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Mehr Kompetenzen in der Prävention
Frankreich: Landesweite Grippeimpfungen in Apotheken
Vorsorglich schon mal mehr Impfstoffe geordert
Impfen durften nur Apothekeninhaber und deren Stellvertreter. Diese mussten eine besondere Schulung absolvieren, mit einem theoretischen Teil (e-learning möglich) und einem praktischen. Das Ganze fällt mit einer Gesamtdauer von schätzungsweise einem Tag aber eher dürftig aus. Während der Pilotphase bekamen die Apotheker die Impfung und die Impflinge auch den Impfstoff nur vergütet, wenn sie ein Rezept oder eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung vorlegen konnten. Die Personen mussten der Impfung schriftlich zustimmen.
Die Impfkampagne für die Saison 2018-2019 wird am 28. Februar 2019 geschlossen. Nach der außerordentlich erfolgreichen Testung soll die Grippeimpfung in französischen Apotheken nun ab dem 1. März 2019, bzw. ab der nächsten Impfkampagne, die im Oktober dieses Jahres beginnt, im gesamten Land möglich sein.
Die Präsidentin der französischen Apothekerkammer Carine Wolf-Thal, die selbst eine Apotheke besitzt, hat für die nächste Saison vorsichtshalber schon mal 30 Prozent mehr Impfstoffe bestellt. Diesen Winter habe es verbreitet Lagerleerstände gegeben, so die Kammerpräsidentin. Das möchte sie vermeiden.
Noch nicht alles optimal
Nun sind für die Zukunft auf Basis der gesammelten Erfahrungen noch eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Der Verband der pharmazeutischen Gewerkschaften von Frankreich (Fédération des syndicats pharmaceutiques de France, FSPF) hat seine Vorstellungen hierzu in diesen Tagen dem Gesundheitsministerium präsentiert.
Unter anderem wünschen sich die Gewerkschaften vereinfachte Verwaltungsverfahren für die Anmeldung der Apotheken zur Grippeimpfung bei den regionalen Gesundheitsagenturen (ARS) und mehr Flexibilität bei der Schulung für die Impfberechtigung. Auch die Vorstellung des Ministeriums, dass der geschlossene Raum, in dem geimpft werden darf, aus dem Kundenbereich heraus zugänglich sein muss, ohne dass die Patienten dabei Zugang zu den Arzneimittelbeständen haben, scheint der FSPF realitätsfern zu sein. Weiterhin wird es für unrealistisch gehalten, die Geimpften 15 Minuten nach der Impfung in der Apotheke weiter unter Beobachtung zu halten. Sie müssten dann also in der Offizin so lange warten, bis sie wieder gehen dürfen.
Selbstverständlich geht es auch um die Honorierung der Impfleistung in den Apotheken. In den Verhandlungen mit der Krankenversicherung hat die FSPF bereits ein Honorar von 6,30 Euro (ohne Steuern) für eine Impfung ausgehandelt (vorbehaltlich dessen, dass die 15minütige Beobachtung gekippt wird). Sollte das Gesundheitsministerium die Liste für weitere Impfungen öffnen, so sollten diese ebenfalls erstattet werden können.
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