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Digitalisierung
Apotheker bekommen neue Pauschalen für die Telematikinfrastruktur
Noch in diesem Jahr sollen Patienten, Ärzte und Apotheker in Deutschland erstmals auch elektronisch auf Medikationspläne zugreifen können. Damit das möglich wird, müssen Apotheken allerdings noch an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Dieser Vorgang läuft noch. Nun steht allerdings fest, wie viel Geld die Apotheker für die Einrichtung der neuen technischen Ausrüstung und die Verwendung der TI regelmäßig erhalten sollen.
Derzeit müssen Patienten und Ärzte hierzulande noch ein Papierblatt verwenden, um den Medikationsplan zu nutzen. Damit soll aber bald Schluss sein: Das Gesetz sieht die Einführung des digitalen Medikationsplans vor. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte Alexander Beyer, Geschäftsführer der Gematik, dass Patienten noch in diesem Jahr den e-Medikationsplan nutzen können.
Das ist ein ambitionierter Plan. Denn dazu müssen zunächst die Apotheken an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI), also gewissermaßen das neue Datennetzwerk im Gesundheitswesen, angebunden werden. Nur wenn diese sichere Datenaustausch-Struktur etabliert wird, können Kliniken, Ärzte und Apotheker elektronische Entlassbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte miteinander austauschen oder E-Patientenakten einsehen. Diese Anbindung ist aber keine einfache Sache. Im vergangenen Jahr hatte DAZ.online bereits beschrieben, welche technischen Hürden noch überwunden werden müssen:
- Zunächst benötigen die Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren, um Patientendaten einsehen zu können. Rein technisch gesehen benötigen die Apotheker den HBA nicht zur Anbindung an die TI. Sie brauchen ihn allerdings, um Zugang zu Anwendungen zu erhalten, in denen Patientendaten eine Rolle spielen – wie etwa der E-Medikationsplan. Die Landesapothekerkammern arbeiten daran, diese Ausweise zu erstellen und an die Apotheker zu verteilen.
- Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, braucht der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte wird benötigt, um die jeweilige Apotheke beim TI-Netz anzumelden. Auch dafür sind die Kammern zuständig, dabei hatte es zuletzt aber rechtliche Probleme mit der Zuständigkeit der Kammern gegeben.
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- Schließlich benötigen die Apotheker einen sogenannten Konnektor, um sich über eine sichere VPN-Internetverbindung ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist das Verbindungsgerät in der Telematikinfrastruktur. Zu diesen Konnektoren gehören die Kartenterminals: An diesen neuen Lesegeräten sollen sich die Apotheker sowohl mit den SMC-B-Karten einmalig im Netz anmelden aber auch regelmäßig für die patientenbezogenen Anwendungen registrieren. Insbesondere bei den Konnektoren, die wie ein WLAN-Router aussehen, könnte sich für die Apotheker ein Marktproblem ergeben: Denn nur sehr wenige Produkte von einigen wenigen Anbietern sind zertifiziert. Im Apothekerlager sorgt man sich daher, ob es pünktlich zum Start überhaupt genügend Konnektoren geben wird, um alle Apotheken ans Netz zu bringen.
Einmalige Einrichtungskosten
Ganz unabhängig von allen noch vorhandenen technischen Problemen kostet die Anbindung natürlich Geld. Apotheker und Kassen wurden gesetzlich dazu aufgefordert, eine „Vereinbarung zum Ausgleich der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Apothekeninhabern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie der Kosten, die den Apothekeninhabern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“ zu treffen. In den letzten Wochen des vergangenen Jahres haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sich nun auf diese Finanzierung verständigt. Die DAV-Mitgliederversammlung hat diese Einigung Mitte Dezember einstimmig beschlossen.
Konkret sollen die Apothekeninhaber zunächst einmalige Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen für die TI-Anbindung erhalten. Aus den neuen Anlagen zum Rahmenvertrag, die DAZ.online vorliegen, geht hervor, dass sie ein sogenanntes „Erstausstattungsbundle“ in Höhe von 1362 Euro abrechnen können. Damit abgedeckt werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Außerdem erhalten die Inhaber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1280 Euro – unter anderem für Schulungen und sonstige Abwicklungsaufwände.
In der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV ist zudem genau geregelt, wie viele Kartenlesegeräte (Terminals) eine Apotheke haben muss. Für jedes zusätzliche Gerät kann der Apotheker weitere 450 Euro abrechnen, dabei gilt: Je mehr Rx-Packungen die Apotheke pro Jahr abgibt, desto mehr Lesegeräte benötigt sie. Die zwei Pflicht-Terminals reichen für alle Einrichtungen, die unter 20.000 Packungen pro Jahr abgeben. Zwischen 20.000 und 39.999 Packungen benötigt die Apotheke vier Terminals, zwischen 40.000 und 79.999 Packungen müssen sich die Pharmazeuten sechs Lesegeräte zulegen. Apotheken, die mehr als 80.000 Packungen pro Jahr abgeben, müssen dies im Einzelfall belegen und erhalten dann gegebenenfalls Extra-Zahlungen. Die Packungszahlen der Apotheken werden aus dem beim DAV ansässigen Nacht- und Notdienstfonds gezogen.
Regelmäßige Betriebskostenpauschalen und Feldtests
Neben diesen Einrichtungskosten können die Apotheker einmal in fünf Jahren rund 378 Euro als Betriebskostenpauschale für die Verwendung der SMC-B-Karte abrechnen. Ebenfalls alle fünf Jahre können 449 Euro für die Verwendung des HBA abgerechnet werden. Hinzu kommt eine weitere Betriebskostenpauschale, die die Apotheker sogar quartalsweise in Rechnung stellen können – unter anderem für den Zugang zur TI über VPN, den Betrieb des Konnektoren sowie der Kartenlesegeräte. Sie beträgt 210 Euro.
Damit die flächendeckende Nutzung von E-Medikationsplänen und anderen digitalen Anwendungen in der Apotheke überhaupt starten kann, müssen sogenannte Feldtests durchgeführt werden. Die Anzahl der teilnehmenden Apotheken wird von der Gematik festgelegt. DAV und GKV-SV wollen sich in der Gematik aber dafür einsetzen, dass 15 Apotheken die Anwendungen testen. Dabei sollen die Apotheker einmalig 10.000 Euro als Hersteller-Förderpauschale erhalten. Weitere 3927 Euro sind vorgesehen als Apotheken-Förderpauschale für die Fachanwendungen E-Medikationsplan und AMTS.
1 Kommentar
Telematikinfrastruktur and so on
von Heiko Barz am 07.01.2019 um 12:23 Uhr
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