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ApothekenRechtTag 2019
Datenschutz in der Apotheke – die Sicht einer Datenschutzbehörde
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist im Mai 2018 in Kraft getreten. Auch die Apotheken mussten sich auf die neuen Vorgaben einstellen. Dabei taten sich zahlreiche Fragen auf, die für Verunsicherung sorgten. Was Apotheken aus Sicht einer Datenschutzbehörde zu beachten haben, zeigt am 15. März beim ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm Dr. Walter Krämer auf – er ist Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) – auch für Apotheken. Für Apothekerinnen und Apotheker ist dabei von besonderer Bedeutung, dass sie es mit Gesundheitsdaten zu tun haben, die die DS-GVO unter einen besonderen Schutz stellt.
Wie blicken Behörden ein knappes Jahr später auf die Neuerungen? Beim diesjährigen ApothekenRechtTag wird Ministerialrat Dr. Walter Krämer, zuständiger Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, auf die für die Apothekenpraxis relevanten Grundzüge des Rechtes der Verarbeitung personenbezogener Daten eingehen. In seinem Vortrag wird er unter anderem die datenschutzrechtlichen Problemfelder „Aufbewahrungspflichten“, „Kundenkarten“, „Verfahrensverzeichnis“, „Datenschutz-Folgenabschätzung“ und „Betriebsübergang“ beleuchten. Ein besonderer Schwerpunkt seines Vortrags bildet die rechtliche Beurteilung der Nutzung von Whats-App.
Programm-Infos:
Datenschutz in der Apotheke – was aus Sicht einer Datenschutzbehörde zu beachten ist
Dr. Walter Krämer, Freitag, 15. März 2019 um 14.30 Uhr, im Rahmen der Interpharm in Stuttgart.
Das ausführliche Programm des ApothekenRechtTags und der Interpharm finden Sie hier und unter www.interpharm.de.
1 Kommentar
Gibt's das auch digital?
von Albert Bonell am 11.02.2019 um 21:12 Uhr
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