Stellungnahme zum TSVG-Änderungsantrag

DAV warnt vor Übernahme der Gematik durch das BMG 

Berlin - 08.02.2019, 16:55 Uhr

Spahn will die Gematik übernehmen, damit es bei der Digitalisierung schneller geht. Der Deutsche Apothekerveband findet den Eingriff in die Selbstverwaltung nicht angemessen. (s / Foto: imago)

Spahn will die Gematik übernehmen, damit es bei der Digitalisierung schneller geht. Der Deutsche Apothekerveband findet den Eingriff in die Selbstverwaltung nicht angemessen. (s / Foto: imago)


Die Übernahmepläne für die Gematik seitens der Bundesregierung stoßen bei den Apothekern auf Kritik. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass der Staat in das funktionierende System der Selbstverwaltung eingreife, erklärt der Deutsche Apothekerverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum TSVG-Regierungsentwurf. Laut einem Änderungsantrag der Großen Koalition soll das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent der Gesellschafteranteile bei der Gematik und damit die Entscheidungsgewalt übernehmen.

In dieser Angelegenheit sind sich Apotheker, Kassen und Ärzte einig: Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gematik quasi kapern will, ist ein Übergriff ohne Not. In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Gesellschaft zu 51 Prozent übernimmt. Für die Beschlussfassung soll eine einfache Mehrheit genügen, weshalb diese Reformpläne einer Machtübernahme gleich kommen.

DAV: Eingriff in ein funktionierendes System

Nachdem die Pläne bereits beim GKV-Spitzenverband und der Bundesärztekammer auf Ablehnung gestoßen sind, bezog der Deutsche Apothekerverband (DAV) am gestrigen Donnerstag ebenfalls Stellung: „Die nach den Änderungsanträgen vorgesehene Änderung des Gesellschaftervertrages der Gesellschaft für Telematik greift weitreichend in die Selbstverwaltung ein und sollte deshalb nochmals überprüft werden.“

Für den DAV stellen Spahns Reformpläne einen Eingriff des Staates in das „funktionierende System der Selbstverwaltung“ dar. Dafür bestehe keine Notwendigkeit. Denn die derzeitige Gematik-Struktur stelle sicher, dass der Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung digitaler Anwendungen nach fachlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien erfolgen.

Die dazu erforderlichen Entscheidungen würden in der Gesellschaft bereits jetzt konsequent getroffen und das bestehende Schlichtungsverfahren gewährleiste dies auch bei strittigen Punkten. „Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Maßnahmen zur Einführung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur dokumentiert dies nachweislich“, betont der DAV. Außerdem habe das BMG schon jetzt die Möglichkeit, Beschlüsse der Gematik zu beanstanden. Doch das Ministerium habe diese Option nur selten genutzt.

Gematik-Reform soll Digitalisierung vorantreiben

Die Gematik wurde 2005 gegründet und ist zuständig für den Ausbau der Telematikinfrastruktur, für die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und für die Qualitätsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen. Hinter der Gematik stehen der GKV-Spitzenverband mit 50 Prozent Gesellschafteranteile sowie Spitzenorganisationen der Leistungserbringer wie etwa der DAV mit 8 Prozent, die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit 15 Prozent und die Bundesärztekammer mit 5 Prozent. Derzeit ist für Entscheidungen eine Mehrheit von 67 Prozent erforderlich.

In der Vergangenheit stand die Gematik immer wieder in der Kritik, weil die Weiterentwicklung der eGK nur langsam vorankommt. Bundesgesundheitsminister Spahn hatte im Dezember 2018 bereits angekündigt, die Gematik umbauen zu wollen, weil er mit der Arbeitsweise unzufrieden sei. Mit der Übernahme der Mehrheit an der Gematik verspricht sich Spahn, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen: „Hierzu sollen Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik effektiver als bisher gestaltet werden. Um dies zu erreichen, soll das Bundesministerium für Gesundheit den Entscheidungsprozess stärker mitgestalten.“

Spahn rüttelt an Selbstverwaltung

Spahn kratzt im Rahmen des TSVG-Gesetzgebungsverfahrens gleich an mehreren Stellen an der Selbstverwaltung. So sieht ein weiterer TSVG-Änderungsantrag vor, dass das BMG künftig per Rechtsverordnung und unabhängig vom G-BA darüber entscheiden dürfen soll, welche Behandlungsmethoden Kassenleistungen sein sollen. Ein erstes Beispiel sollte die Liposuktion sein. Für den 13. Februar steht bereits die zweite Anhörung zum TSVG-Regierungsentwurf im Bundestag an.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Morbus

von gabriela aures am 09.02.2019 um 0:27 Uhr

Kitahara oder Lex Morris ?
Oder eine Verquickung von beidem, irgendwie ähnelt es sich ja .
M(iniste)r. Spahn hält bzw. inszeniert sich auf jeden Fall für/als den Inbegriff des goldenen Reiters der Digitalisierung .

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