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Delegiertenversammlung Hessen
Hessen bekennt sich einstimmig zum Rx-Versandverbot
So lautet die Resolution ...
„Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zügig umzusetzen.
Auf der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe an die Patientinnen und Patienten ist die wohnortnahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland aufgebaut. Gleichpreisigkeit bedeutet Verbraucherschutz und verhindert das Übervorteilen von kranken Menschen. Für eine qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe, inhabergeführte Apotheken bildet die Gleichpreisigkeit das Fundament und verhindert zum Wohle der Bevölkerung einen ruinösen Preiswettbewerb. Die Apothekerinnen und Apotheker verschließen sich weder dem Fortschritt noch neuen Aufgaben und sind jederzeit bereit, Weiter- und Neuentwicklungen im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientinnen und Patienten aktiv mitzugestalten, gerade auch vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und dem damit verbundenen Anstieg an pflegebedürftigen Menschen. Apothekerinnen und Apotheker bringen sich aktiv in Projekte der Digitalisierung wie beispielsweise die Einführung des eRezeptes ein.
Um diese Aufgaben meistern zu können, ist jedoch die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Voraussetzung, da nur so eine flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig sichergestellt werden kann. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 gelten die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung nicht für ausländische Versandapotheken. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die einzig zielführende Maßnahme, um diese Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, ist der Ausschluss von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Versandhandel.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich zeitnah für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung zu jeder Tag- und Nachtzeit durch die wohnortnahen Apotheken in Deutschland einsetzt und ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt.“
Kammer in Hessen hält am Rx-Versandverbot fest
Die Delegierten begrüßtes es, dass die Kammer in Hessen nicht vom Rx-Versandverbot abrückt – im Gegensatz zu anderen Verbandschefs, die anscheinend offen für Alternativen seien, wie es in der kurzen Diskussion hieß. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.
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