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Expertenanhörung im Bundestag
Kostenlose Verhütungsmittel – wenn ja, für wen und wie?
Kassen: Umsetzung über SGB V ungeeignet
Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sowie des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) betrachten die Umsetzung über das SGB V als ungeeignet. Denn bei Verhütungsmitteln handele es sich um versicherungsfremde Leistungen. Allenfalls sei der Vorschlag der Grünen denkbar, da sich dieser ausschließlich an Bedürftige richte. Doch hier müsse das Vorliegen der Bedürftigkeit geprüft werden, wodurch ein bürokratischer Aufwand und damit zusätzliche Verwaltungsausgaben entstünden. Denn die Kassen würden nicht von jedem Versicherten wissen, ob dieser Transferleistungen beziehe.
Auch die Rechtswissenschaftlerin Professor Frauke Brosius-Gersorf findet, dass Verhütungsmittel versicherungsfremde Leistungen sind. Eine direkte Verknüpfung zwischen Verhütungsmitteln und Gesundheit erkenne sie im Gegensatz zu Wolf und Busch nicht. Deshalb bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, da der Bund nicht die Kompetenz habe, per Gesetzgebung Verhütungsmittel für alle durch die Krankenkassen erstatten zu lassen. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln jenseits des 20. Lebensjahres könne daher – wenn überhaupt – nur an Bedürftige erfolgen. Die Umsetzung sei dabei allerdings nicht als Kassenleistung im Rahmen des SGB V, sondern über das SGB II (Grundsicherung) oder das SGB XII (Sozialhilfe) denkbar.
Altersgrenze einfach anheben?
Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), die bei der Anhörung nicht vertreten waren, äußerten im Vorfeld noch einen weitere Idee. In einer gemeinsamen Stellungnahme schlagen die beiden gynäkologischen Fachorganisationen vor, die bisherige Altersgrenze, unterhalb der verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bereits erstattet werden, von 20 auf 25 Jahre anzuheben.
Damit würden auch Studierende und Auszubildende mitberücksichtigt, die keine Transferleistungen erhalten. Außerdem würde verhindere diese Regelung, dass Empfängerinnen von Transferleistungen ihre Bedürftigkeit in der Apotheke, beim Arzt oder anderen Einrichtungen nachweisen müssen, was für manche beschämend sein kann.
Dieser Vorschlag steht allerdings im Gegensatz zu den Ausführungen der Sozialwissenschaftlerin Professor Cornelia Helffrich, derzufolge sich der Bedarf am Einkommen und nicht am Alter orientieren solle. Zudem sollen auch Männer zu ihrer Verantwortung stehen, weshalb Helffrich wie auch Wolf die Erstattung von Kondomen befürworten.
Einige Experten verwiesen in ihren Antworten auch auf das laufende Modellprojekt „Biko“ (Beratung, Information, Kostenübernahme), das den Nutzen einer kostenfreien Abgabe von Verhütungsmitteln untersucht. Dabei arbeiten Ärzte, Apotheker und ProFamilia-Beratungsstellen in sieben Modellregionen eng zusammen. Die Ergebnisse werden Ende des kommenden Jahres erwartet.
2 Kommentare
In Frankreich wird die Pille von der "GKV" übernommen
von Christina MARTIGNY am 12.11.2018 um 0:34 Uhr
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Familie ist ein Menschenrecht!
von Dr. Arnulf Diesel am 09.11.2018 um 10:02 Uhr
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