Digitalisierung

Apotheker bekommen neue Pauschalen für die Telematikinfrastruktur

Berlin - 04.01.2019, 15:20 Uhr

Wenn Apotheker noch in diesem Jahr E-Medikationspläne lesen und ausstellen wollen, brauchen sie die nötige Telematikinfrastruktur. Für die anfallenden Kosten wurden nun Pauschalen vereinbart. (m / Foto: Schelbert)

Wenn Apotheker noch in diesem Jahr E-Medikationspläne lesen und ausstellen wollen, brauchen sie die nötige Telematikinfrastruktur. Für die anfallenden Kosten wurden nun Pauschalen vereinbart. (m / Foto: Schelbert)


Einmalige Einrichtungskosten

Ganz unabhängig von allen noch vorhandenen technischen Problemen kostet die Anbindung natürlich Geld. Apotheker und Kassen wurden gesetzlich dazu aufgefordert, eine „Vereinbarung zum Ausgleich der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Apothekeninhabern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie der Kosten, die den Apothekeninhabern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“ zu treffen. In den letzten Wochen des vergangenen Jahres haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sich nun auf diese Finanzierung verständigt. Die DAV-Mitgliederversammlung hat diese Einigung Mitte Dezember einstimmig beschlossen.

Konkret sollen die Apothekeninhaber zunächst einmalige Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen für die TI-Anbindung erhalten. Aus den neuen Anlagen zum Rahmenvertrag, die DAZ.online vorliegen, geht hervor, dass sie ein sogenanntes „Erstausstattungsbundle“ in Höhe von 1362 Euro abrechnen können. Damit abgedeckt werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Außerdem erhalten die Inhaber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1280 Euro – unter anderem für Schulungen und sonstige Abwicklungsaufwände.

In der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV ist zudem genau geregelt, wie viele Kartenlesegeräte (Terminals) eine Apotheke haben muss. Für jedes zusätzliche Gerät kann der Apotheker weitere 450 Euro abrechnen, dabei gilt: Je mehr Rx-Packungen die Apotheke pro Jahr abgibt, desto mehr Lesegeräte benötigt sie. Die zwei Pflicht-Terminals reichen für alle Einrichtungen, die unter 20.000 Packungen pro Jahr abgeben. Zwischen 20.000 und 39.999 Packungen benötigt die Apotheke vier Terminals, zwischen 40.000 und 79.999 Packungen müssen sich die Pharmazeuten sechs Lesegeräte zulegen. Apotheken, die mehr als 80.000 Packungen pro Jahr abgeben, müssen dies im Einzelfall belegen und erhalten dann gegebenenfalls Extra-Zahlungen. Die Packungszahlen der Apotheken werden aus dem beim DAV ansässigen Nacht- und Notdienstfonds gezogen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Telematikinfrastruktur and so on

von Heiko Barz am 07.01.2019 um 12:23 Uhr

Diese Digitalisierungswelle ist schon mehr als ein Digitalisierungs-„Zsunami“!
Die überbordende Vielzahl an Vorschriften, Gerätschaften und diffusen Abrechnungskriterien ist doch für jeden mutigen und bis an das letzte Maß seiner persönlichen Leistungsfähig angekommene Frontapotheker nicht mehr be-greif-bar.
Vielleicht aber sollten wir eine gewisse Absicht dahinter vermuten, nämlich jene, die unseren Beruf als digital unberührbar darzustellen versucht. Bei dem simplen analogen RXVV, das den größten Druck aus dem Kessel nähme, brauchte man auch keine weiteren digitalen Prozesse.
Die aber immer so am Rande dargestellte Einführung des E-Rezeptes - als eines der vielen „Digitalprozesse“ - ist aber des faustischen Pudels Kern. Um bei dieser Analogie zu bleiben, was will Mephisto Jens S dem Faust Friedemann S versprechen, um dessen „ besonderes“ Blut - die Deutschen Apotheker - zu vernaschen?
Die Einführung des E-Rezeptes ist die Vernichtung der Deutschen Apotheken, denn wer in der Lage ist, die Medikamentenströme digital zu erfassen und zu lenken, der übergeht alles, was die verantwortungsvolle Arbeitsleistung der Apotheker am Deutsche Patienten von je her erreicht hat.

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