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Zu Analysezwecken
BfArM genehmigt ersten Cannabis-Import aus Uruguay
Erst testen, dann Apotheken beliefern: Das Frankfurter Importunternehmen Cansativa will auf Nummer sicher gehen und kleine Mengen Cannabisblüten und -extrakte zu analytischen Zwecken aus Columbien und Urugay importieren, bevor die Ware für die Patientenversorgung angeboten wird. Bislang waren Importe aus Uruguay nach Deutschland nicht möglich. Hat das BfArM seine Meinung geändert?
Auch wenn das BfArM die Zukunft der Cannabismedizin offenbar in Fertigarzneimitteln sieht – noch werden Blütenimporte benötigt. Derzeit wird die Versorgung der Cannabispatienten hierzulande durch Importe aus den Niederlanden und aus Kanada gestemmt. Auch diverse alternative Importländer stehen in den Starlöchern wie beispielsweise Israel, Mazedonien, Griechenland, Jamaika, Australien oder Dänemark.
EU-GMP-Zertifizierung in Arbeit
Nun hat der Frankfurter Importeur
Cansativa seine Fühler nach Lateinamerika ausgestreckt: Am heutigen Mittwoch
teilte das Familienunternehmen mit, dass das BfArM die Einfuhr kleinerer Mengen
Cannabisblüten sowie -extrakte aus Kolumbien und Uruguay genehmigt habe. Der
entsprechende Erlaubnisbescheid des BfArM nach § 3 BtMG liegt DAZ.online vor. Damit ist Cansativa nach eigenen Angaben das erste europäische Unternehmen, das medizinisches Cannabis für Analysezwecke und zur Etablierung einer sicheren Lieferkette aus Lateinamerika importieren darf.
Die Produkte stammen von den Herstellern Clever Leaves in Kolumbien, das sich auf die Herstellung von Cannabisöl spezialisiert hat, und Fotmer Life Sciences in Uruguay, das Cannabisblüten sowie -extrakte anbieten will. Beide Unternehmen befinden sich nach Angaben von Cansativa in den letzten Zügen ihrer GMP-Zertifizierung.
Erst testen, dann vermarkten
„Der Import von medizinischem Cannabis aus Lateinamerika für wissenschaftliche Zwecke ebnet den Weg und bringt uns dem Import zukünftiger Chargen von medizinischem Cannabis zur Vermarktung einen Schritt näher“, erklärt Benedikt Sons, der mit seinem Bruder Jacob Sons die Geschäfte von Cansativa führt.
Die Analytik-Muster sollen in den kommenden vier Wochen Frankfurt erreichen, so Jacob Sons gegenüber DAZ.online. Damit testet Cansativa auch, ob die Logistik funktioniert. Erst wenn die Analysezertifikate einwandfrei, die EU-GMP-Zertifizierung der Herstellungsstätten abgeschlossen, die Firmen von Cansativa als Lieferanten auditiert und die kommerziellen Verhandlungen über Preise abgeschlossen seien, werde man größere Mengen importieren, um damit Apotheken zu beliefern. Dies werde voraussichtlich Anfang 2020 der Fall sein, erklärte Jacob Sons gegenüber DAZ.online. Damit will sich der Großhändler offenbar von denjenigen Wettbewerbern differenzieren, die in der Vergangenheit große Lieferversprechen verkündet, diese jedoch nicht eingehalten haben.
Weshalb waren Uruguay-Importe bislang nicht möglich?
Auffällig ist noch ein weiterer Aspekt – und zwar das Importland Uruguay an sich. Denn in der Vergangenheit waren Importe aus Uruguay nicht möglich. Das BMG hatte dies in einer früheren Stellungnahme damit begründet, dass Uruguay nach den Feststellungen des International Narcotics Control Board (INCB) gegen UN-Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe verstoße, weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert habe.
Eine ähnliche Situation liegt übrigens auch in Kanada vor – auch hier ist Cannabis sowohl zu medizinischen als auch zu Konsumzwecken möglich. Auf Nachfrage von DAZ.online, weshalb aus Kanada importiert werden kann und aus Uruguay nicht, hatte das BMG noch vor wenigen Tagen erklärt: „In Uruguay gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit keinen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle entsprechend den völkerrechtlichen Vorschriften.“
Staatlich kontrolliert und nur zu medizinischen Zwecken
Das könnte tatsächlich der Knackpunkt gewesen sein, denn nach Angaben von Cansativa ist Fotmer das erste vollständig nach dem Recht des Staates Uruguay lizenzierte Unternehmen, das Cannabisblüten, pharmazeutische Wirkstoffe und Cannabisextrakte für den internationalen Markt in pharmazeutischer Qualität herstellen darf.
Auf
die Frage, ob Importe aus Uruguay nun generell möglich sind, erklärte das
BfArM: „Jedes Land, das eine
Cannabisagentur betreibt und entsprechende Lizenzen für den Anbau von Cannabis
zu ausschließlich medizinischen Zwecken unter den Vorgaben des Einheitsübereinkommens
von 1961 erteilt, kommt als Exportland für den Import von Cannabis nach
Deutschland in Frage, wenn die sonstigen betäubungsmittel- und
arzneimittelrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Auch der Import von
medizinischem Cannabis zu analytischen Zwecken aus Nicht-EU-Ländern ist
erlaubnisfähig.“ Dass Cannabis zu Genusszwecken und als Medizin parallel in
einem Land verfügbar ist, scheint für die Genehmigung als Importland offenbar keine Rolle mehr zu spielen. Für die Cannabispatienten bleibt zu hoffen, dass sich bei den neuen Importländern stabile Lieferketten etablieren, um die Versorgung wirksam zu stützen.
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von SourDiesel am 24.04.2019 um 17:05 Uhr
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