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AZ-Tipp
Kassennachschau: Apotheker stehen nicht im Fokus
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen wurde ab dem 1. Januar 2018 die unangekündigte Kassennachschau als neues Prüfinstrument eingeführt. Nach gut einem Jahr zieht die Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft das Fazit, dass die Apotheken bislang nicht im Fokus der Finanzverwaltung standen.
Zum Jahreswechsel 2017/18 war laut dem Beitrag im Treuhand Magazin die Unsicherheit in der Apothekenbranche groß: Seinerzeit wurde angenommen, dass die Apotheken in den Augen der Finanzverwaltung zu den besonders prüfungswürdigen „bargeldintensiven Betrieben“ zählten. Doch dies bewahrheitete sich nicht: Zwar registrierte die Treuhand einige Kassennachschauen in Apotheken, „der gefürchtete Fokus (...) blieb bisher aber aus“. Dennoch mahnt sie zur Vorsicht: Die Apotheker sollten deshalb nicht das Thema Kassenführung stiefmütterlich behandeln, denn jedes Unternehmen mit Bareinnahmen müsse jederzeit mit einer unangemeldeten Kassennachschau rechnen.
So werde in vielen Bundesländern die Kassennachschau zur Identifizierung prüfungswürdiger Betriebe genutzt, das heißt das Finanzamt schaue vorher nach, ob sich eine Betriebsprüfung lohnen würde. Eine unauffällige Kassennachschau könne somit dafür sorgen, dass der Betrieb vom Prüfungsplan gestrichen werde. Ebenfalls wichtig: Im Vorfeld der Kassennachschau konnte die Treuhand anonyme Testkäufe beobachten, bei denen sich der spätere Prüfer wie ein normaler Kunde verhielt. Ausweisen muss sich der Kassenprüfer nämlich erst zu Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen.
Was Apotheker beim Thema Kassennachschau beachten sollten, lesen Sie in der aktuellen AZ 2019 Nr. 16/17, S. 5.
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