Apotheke leistet keine Notdienste

Basisapotheker drohen Kammer mit Aufsichtsbeschwerde

Berlin - 23.04.2019, 17:45 Uhr

Die Hellweg-Apotheke in Unna, die der Tochter des ehemaligen ABDA-Präsidenten Hans-Günter Friese gehört, leistet seit 40 Jahren keinen Notdienst. Die Basisapotheker beschweren sich, die Kammer räumt Fehler ein. (c / Foto: imago)

Die Hellweg-Apotheke in Unna, die der Tochter des ehemaligen ABDA-Präsidenten Hans-Günter Friese gehört, leistet seit 40 Jahren keinen Notdienst. Die Basisapotheker beschweren sich, die Kammer räumt Fehler ein. (c / Foto: imago)


In der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gibt es derzeit einen berufspolitischen Konflikt mit Brisanz. Die Gruppierung „Basisapotheker“ weist seit einiger Zeit darauf hin, dass eine Apotheke in Unna seit 40 Jahren keinen Notdienst leistet. Offiziell ist die Apotheke als Zweigapotheke eingestuft. Und: Sie gehörte dem ehemaligen Kammer- und ABDA-Präsidenten Hans-Günter Friese und wurde vor einigen Jahren von seiner Tochter übernommen. Die Basisapotheker wollen nun Aufsichtsbeschwerde gegen ihre Kammer einlegen. Die AKWL beruhigt: Die Apotheke werde bereits umgebaut und solle noch in diesem Jahr Notdienste leisten.

Auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind Apotheker für ihre Patienten im Notdienst zu erreichen. Diese Gemeinwohlpflicht wird per Dienstplan auf alle Apotheken eines Bezirkes aufgeteilt, um keine von ihnen übermäßig zu belasten. In Westfalen-Lippe geschieht das seit einigen Jahren mit einem ausgeklügelten Computer-System, das bei der Vergabe unter anderem die Lage und die Häufigkeit der geleisteten Dienste berücksichtigt.

Dennoch wurde im Kammerbezirk Westfalen-Lippe nun bekannt, dass die Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde fast 40 Jahre lang keinerlei Notdienste verrichtet hat. Die Fraktion Basisapotheker in der Kammerversammlung machte diesen Umstand unlängst öffentlich und bemüht sich um Klärung.

Die Dienstbereitschaft

Die flächendeckende und ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist gemäß §1 ApoG die ureigene und primäre Aufgabe aller Apotheken in Deutschland. Dieser Auftrag besteht zu jeder Tag- und Nachtzeit und verpflichtet die Inhaber durch §23 ApBetrO zu einer ständigen Dienstbereitschaft. Demnach müsste eine Apotheke rund um die Uhr für Kunden erreichbar sein. Da dieses aber in der Realität nur schwer umsetzbar ist, kann eine Befreiung von der ständigen Dienstbereitschaft bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Zeiten, für die dieses überhaupt möglich ist, sind im gleichen Paragraphen klar festgelegt.

●  Montag bis Samstag 0 - 8 Uhr,

●  Montag bis Freitag 18:30 - 24 Uhr,

●  samstags 14 - 24 Uhr,

●  24. und 31. Dezember 14 -24 Uhr,

●  sowie sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

In Einzelfällen kann eine Apotheke sich auch befreien lassen. Dieses ist immer abhängig von den entsprechenden örtlichen Begebenheiten. Voraussetzung für eine Befreiung ist die Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Patienten in diesen Zeiträumen. Sichergestellt wird diese durch Kollegen, die wechselweise Notdienste übernehmen.

Die Geschichte der Hellweg-Apotheke

Eigentlich gilt diese Pflicht für alle Apotheken, also nicht nur für Haupt- und Filialapotheken, sondern auch für die wenigen Zweigapotheken, die es in Deutschland gibt. Eine solche Zweigapotheke ist die Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde. Zum 1. Dezember 1979 wurde, damals noch durch den Landkreis, ein Notstand in der Arzneimittelversorgung festgestellt und Apotheker Hans Günter Friese, dem damaligen Inhaber der Markt- Apotheke im Nachbarkreis Fröndenberg, die Erlaubnis erteilt, die Hellweg-Apotheke als Zweigapotheke zu betreiben. Hans Günter Friese war 1979 noch Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, von 1981 bis 2009 sogar ihr Präsident. Von 1984 bis 1994 war er zudem Präsident der Bundesapothekerkammer, von 1996 bis 2004 in Personalunion außerdem Präsident der ABDA.

Im Jahre 2012 übergab er die Markt- und die Hellweg-Apotheke an seine Tochter, Frau Dr. Anke Lochmann, welche sie noch heute führt. Nach Erkenntnis der „Basisapotheker“ ist in der ganzen Zeit, also seit 1979, kein einziger Notdienst durch die Hellweg-Apotheke geleistet worden. Wie genau das geschehen konnte, wollen die Basisapotheker nun klären. Mit detaillierten Fragenkatalogen wurden in den vergangenen Wochen sowohl der Kreis Unna, als auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Stellungnahme aufgefordert. Unter anderem wollen die Apotheker wissen, ob es sich bei der Apotheke nicht in Wirklichkeit um eine Filiale handle, wann, wie, warum und von wem der Versorgungsnotstand erklärt wurde und inwiefern die Personalie Hans-Günter Friese in dieser Sache eine Rolle spielt.

Kammer gesteht Fehler ein

Die Antwort des Landkreises gegenüber den Basisapothekern fiel kurz aus. Amtsapothekerin Sandra Pflanz bestätigt den Status der Hellweg-Apotheke als Zweigapotheke bis zum 30.11.2019. Allerdings erklärt die Amtsapothekerin auch, dass der Status der Zweigapotheke nicht mehr verlängert wird, vielmehr werde die Apotheke als Filiale der Markt-Apotheke in Fröndenberg mit den notwendigen baulichen Veränderungen weiterbetrieben. Ferner verweist sie darauf, dass für die Einteilung der Notdienste nicht der Kreis, sondern die Apothekerkammer Westfalen-Lippe zuständig sei und man sich mit Fragen zur (Nicht-) Einteilung an diese wenden solle.

AKWL-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter hat den Basisapothekern auch geantwortet. Die Kammer versucht, die Sachlage zu erklären und räumt dabei auch eigene Fehler ein. Zunächst wird aus dem AKWL-Schreiben an die Basisapotheker, das DAZ.online vorliegt, deutlich, dass man aus dem Kreis Unna keine vollständigen Informationen erhalten habe. Die Einteilung der Notdienste liege erst seit 1995 in den Händen der Kammer. Davor habe die Zuständigkeit beim Kreis selber gelegen. Die Kammer bestätigt auch, dass eine Zweigapotheke grundsätzlich zum Notdienst verpflichtet ist.

Was ist eine Zweigapotheke?

Zweigapotheken sind eine besondere Form der Apotheken nach §16 Apothekengesetz. Eine Betriebserlaubnis kann nur auf Antrag erteilt werden, wenn die zuständige Behörde, in der Regel die Gemeinde oder der Kreis, einen sogenannten Notstand festgestellt hat. In dieser Situation kann die Versorgung der Einwohner nicht mehr über die vorhandenen Apotheken in der Umgebung, auch nicht über Rezeptsammelstellen oder ausgedehnten Botendienst, gewährleistet werden. Die zuständige Kammer wird hierbei üblicherweise um eine Stellungnahme beziehungsweise Begründung dieses Umstandes gebeten.

Eine Zweigapotheke hat erleichterte Anforderungen an die Räumlichkeiten zu erfüllen, vorgeschrieben sind nur Offizin (ohne Angabe einer Mindestgröße), ausreichend Lagerraum und ein Nachtdienstzimmer. Die Erlaubnis zum Betrieb wird für fünf Jahre erteilt, sie kann aber beliebig oft erneuert werden, so lange der Notstand festgestellt ist.Eine Zweigapotheke wird von einem approbierten Apotheker verwaltet und ist faktisch eine Ausnahme des Mehrbesitzverbots. Es gibt in Deutschland nur wenige Zweigapotheken, ihre Zahl liegt laut ABDA aktuell bei zwölf.

Hellweg-Apotheke wurde übersehen

Warum dieses bei der Hellweg-Apotheke nicht der Fall ist, wird zumindest ansatzweise erklärt. Bei der Festlegung der Dienstbereitschaften nach 1995 hat die Kammer den Apotheken demnach anhand ihrer Betriebsform eine Identifikationsnummer zugeordnet. Haupt- und Filialapotheken beginnen mit einer 1, Krankenhausapotheken mit einer 2 und Zweigapotheken mit einer 3. Es ergibt sich somit eine individuelle Kennzeichnung für jede Apotheke. Da die AKWL nicht für die Notdienste von Krankenhausapotheken verantwortlich ist, seien fälschlicherweise nur die Apotheken der ID-Gruppe 1 zur Einteilung der Notdienste verwendet worden. Die Gruppe 3 sei schlichtweg übersehen worden.

Basisapotheker wollen mehr wissen

Da die Hellweg-Apotheke (bis heute) die einzige Zweigapotheke im Kammerbereich ist, sei dieser Fehler nicht aufgefallen, schreibt die Kammer den Basisapothekern in ihrem Brief. Zudem gab es auch aus der Bevölkerung oder von Kollegen nie Meldungen zur Nichtteilnahme am Notdienst. Auch dass die Hellweg-Apotheke nicht im Apothekenverzeichnis steht, soll hier seinen Ursprung haben. Gegenüber DAZ.online versicherte ein Kammer-Sprecher allerdings, dass die Hellweg-Apotheke zukünftig sowohl in das Apothekenverzeichnis als auch in den Notdienstplan aufgenommen würde. Die Umbauarbeiten zur Dienstbereitschaft seien derzeit schon in vollem Gange.

Doch die Basisapotheker geben sich auch jetzt noch nicht zufrieden. Aus Sicht der Fraktion ist beispielsweise weiterhin völlig ungeklärt, warum der Status der Zweigapotheke in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder erneuert wurde, ohne dass eine Notdienstbereitschaft ins Spiel kam. Auch beim Inhaberwechsel im Jahr 2012 sei nichts aufgefallen. Die Basisapotheker wollen wissen, wer für die Verlängerungen des Status zuständig war. Außerdem werfen die Apotheker ihrer Kammer indirekt vor, die Sache totschweigen zu wollen. Die Basisapotheker hatten beispielsweise einen Untersuchungsausschuss gefordert, dieser sei aber nicht eingerichtet worden. Bis zum 30. April haben die Apotheker der Kammer nun erneut eine Frist zur Beantwortung der noch offenen Fragen gesetzt. Falls bis dahin keine Antworten vorliegen, plane man eine Aufsichtsbeschwerde beim Landessozialministerium, der Aufsichtsbehörde der Kammer.

Der Kammersprecher erklärte, dass man mit den Fragen der Basisapotheker transparent umgehe. Man habe das Thema mehrfach im Vorstand besprochen und habe nun für Mitte Mai sogar eine außerordentliche Versammlung der vier Listensprecher anberaumt. Zur Erklärung: Die Kammerversammlung in Westfalen-Lippe besteht aus vier Fraktionen (Listen). Eine davon (die kleinste) sind die Basisapotheker, deren Sprecher Gunnar Müller aus Detmold ist.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Nadine Maßbaum, Apothekerin und DAZ-Autorin
redaktion@daz.online


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16 Kommentare

Funktionäre und Notdienst

von Nachdenker am 09.01.2020 um 7:48 Uhr

Ich habe vor einigen Jahren mal gegen die Kammer geklagt, weil die Apotheke des Kammerpräsidenten, in der auch die GVA beschäftigt ist, welche die Notdienstpläne erstellt, sich von Feiertags - Notdiensten "befreite". Diese Apotheke hatte über Jahre weder Ostern noch Pfingsten, Weihnachten oder im Advent jemals Notdienst. Einmal am 3.10. und einmal lediglich am 1.5. - das war alles! Es gab einen Algorithmus im Notdienstgebiet über das Jahr, der jährlich ab Oktober sich "etwas verschob". Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Erfolg? Gleich Null! Die Lobbyisten der Kammer incl. der zuständigen Dame in der Kammerversammlung konnten "keine Unregelmäßigkeiten" erkennen. Andere Apotheken waren in Folge am 24.12., am 25.12., Ostern etc. "dran". Der Verwaltungsrichter machte sich keine Mühe, sich mit dem Sachverhalt zu befassen... Leute, es ist sinnlos, sich mit Kammer - Funktionären, GVA´s etc. anzulegen. Sie predigen Wasser und trinken Wein - heißt, sie sind "besonders". Wir sind leider nur das Apothekervolk!

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Notdienst Hellweg-Apotheke

von Rudolf Strunk am 28.04.2019 um 12:17 Uhr

Natürlich gibt es Aufklärungsbedarf.
Und Aufklärung wird es durch die Kammerverwaltung, die Präsidentin und den ganzen Vorstand geben.
Unerträglich jedoch ist das dumme,teils aggressive Geblubber von Dr. Klotz. Das Menschen ihren jahrelangen Frust so unsachlich und oberflächlich kompensieren, wirft ein Licht auf seine Kommentare: Urteil: Kommentare für die Tonne.

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frieses zweig apotheke

von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 2:38 Uhr

Ich hoffe mal, die basis apotheker bleiben drab´n.
geographisch gar nicht meine ecke.
bei wem sollte man denn auch mal nachsehen?
bei allem funktionträgern um einen rum?
Liebe Kollegen bleibt dran!!!!

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NACHGEHAKT

von Dr.Diefenbach am 25.04.2019 um 14:15 Uhr

WO bleibt eine Stellungnahme der Familie um Herrn Friese,WENN die Vorgaben der Basisapotheker wie nachzulesen ZUTREFFEN? Oder eben NICHT? Also es ist eine Frechheit,sich in Schweigen zu hüllen,wenn man bedenkt,wie anderswo ganz andere Rechtsbrüche verfolgt und geahndet werden.ODER haben auch wir mittlerweile BANANA-ABDA?????

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AW: NACHGEHAKT

von Conny am 25.04.2019 um 14:45 Uhr

Ja haben wir !

NONotdienst

von Dr.Diefenbach am 24.04.2019 um 12:01 Uhr

Zunächst erwartet man eigentlich ein Statement von Herrn Friese.WENN das alles so zutrifft,DANN ist das eine Sauerei ersten Grades,man wird wieder rhetorisch herumeiern und irgendwelche derart blöden Gründe zu finden versuchen,warum was wie nicht ging.Dieser Beruf ist auch-durch einen Teil gewählter oder ausgeschiedener-Vertreter in einer derart schrägen Lage,dass sich keiner mehr über Spahn,Lauterbach,Rose,Docmo,beschweren sollte.Eigentlich gehört die Standespolitik auf den Prüfstand wie selten.Und zum x-ten Mal:Die Trennung der Organisationen muss debattiert werden.Vielleicht wäre man dann ohne zB die irrationale Neubaumassnahme ausgekommen?? Ich erinnere daran,dass Herr Friese zB einen glamourösen Bau anstrebte...Ach so,mal wieder die Frage:Wo ist eigentlich im Haushalt der Betrag für das verkaufte Objekt in der Jägerstrasse verbucht,geblieben,verwendet worden?Also mittlerweile kann man sich über Ghosns,Stadlers,Winterkörner,Zumwinkels,Ackermänner und Konsorten nicht MEHR ärgern als über einige Lichter im ABDA Zirkel.

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Ein Schelm, der Parallelen ahnt.

von Heiko Barz am 24.04.2019 um 11:10 Uhr

Was sollte uns bei dieser Faktenlage eigentlich noch wundern?

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Alle wussten es, hatten aber vor Repressalien durch die Kammer Angst.

von Dr. Christoph Klotz am 24.04.2019 um 9:39 Uhr

Bereits 1990 wurde ich von Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtgebiet Ahlen mehrfach darauf hingewiesen, dass Friese eine Zweigapotheke betreiben würde, die wahrscheinlich kein anderer Kollege/Kollegin im gesamten Kammergebiet genehmigt bekommen hätte. Dass diese Apotheke einfach keinen Notdienst macht, hat die Kollegenschaft maßlos gegiftet. Aber Apotheker sind Menschen, die sich mit Zuständen... siehe Gesundheitspolitik... arrangieren können. Außerdem war Friese ein berufspolitischer Hardliner, mit dem man sich besser nicht anlegte. Schiss vor lancierten Repressalien, veranlasst durch Frieses Konektions dominierten die Szene. So quasi als Pseudoentschuldigung wurde mir gegenüber einmal vor Jahren argumentiert, man könne der Approbierten keinen Notdienst in der Zweigapotheke zumuten. Das jetzt eine Veränderung stattfindet, haben wir personellen Veränderungen in der Aufsichtsbehörde zu verdanken.
Stichwort AKWL: Diese flüchtet sich in Ausflüchte. Die AKWL hat noch nie - so lange ich das zeitmäßig überblicken kann, verwaltungstechnisch eine "Demenz" an den Tag gelegt. Ich würde sagen, das ist schlichtweg gelogen. Ich würde sagen, wir sind die Kammer, in denen Kolleginnen und Kollegen, die nichtmit dem etablierten Rudel heulen, einen besonders schweren Stand haben.
Tja, wenn es eine Apotheke von Kreti oder Pleti gewesen wäre...aber auch diese wäre nicht dem Vergessen anheim gefallen. Nicht in WL. Kommen wir zur Umstellung auf die elektronische Notdienstverteilung. Gerade hierbei hat man sich doch jede einzelne Apotheke angeschaut, um eine optimale Verteilung zu erreichen und um Überschneidungen zum Beispiel im Grenzbereich zu anderen AKs zu vermeiden. Meine Meinung ist, wer in diesem Zusammenhang die Zweigapotheke aus dem Datensatz entfernt hat, hat kriminelle Energie umgesetzt.
UNd laut der mir vorlieggenden Apothekenverzeichnissen aus früheren Jahren, findet sich da bereits der Eintrag als Filialapotheke. Wer also immer hier den Datensatz manipuliert hat,....
Stichwort Kollegin Lochner: Es gibt ja den Spruch... Wie der Vater so der Sohn... hier trifft es wohl auf die Tochter zu.
Was mich stört: Der Tochter ist genauso wie dem Vater die rechtliche Situation als eingetragene Kauffrau vollumfänglich bekannt.
Mit welcher Arroganz hat sie damals eigentlich gemeint, den Unrechtszustand, indem sich ihr Vater häuslich eingerichtet hatte, wie eine Besitzstandswahrung fortführen zu können? Wenn die Kollegin damals beruflich verantwortungsvoll gehandelt hätte, dann hätte sie von sich aus den Zustand beendet. So ist... ich nenne es einmal den Friesesumpf... mit Fleiß fortgeführt worden.

Dieses Verhalten einschließlich dem frieschen Tunnelbau hat der Familie Friese massive Wettbewerbsvorteile gegenüber der umliegenden Kollegenschaft gebracht und das kollegiale Klima vergiftet. Ich denke, über die 40 Jahre aufsummiert hat sich da ein wirtschaftlicher Vorteil von 15 Mio. Euro ergeben, wennn man das Geschäftsgebaren beider Apotheken zusammen betrachtet.

Wir brauchen einen Untersuchungsausschuss, der uns hilft, den Friesesumpf endlich trocken zu legen und die Cliquenwirtschaft und gegenseitige Begünstigung der Erben des Frieserudels zu beseitigen.
Ich stelle mir vor, dass die AKWL die an Friese vergebene Medaille zurückfordert. Der Kollege ist es ... in meinen Augen.. nicht wert

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AW: Alle wussten es.....

von Dietmar Roth am 24.04.2019 um 10:37 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Klotz,
vielen Dank für die ersten Ergänzungen und Erläuterungen ihrerseits.
Was sagt denn die der zuständigen Kammer vorgeschaltete Behörde zu dem Sachverhalt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Roth, Rottenburg

Notdienst

von Alexander Zeitler am 24.04.2019 um 2:37 Uhr

Amt= Privilegien?
Da sollte man doch mal alle Funktionsträger überprüfen.
Bin sicher, wir werden uns die Augen reiben.

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25 Jahre kein Notdienst

von Dietmar Roth am 23.04.2019 um 19:55 Uhr

Merkwürdig, dass auch den Apotheken vor Ort die ganze Zeit nichts aufgefallen zu sein scheint.
Mir scheint, das da etwas mehr aufgeklärt werden
muss.
In der Zeit der Aufklärung kann die Apotheke die 25 Jahre Notdienstversäumnis schon mal nachholen.

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AW: Korrektur und Ergänzung

von Dietmar Roth, Rottenburg am 24.04.2019 um 9:09 Uhr

Streiche : 25 Jahre kein Notdienst
Setze: 40 Jahre kein Notdienst
Ergänze: bei einem 20-tägigem Zyklus wären das
730 Tage kein Notdienst

AW: Kleine Rechnung dazu

von Dr.Christoph Klotz am 24.04.2019 um 11:22 Uhr

730 x 275.- Euro Notdienstfondszahlung = 200.750.- Euro. Berücksichtig man, dass die Fondszahlung ca. 30-40% der Notdienstkosten abdeckt, dann sind wir schon bei 500 bis 670.000.- Euro, die die Familie Friese geschätzt an Kosten gespart hat.

Betrieb einer Zweigapotheke

von Ulrich Ströh am 23.04.2019 um 18:38 Uhr

Unna hat 60000 Einwohner und 25 Apotheken.

Was spricht für die Notwendigkeit einer Zweigapotheke?

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Notdienst Apotheke Friese

von Roland Mückschel am 23.04.2019 um 18:10 Uhr

Die haben alle das Maul gehalten weil sie
Schiss hatten. Der allmächtige Friese.
Und andere wussten es halt nicht.

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AW: Notdienst Apotheke Friese

von Conny am 23.04.2019 um 19:41 Uhr

Es ist nicht mein Gebiet, daher wusste ich es auch nicht. Aber wenn, hätte ich bestimmt nicht mein Maul gehalten. Aber die Apotheker waren schon immer Duckmäuser, und deswegen ist die Situation die uns Herr Schmidt miteingebrockt hat, so wie sie ist.

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