AZ-Tipp zur Indikationswerbung

Bei OTC-Analgetika darf der Warnhinweis nicht fehlen

Traunstein - 21.01.2019, 15:00 Uhr

In der aktuellen AZ beleuchtet Dr. Timo Kieser die
Vorschriften der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. (Foto: Imago)

In der aktuellen AZ beleuchtet Dr. Timo Kieser die Vorschriften der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung. (Foto: Imago)


Viele Apotheken betreiben im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen Werbung für OTC-Analgetika. Zu den – schon bisher – vielfältigen dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften ist jetzt mit der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung eine weitere hinzugekommen.

Die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung ist seit dem 1. Juli 2018 in Kraft. Apotheker sind von ihr bei der Herstellung und Kennzeichnung von Defektur- und Rezeptur-OTC-Analgetika direkt betroffen. Es ist der Hinweis „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“ auf dem Behältnis gut lesbar und dauerhaft aufzunehmen.

Die praktische Bedeutung von Defektur und Rezeptur im Bereich der OTC-Analgetika ist allerdings gering. Die Musik spielt bei den Fertigarzneimitteln. Pro Jahr werden hier nach der Verordnungsbegründung über 100 Millionen Packungen in Deutschland in den Verkehr gebracht.

Zur Verwendung des Warnhinweises in der Apothekenwerbung schweigt die OTC-Analgetika-Verordnung leider. Da der Gesetzgeber aber davon ausgeht, dass Preiserhöhungen oder eine Auswirkung auf das allgemeine Preisniveau bei OTC-Analgetika auch mit dem Warnhinweis nicht zu erwarten sind, unterstellt er, dass es auch zukünftig Preiswettbewerb und Werbung bei Apotheken geben wird. Die Bewerbung von OTC-Analgetika wird allerdings etwas erschwert.

Mehr dazu in der AZ vom heutigen Montag

Im ersten Teil seines Beitrags in der AZ beleuchtet Dr. Timo Kieser die Vorschriften der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und die Folgen für die Indiktionswerbung durch die Apotheke. Hier geht es zum AZ-Beitrag.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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