Eine andere Auffälligkeit im neuen Entwurf sorgte aber
ebenfalls für viel Aufruhr im Apothekerlager: Die ursprünglich geplanten
Verbesserungen bei der Notdienstpauschale und der Vergütung für die BtM-Abgabe
waren nicht mehr enthalten. Restlos gestrichen. Unter dem Punkt „Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ ist lediglich noch der für die Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehene Zusatz-Zuschlag von 20 Cent je Rx-Packung vorgesehen. Doch nun ist klar: Die beiden anderen Maßnahmen sind nicht ganz unter den Tisch gefallen, sie sollen nur per Verordnung vom
Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden.
ABDA: Aus formalen Gründen erlässt das BMWi eine Verordnung
Ein ABDA-Sprecher erklärte gegenüber
DAZ.online: „Nach unseren Informationen ist die Anhebung der Vergütung für
Nacht- und Notdienste der Apotheken sowie für die Dokumentationsaufwände bei
der Abgabe von Betäubungsmitteln weiterhin in der bereits im Referentenwurf
vorgesehenen Höhe vorgesehen. Aus formalen Gründen sollen diese Schritte, die
Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erfordern, lediglich in einem
gesonderten Verfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber
erfolgen.“
Ein BMG-Sprecher bestätigte dieses Vorgehen. Und es ist auch
eigentlich genauso vorgesehen: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist
federführend zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung und hat den Auftrag,
bei anstehenden Änderungen eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das
bekannte Honorargutachten wurde genau aus diesem Grund auch vom BMWi und nicht
vom BMG in Auftrag gegeben.
5 Kommentare
blind
von Karl Friedrich Müller am 21.06.2019 um 9:17 Uhr
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Taschenspieler im BMG?
von Horst Wycisk am 21.06.2019 um 8:52 Uhr
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AW: Taschenspieler im BMG
von Dr.Diefenbach am 21.06.2019 um 10:26 Uhr
Was benötigen Präsenzapotheken?
von Ulrich Ströh am 20.06.2019 um 20:10 Uhr
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Wirtschaftsministerium
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2019 um 17:59 Uhr
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