Mehr Kompetenzen in der Prävention

Frankreich: Landesweite Grippeimpfungen in Apotheken

Remagen - 01.03.2019, 10:00 Uhr

In Frankreich wurden in den vergangenen Jahren Impfungen in Apotheken getestet, nun sollen alle Apotheken im ganzen Land Impfungen anbieten können. ( r / Foto: Imago)

In Frankreich wurden in den vergangenen Jahren Impfungen in Apotheken getestet, nun sollen alle Apotheken im ganzen Land Impfungen anbieten können. ( r / Foto: Imago)


Frankreich setzt für die Zukunft auf Grippeimpfungen durch Apotheker. In den vergangenen beiden Saisons wurden damit in einigen Testregionen sehr gute Erfahrungen gemacht. Nun soll das System auf das ganze Land ausgeweitet werden.

Erstmals war im französischen Gesetz über die soziale Sicherung für 2017 eine testweise Grippeimpfung durch Offizinapotheker in der Grippesaison 2017-2018 vorgesehen. Die näheren Einzelheiten wurden durch einen Erlass vom 10. Mai 2017 und eine Verfügung festgelegt. Die erste Pilotphase erstreckte sich lediglich auf die zwei Regionen, Auvergne Rhône-Alpes und Nouvelle-Aquitaine.

Ausweitung der Impfpopulation in der zweiten Phase

In der Saison 2018-2019 wurde sie dann auf zwei weitere Regionen ausgedehnt, Hauts-de-France und Occitanie. Außerdem wurde die mögliche Impfpopulation erweitert. Danach durften die Apotheker bei volljährigen Personen, für die die Grippeimpfung empfohlen wird, auch Erstimpfungen vornehmen. Außerdem wurden Schwangere, immunsupprimierte Einzelpersonen und solche mit Störungen der Blutgerinnung einbezogen. Ausgenommen bleiben Personen mit einer Überempfindlichkeit gegen einen Bestandteil der Vakzine oder einer schweren allergische Reaktion auf eine vorherige Impfung

Die französische Apothekerkammer (Ordre National des Pharmaciens) stellte den Apothekern einen Entscheidungsbaum zur Verfügung, um ihnen die Auswahl in Frage kommender Personen zu erleichtern.

Großartiger Erfolg

Schon Mitte Dezember 2018 wurde die zweite Pilotphase in den vier Regionen in der Fachpresse als großartiger Erfolg bezeichnet. Nach Zahlen der französischen Apothekerkammer hatten sich zwischen dem 6. Oktober und dem 10. Dezember rund 625.000 Personen von 13.000 öffentlichen Apothekern gegen Grippe impfen lassen. Mitte Januar 109 sprach der Ordre National des Pharmaciens von knapp 700.000 Grippeimpfungen in rund 6.700 öffentlichen Apotheken.  

Vorsorglich schon mal mehr Impfstoffe geordert

Impfen durften nur Apothekeninhaber und deren Stellvertreter. Diese mussten eine besondere Schulung absolvieren, mit einem theoretischen Teil (e-learning möglich) und einem praktischen. Das Ganze fällt mit einer Gesamtdauer von schätzungsweise einem Tag aber eher dürftig aus. Während der Pilotphase bekamen die Apotheker die Impfung und die Impflinge auch den Impfstoff nur vergütet, wenn sie ein Rezept oder eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung vorlegen konnten. Die Personen mussten der Impfung schriftlich zustimmen. 

Die Impfkampagne für die Saison 2018-2019 wird am 28. Februar 2019 geschlossen. Nach der außerordentlich erfolgreichen Testung soll die Grippeimpfung in französischen Apotheken nun ab dem 1. März 2019, bzw. ab der nächsten Impfkampagne, die im Oktober dieses Jahres beginnt, im gesamten Land möglich sein. 

Die Präsidentin der französischen Apothekerkammer Carine Wolf-Thal, die selbst eine Apotheke besitzt, hat für die nächste Saison vorsichtshalber schon mal 30 Prozent mehr Impfstoffe bestellt. Diesen Winter habe es verbreitet Lagerleerstände gegeben, so die Kammerpräsidentin. Das möchte sie vermeiden.

Noch nicht alles optimal

Nun sind für die Zukunft auf Basis der gesammelten Erfahrungen noch eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Der Verband der pharmazeutischen Gewerkschaften von Frankreich (Fédération des syndicats pharmaceutiques de France, FSPF) hat seine Vorstellungen hierzu in diesen Tagen dem Gesundheitsministerium präsentiert

Unter anderem wünschen sich die Gewerkschaften vereinfachte Verwaltungsverfahren für die Anmeldung der Apotheken zur Grippeimpfung bei den regionalen Gesundheitsagenturen (ARS) und mehr Flexibilität bei der Schulung für die Impfberechtigung. Auch die Vorstellung des Ministeriums, dass der geschlossene Raum, in dem geimpft werden darf, aus dem Kundenbereich heraus zugänglich sein muss, ohne dass die Patienten dabei Zugang zu den Arzneimittelbeständen haben, scheint der FSPF realitätsfern zu sein. Weiterhin wird es für unrealistisch gehalten, die Geimpften 15 Minuten nach der Impfung in der Apotheke weiter unter Beobachtung zu halten. Sie müssten dann also in der Offizin so lange warten, bis sie wieder gehen dürfen. 

Selbstverständlich geht es auch um die Honorierung der Impfleistung in den Apotheken. In den Verhandlungen mit der Krankenversicherung hat die FSPF bereits ein Honorar von 6,30 Euro (ohne Steuern) für eine Impfung ausgehandelt (vorbehaltlich dessen, dass die 15minütige Beobachtung gekippt wird). Sollte das Gesundheitsministerium die Liste für weitere Impfungen öffnen, so sollten diese ebenfalls erstattet werden können.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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