste Verfahren gegen Bayer wegen mutmaßlich verschleierter Krebsgefahren durch das Unkrautvernichtungsmittel. Daher könnte das Urteil wegweisend für weitere Verfahren sein. Laut dpa laufen in den USA  rund 8700 Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat. Und deshalb ist der Ausgang des ersten Verfahrens für Bayer hochbrisant.

Daher plant Bayer, Berufung beim California Court of Appeal einzulegen. Die deutliche Reduzierung des Strafschadensersatzes durch das Gericht sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, doch sei Bayer nach wie vor überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen stehe, erklärte der Konzern am heutigen Dienstag gegenüber der dpa.

Wie geht es weiter?

Die Klägerseite muss sich laut Medienberichten bis zum 7. Dezember entscheiden, ob sie die Zahlung von 78 Millionen Dollar akzeptiert. Sollte der Kläger dies nicht tun, kann Bayer ein neues Gerichtsverfahren beantragen. Die Lebenserwartung des Klägers ist aufgrund seiner schweren Erkrankung eingeschränkt, weshalb sein Fall vorgezogen wurde. Ein Berufungsverfahren vor dem kalifornischen Supreme Court könnte Experten zufolge bis zu zwei Jahre dauern.


dpa / Dr. Bettina Jung
redaktion@daz.online


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