Das Urteil im Zyto-Prozess (Teil 1)

Das „perfekte Verbrechen“ für den Bottroper Zyto-Apotheker

Karlsruhe - 15.11.2018, 10:15 Uhr

Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. (hier mit seinen Anwälten) hat jahrelang Zyto-Zubereitungen gepanscht, damit Patienten geschadet und die Kassen um rund 17 Millionen Euro betrogen. DAZ-Autor Hinnerk Feldwisch hat die Urteilsbegründung analysiert. (Foto: hfd)

Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. (hier mit seinen Anwälten) hat jahrelang Zyto-Zubereitungen gepanscht, damit Patienten geschadet und die Kassen um rund 17 Millionen Euro betrogen. DAZ-Autor Hinnerk Feldwisch hat die Urteilsbegründung analysiert. (Foto: hfd)


Frühere Strafverfahren wurde eingestellt, S. sei ein „guter Mensch“

In den Jahren 2013 und 2014 führte die Staatsanwaltschaft Essen bereits ein Strafverfahren gegen S. wegen des Verdachts von Unterdosierungen – basierend auf der Anzeige eines früheren Ehemannes einer Apothekenmitarbeiterin. Doch die geschiedene Frau erklärte damals, nichts von Unterdosierungen zu wissen – ihr geschiedener Mann wolle ihr vermutlich schaden. Der Verteidiger von S. erklärte laut dem Urteil, der Apotheker sei unschuldig und käme „nicht im Traum“ auf die Idee, Krebspatienten Schaden zuzufügen: Er sei ein „guter Mensch“, Habgier sei ihm wesensfremd. Unterdosierungen lägen auch nicht im wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten, denn „je früher ein Krebspatient stirbt, desto weniger verdient mein Mandant an diesem Patienten. ( ... ) Man beißt ja schließlich nicht die Hand, die einen füttert.“ Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich eingestellt. „Der Angeklagte führte auch im Anschluss seine Taten fort“, erklären die Richter nun.

Detailliert beschreibt das Urteil die Abläufe bei der Zyto-Herstellung in der früheren „Alten Apotheke“ – so auch die Herstellung der Etiketten und die Dokumentation mittels des Programms Zenzy. „Die Mitarbeiter des Reinraumlabors (mit Ausnahme des Angeklagten) hielten sich beim Herstellen der Zubereitungen in der Regel an das sogenannte ‚Vier-Augen-Prinzip‘“, schreiben die Richter. Der Apotheker habe laut Urteil weder einen anderen Mitarbeiter hinzugezogen, noch waren andere Mitarbeiter anwesend. „Der Angeklagte arbeitete stets völlig allein und unbeobachtet.“ In Zenzy sei es oftmals automatisiert zu Minusbeständen einzelner Wirkstoffe gekommen, „weil mehr Wirkstoff zur Verwendung ausgebucht wurde, als an Lieferungen eingebucht worden war“.

Labormitarbeiter „besaßen keine eigenen Entscheidungsspielräume“

S. habe das Reinraumlabor seit den Anfängen im Jahr 2001 persönlich geleitet, heißt es im Urteil – das Labor zog er im Jahr 2016 in neue, deutlich größere Räume um. „Alle wesentlichen Entscheidungen, die das Labor betrafen, lagen in seinem Verantwortungsbereich und wurden auch tatsächlich von ihm getroffen“, schreiben die Richter – obwohl zunächst seine Mutter die Apotheke führte. So habe er auch selbstständig über die Einstellung neuer Mitarbeiter entschieden. „Der Angeklagte leitete und kontrollierte auch den täglichen Betrieb des Reinraumlabors“, schreiben die Richter. Hierdurch wie auch durch seine „überragende Sachkenntnis“ habe er stets den Überblick über alle Einzelheiten des Laborbetriebs gehabt. Er sei allein für den Wirkstoffeinkauf zuständig gewesen. Die Labormitarbeiter „besaßen keine eigenen Entscheidungsspielräume“, heißt es im Urteil. Alle Zeugen hätten übereinstimmend berichtet, dass S. alle wesentlichen Entscheidungen traf.

Welche Zubereitungen er herstellte, habe er selbst entschieden, indem er sich die jeweiligen Etiketten heraussuchte. „Einen Schwerpunkt legte er dabei auf die hochpreisigen monoklonalen Antikörper“, die er vorwiegend selbst produzierte – oftmals morgens zwischen 6 Uhr bis 6:45 Uhr sowie nach 16 Uhr und am Wochenende. Der Angeklagte sei der einzige, der von den Unterdosierungen unmittelbar wirtschaftlich profitierte habe – und zwar im Millionenbereich, erklären die Richter. „Es lag in seinem kriminellen Interesse, eine möglichst geringe Menge an Wirkstoff einzusetzen“, schreiben sie im Urteil. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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