Delegiertenversammlung Hessen

Hessen bekennt sich einstimmig zum Rx-Versandverbot

Eschborn - 22.11.2018, 09:00 Uhr

Ursula Funke, Kammerpräsidentin von Hessen: Gleichpreisigkeit ist das Fundament der flächendeckenden Versorgung. (c / Foto: LAK Hessen)

Ursula Funke, Kammerpräsidentin von Hessen: Gleichpreisigkeit ist das Fundament der flächendeckenden Versorgung. (c / Foto: LAK Hessen)


Nach Bayern und Nordrhein hat nun auch die Apothekerkammer Hessen eine Resolution verabschiedet. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig umzusetzen. Die Kammer hält das für die einzig zielführende Maßnahme, um die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen.

Wie lässt sich die Gleichpreisigkeit nach dem EuGH-Urteil wiederherstellen? Auch bei der Delegiertenversammlung in Hessen, die am gestrigen Mittwoch in Eschborn stattfand, war das natürlich ein Thema. Nach Ansicht von Kammerpräsidentin Ursula Funke ist die Gleichpreisigkeit das Fundament der flächendeckenden Versorgung. Das sei wie bei einem Haus. Man könne im ersten Stock Gemälde aufhängen und teure Teppiche auslegen, wenn das Fundament nicht trage, bräche das Haus zusammen.

Gleichpreisigkeit ist Fundament der flächendeckenden Versorgung

Wörtlich sagte sie: „Wenn es nicht gelingt die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, ist das die Ouvertüre zum Abgesang der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung durch die inhabergeführte Apotheke. Wer diese Systemveränderung möchte, soll auch das Rückgrat haben, dazu zu stehen und sie nicht scheibchenweise durchsetzen.“ Funke sprach sich auch klar gegen Kompensationen aus, zum Beispiel in Form von Extrahonoraren. Wieder bemühte sie das Bild vom Haus, auf das man ein zusätzliches Stockwerk setzen könnte, was aber ohne tragfähiges Fundament auch zum Zusammenbruch des Hauses führe. Struktur könne man sich nicht durch Geld abkaufen lassen, so Funke. Zudem bezweifle sie, dass die Kassen bereit seien, diese Kompensation zu bezahlen. Gleichpreisigkeit sei nicht verhandelbar und nicht abkaufbar.

Daraufhin rief Funke die Delegierten auf, einer Resolution zuzustimmen, in der die „Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig“ gefordert wird. Man habe bewusst das Wort „Rx-Versandhandel" vermieden. Adressat sei die Bundesregierung, die durch die Kanzlerin vertreten wird. Entsprechend werde die Resolution auch adressiert, damit der Koalitionsvertrag nun endlich umgesetzt werde, so Funke.

So lautet die Resolution ...

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig umzusetzen.

Auf der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe an die Patientinnen und Patienten ist die wohnortnahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland aufgebaut. Gleichpreisigkeit bedeutet Verbraucherschutz und verhindert das Übervorteilen von kranken Menschen. Für eine qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe, inhabergeführte Apotheken bildet die Gleichpreisigkeit das Fundament und verhindert zum Wohle der Bevölkerung einen ruinösen Preiswettbewerb. Die Apothekerinnen und Apotheker verschließen sich weder dem Fortschritt noch neuen Aufgaben und sind jederzeit bereit, Weiter- und Neuentwicklungen im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientinnen und Patienten aktiv mitzugestalten, gerade auch vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und dem damit verbundenen Anstieg an pflegebedürftigen Menschen. Apothekerinnen und Apotheker bringen sich aktiv in Projekte der Digitalisierung wie beispielsweise die Einführung des eRezeptes ein.

Um diese Aufgaben meistern zu können, ist jedoch die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Voraussetzung, da nur so eine flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig sichergestellt werden kann. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 gelten die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung nicht für ausländische Versandapotheken. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die einzig zielführende Maßnahme, um diese Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, ist der Ausschluss von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Versandhandel.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich zeitnah für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung zu jeder Tag- und Nachtzeit durch die wohnortnahen Apotheken in Deutschland einsetzt und ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt.“

Kammer in Hessen hält am Rx-Versandverbot fest

Die Delegierten begrüßtes es, dass die Kammer in Hessen nicht vom Rx-Versandverbot abrückt – im Gegensatz zu anderen Verbandschefs, die anscheinend offen für Alternativen seien, wie es in der kurzen Diskussion hieß. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.