Fall Hüffenhardt

DocMorris fühlt sich benachteiligt

Berlin - 05.04.2019, 16:30 Uhr

In Hüffenhardt darf DocMorris über seinen Automaten weiterhin keine Arzneimittel verkaufen. Das Unternehmen hat für die Entscheidung des Gerichts kein Verständnis. (Foto: diz)

In Hüffenhardt darf DocMorris über seinen Automaten weiterhin keine Arzneimittel verkaufen. Das Unternehmen hat für die Entscheidung des Gerichts kein Verständnis. (Foto: diz)


Mit Verwunderung reagiert der niederländische Versandhändler DocMorris auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe zum Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt. Das Gericht hatte zuvor das ausgesprochene Verbot, Arzneimittel über einen Abgabeautomaten abzugeben, bestätigt. DocMorris versteht nicht, dass man in Baden-Württemberg einerseits die Apotheker bei ihrem Vorhaben mit dem E-Rezept unterstützt, ein Projekt zur Telepharmazie aber nicht zur Geltung kommen soll.

Erst am gestrigen Donnerstag hatte sich der beim Verwaltungsgericht zuständige Richter nach Hüffenhardt begeben, um sich die von DocMorris aufgebaute Video-Anlage mit Arzneimittel-Abgabe selbst anzuschauen. Einem Bericht der Heilbronner Stimme zufolge verbrachte der Richter zwei Stunden in der ehemaligen Apotheke des Ortes und ließ sich wie einen normalen DocMorris-Kunden beraten.

Am heutigen Freitagvormittag gab es dann die Entscheidung: Das Gericht hat das behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte DocMorris selbst geklagt – und zwar gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe. Kurz nachdem die Niederländer vor knapp zwei Jahren in den Räumen der ehemaligen Apotheke ein Videoterminal und einen Arzneimittelabgabeautomaten aufgestellt hatten, hatte die Behörde die Schließung angeordnet. Zur Begründung führte die Behörde aus, DocMorris verstoße gegen das Arzneimittelgesetz, da das Unternehmen apothekenpflichtige Arzneimittel außerhalb einer Apotheke und nicht im Rahmen seines Versandhandels in den Verkehr bringe. Das Gericht bestätigte diese Ansicht nun.

DocMorris will Begründung abwarten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragen. Ob DocMorris das tun wird, lässt ein Sprecher auf Nachfrage offen: „Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie und in welcher Form wir weitere  Schritte in diesem Verwaltungsverfahren unternehmen.“ Der Unternehmenssprecher stellte aber gleichzeitig klar, dass DocMorris kein Verständnis für das Urteil habe, denn:


Uns verwundert, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg den Ausbau der Telemedizin vorantreibt und Modellprojekte der Apotheker mit Millionen fördert, aber Patienten in Orten ohne Apotheke nicht von der Telepharmazie profitieren sollen. DocMorris ist weiterhin davon überzeugt, dass die innovative Videoberatung mit Arzneimittelabgabe zeigt, wie man in Regionen mit mangelnder pharmazeutischer Versorgung die Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten nutzen kann.“

DocMorris-Sprecher


Zur Erklärung: In Baden-Württemberg planen der Landesapothekerverband und die Landesapothekerkammer derzeit gemeinsam das Projekt „GERDA“, bei dem in zwei Modellregionen das E-Rezept getestet werden soll. Schon im Juni sollen die ersten E-Rezepte ausgestellt werden. Die Landesregierung hatte den Apothekern dazu ihre Unterstützung zugesagt: Konkret will das von den Grünen geführte Sozialministerium das Projekt mit knapp einer Million Euro fördern.

Buchtipp

Sabine Wesser/Valentin Saalfrank: Arzneimittel Automat Hüffenhardt

Ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über ein „stationäres Terminal“ mit Video-Beratung zulässig?

Reihe Arzneimittel & Recht, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart.
ISBN 978-3-8047-3762-4. 78 Seiten. Preis: 19,80 Euro. Erhältlich auch als E-Book.

» Hier bestellen


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Tipp!

von Pharmi am 05.04.2019 um 17:43 Uhr

Vielleicht mal einen Blick in die Apothekenbetriebsordnung werfen. Das könnte die Verwunderung zu einer Erkenntnis werden lassen! Abgabeautomaten sind nun ja auch keine ganz neue Innovation!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Tipp

von Hermann Eiken am 06.04.2019 um 11:23 Uhr

Ich vermute, man hat anscheinend von einer Apothekenbetriebsordnung bei Doc Mo noch nie etwas gehört und gelesen. Wie können diese Versanddealer sich überhaupt Apotheke nennen??

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.