Neuer Rahmenvertrag

Darf man den Preisanker überschreiten?

Stuttgart - 04.07.2019, 07:00 Uhr

Nur zwei Arzneimittel zur Auswahl? Schuld ist der Preisanker, weil eines der beiden günstigsten verordnet war. (c / Foto: privat)

Nur zwei Arzneimittel zur Auswahl? Schuld ist der Preisanker, weil eines der beiden günstigsten verordnet war. (c / Foto: privat)


Laut Rahmenvertrag setzt die ärztliche Verordnung den sogenannten Preisanker. Konkret heißt das, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder ein vorhandener Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was kann man tun, wenn nur ein teureres verfügbar ist? Darf man den Preisanker dann überschreiten?

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft und mit ihm so einige Neuregelungen. Nicht grundsätzlich neu ist hingegen die Regelung mit dem Preisanker, der durch die ärztliche Verordnung gesetzt wird. Der Preisanker besagt, dass das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein darf als das vom Arzt  verschriebene. Wann kommt er zum Tragen? Der Preisanker wird wichtig, wenn es für einen Wirkstoff keinen Rabattvertrag gibt oder ein bestehender Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann. Zum Beispiel weil es pharmazeutische Bedenken gibt oder der Rabattartikel nicht lieferbar ist. 

DAP-Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag

Das DeutscheApothekenPortal  stellt Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag zur Verfügung, unter anderem eine Arbeitshilfe zum Preisanker

Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier. 

So gilt laut Rahmenvertrag, wenn man sich im importfähigen Markt (siehe Kasten) bewegt und keine Rabattverträge geschlossen sind oder kein Rabattarzneimitel abgegeben wird, Folgendes:  

Nicht teurer als das namentlich verordnete

Im importrelevanten Markt, wenn die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nicht möglich ist, ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimittel, Importarzneimittel und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich. Aber: Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist.

Das bedeutet, das namentlich verordnete Mittel setzt den Preisanker. Ist der günstigste Import verordnet kann auch nur dieser abgegeben werden. Ist hingegen das Original verordnet, kann dieses sowie alle gleichpreisigen und billigeren Importe abgegeben werden. Zur Erfüllung des Einsparziels bietet sich ein preisgünstiger Import an.

Importrelevanter Markt

  • bei Verordnungen über Fertigarzneimittel, zu denen es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt – also, wenn zum Beispiel ein patentgeschütztes Original verordnet ist 
  • im Falle einer Importverordnung, wenn es außer dem Original keine Auswahlmöglichkeit gibt. 
  • bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz
  • bei Verordnungen von Präparaten, deren Wirkstoffe auf der Substitutionsausschlusliste stehen. 
  • bei Verordnungen über Fertigarzneimittel, die biotechnologisch hergestellt sind und zu denen es kein Bioidentical gibt.

Was gilt im Generikamarkt?

Im Generikamarkt stehen, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder dieser nicht erfüllt werden kann, die vier preisgünstigsten Arzneimittel zur Auswahl. Unterschied zu bisher neben der Anzahl ist, dass der Preis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte maßgeblich ist. Auch hier setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker. Ist also das günstigste verordnet, kann auch nur dieses oder ein gleichpreisiges abgegeben werden. 

Generikamarkt

  • ein Arzneimittel, das unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet wurde,
  • ein Arzneimittel, das namentlich, aber ohne Aut-idem-Kreuz verordnet wurde (natürlich nur relevant, wenn es auch Generika gibt).

Immer nur mit Rücksprache?

Was aber, wenn nur teurere Arzneimittel, also solche, deren Preis über dem Preisanker liegt, infrage kommen, weil alle anderen nicht verfügbar sind oder pharmazeutische Bedenken bestehen? In diesen Fällen muss die Apotheke zuvor Rücksprache mit dem Arzt halten und diese dokumentieren.

Hintergrund der zwingenden Rücksprache ist laut Kommentar zum Rahmenvertrag, dass der Arzt die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnung zu verantworten hat. Die Apotheke darf also nicht versorgen, wenn kein Kontakt mit dem Arzt möglich ist. Und noch ein Tipp: Vor der Rücksprache mit dem Arzt prüft die Apotheke idealerweise die Verfügbarkeit der nächstpreisgünstigen Alternativen.

Auch mit Arztrücksprache gilt die Abgaberangfolge 

Auch noch wichtig: Auch mit Arztrücksprache muss die Abgaberangfolge eingehalten werden.

Das bedeutet, selbst wenn der Arzt zum Beispiel der Abgabe des Originals zustimmt, darf dieses nicht unbedingt abgegeben werden. Zwar hat der Arzt nun einen neuen Preisanker gesetzt, abgabefähig ist aber nur das nächstpreisgünstige, verfügbare Arzneimittel. Bei der Rücksprache mit dem Arzt sollte die Apotheke idealerweise das jeweils nächstpreisgünstige und verfügbare Arzneimittel im Blick haben, damit die neue Preisobergrenze ausreicht und auch ein verfügbares Arzneimittel umfasst.

Beispiel

Namentlich verordnet ist ein Arzneimittel à 23,00 Euro. Bis einschließlich dieser Preisgrenze sind aber alle vier Arzneimittel nicht verfügbar. Der Arzt wünscht nach Rücksprache ein Arzneimittel à 26,00 Euro (das Original). Dem generischen Markt gehören an:

1 Arzneimittel à 20,00 Euro             (nicht verfügbar)

1 Arzneimittel à 21,00 Euro             (nicht verfügbar)

1 Arzneimittel à 22,00 Euro             (nicht verfügbar)

1 Arzneimittel à 23,00 Euro             (nicht verfügbar, alter Preisanker)

1 Arzneimittel à 24,00 Euro             (lieferfähig, muss abgegeben werden)

1 Arzneimittel à 25,00 Euro             (lieferfähig, aber Abgabe nicht zulässig)

1 Arzneimittel à 26,00 Euro             (Original, neuer Preisanker, lieferfähig,                                                              aber Abgabe nicht zulässig)

Abgegeben werden muss in diesem Fall das nächstgünstigste, verfügbare Mittel à 24,00 Euro, falls es das auch nicht gibt, das nächstgünstigste (à 25 Euro), das Original kommt nur infrage, wenn kein günstigeres Mittel abgabefähig ist. Dann darf es auch ohne nochmalige Rücksprache abgegeben werden, da der Arzt ja den Preisanker schon gesetzt hat.

Bei einer Wirkstoffverordnung gibt es übrigens keine Preisobergrenze, dann kommen nur die vier preisgünstigsten Arzneimittel infrage.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


15 Kommentare

IMMER NOCH

von Pille Palle am 07.10.2019 um 17:08 Uhr

immer noch - um den KraKas nicht willkürlich ausgeliefert zu sein, und um wirtschaftlich nicht auszubluten: die einzige wirklich gangbare Lösung: RX VV!! ABER FLOTT und dann bitte einen neuen, aber ordentlich ausgearbeiteten Rahmenvertrag. Sonst: ALLES gegen Vorkasse und bitte lassen Sie sich Betrag X bei Ihrer Krankenkasse erstatten, die wollen nicht korrekt mit uns abrechnen, tut uns leid.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Und nun?

von Christoph am 07.07.2019 um 19:44 Uhr

Leider sehe ich das genauso wie meine Vorredner.
Welche Vorteile haben wir noch gegenüber DocMorris und demnächst Amazon?
Sicher nicht die schnelle Versorgung der Patienten. Pharmazeutische Bedenken gegen einen Vertragsartikel und auch gegen die Billigsten? Tja, Pech gehabt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Leidtragende dieses Wahnsinns ...

von Kritiker am 05.07.2019 um 8:11 Uhr

... sind GKV Patienten & in Apotheken & Arztpraxen arbeitende Menschen.

Arzneimittelsicherheit & qualität & damit Therapieerfolg sind aus GKV Perspektive Nebensache, in Apotheken & Arztpraxen arbeitende Menschen werden mit weiterer berufsfremder Arbeit zugemüllt, Apothekeninhaber sind GKV Willkür & damit weiteren wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Preisanker??? sonstige Bedenken???

von Elke Obendorf am 05.07.2019 um 7:05 Uhr

Vielleicht bin ich ja zu blöd, oder zu genervt, oder nicht mehr bereit, mich mit diesem neuen Unsinn beschäftigen zu müssen, aber ich verstehe diesen Artikel nicht. Er hilft mir überhaupt nicht weiter, bei der Frage, wie ich unbürokratisch mit dem Preisanker umgehen kann.
Und das ist das Problem. Inzwischen müssen wir wegen noch mehr bürokratischen Schwachsinn Rücksprache mit dem Arzt halten, der überhaupt nicht weiß, was wir von ihm wollen. Warum sollte er sich auch mit diesem neuen Rahmenvertrag auseinandersetzen, der ihn nicht betrifft?
Und was ist eigentlich mit unserem pharmazeutischen Bedenken geworden, das früher bei solchen Fällen nicht retaxiert wurde, weil wir damit noch unsere Kompetenz ausspielen konnten gegenüber den Bürokraten in den Krankenkassen?
Ist es denn nicht ein pharmazeutisches Bedenken, wenn ich die Therapie gefährdet sehe, weil ich an einem Samstag oder im Urlaub des Arztes das Medikament nicht abgeben darf, weil ich den Preisanker nicht einhalten kann, obwohl ich es an Lager habe ?
Aus dem pharmazeutischen Bedenken wurde jetzt ein sonstiges Bedenken? Warum diese Wortwahl? Wegen einer größeren Auswahlmöglichkeit?
Wer von uns Pharmazeuten hätte sich das gewünscht?
Wird das sonstige Bedenken jetzt endlich auch retaxiert? Beim pharmazeutischen Bedenken haben sie sich das nicht getraut.
Mir schwant Übles und ich hoffe nur, dass ich mich irre.
Der bürokratische Aufwand wird immer größer. Der Kunde wird zunehmend mehr genervt und kann den Vorteil der Vorortapotheke kaum mehr begreifen, denn nicht jeder will oder benötigt eine Beratung.
Ich kann inzwischen jeden verstehen, der seine Dauerrezepte im Internet einlöst. In der Bevölkerung werden Arzneimittel schon lange nicht mehr als Ware besondere Art begriffen oder die Gefahr, die von ihnen ausgehen kann. Warum also nicht bequem mit einem Klick bestellen, ohne lang rumstehen müssen, bis der Weißkittel da hinter seinem Computer endlich mal in Pötte kommt!
Ihr Besitzer und Besitzerinnen von Apotheken habt verschlafen und reagiert immer noch nicht mit den eigneten Maßnahmen, um endlich mal aufzurütteln.
Der Apothekenuntergang ist eingeläutet und immer noch ist es nicht möglich, endlich mal Solidarität zu zeigen und bundesweit auf die Straße zu gehen!
Vielen Dank dafür.
Ich fand den Beruf mal ganz sinnvoll.
Inzwischen kommen mir Zweifel und inzwischen wünsche ich mir schon fast, dass im Internet Beratungsportale entstehen, die engagierte Pharmazeuten suchen, damit ich mich dahin bewerben kann.


» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Irrsin

von Ketterl Tobias am 04.07.2019 um 21:26 Uhr

Falls man den Artikel als Nicht-Pharmazeut lesen würde, klingt das wie eine schlechte Ausgabe von "Verstehen Sie Spass?". Wenn nach Rücksprache der Arzt das Original wünscht, wir es aber nicht abgeben dürfen, kann man sich den Anruf ja gleich sparen. Das kann man doch niemanden auch nur annähernd erklären. Am besten charmant lächelnd, nach 5min in der Warteschleife: "Ihr Arzt wünscht ausdrücklich das Präparat XY, das ist jedoch um 1 Euro zu teuer und daher müssen wir Ihnen leider das günstigere Präparat geben". Ja, Freude wird anders aussehen. Ole. Wer bitteschön hat sich dieses Meisterstück nur ausgedacht und noch schlimmer: auch noch für gut genug befunden, um uns den Alltag wiedermal zu versüßen? Abzeichnen lassen ist schön und gut (Aber: Zeit+Nerven+Kosten), aber bei Kliniken und auswärtigen Praxen bleibt der Aufwand an der Apotheke kleben. Und wo ist jetzt eigentlich diese blöde Kamera...?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Irrsin

von Heiko Barz am 05.07.2019 um 11:29 Uhr

Haben das wirklich Kollegen als „Verhandler“ vor Ort so durchgehen lassen, wenn sie selbst diese Problematik an ihrer Notdiestklappe turnusmäßig genau so erleben?
Wer gibt den KKassen diese Macht, solche fast unerfüllbaren Kriterien in ein justitiables Regelwerk einzubringen?
Und dann noch der Kommentar dazu, es wäre endlich gelungen, auskömmliche Verhältnisse beim neuen Rahmenvertrag zu etablieren.
Wie wäre es mal mit einer preiswerten Doc-KKasseninitiative aus dem schönen „Edamerland“?

kassengemacht

von J.M.L am 04.07.2019 um 10:02 Uhr

Was können WIR Apotheken dafür, dass Valsartan in Drittweltstaaten mit Verunreinigungen synthetisiert wurde und deshalb nicht lieferbar ist? NICHTS!!!! Warum sollen wir deshalb bei jeder Verordnung den Arzt anrufen der zurecht das Günstigste verordnet hat? Was kann der Arzt dafür, dass günstige Valsartane nicht lieferbar sind? NICHTS!!!! Warum soll der Arzt zustimmen, dass WIR aus der schieren Not heraus was Teureres abgeben 'müssen' wenn wir versorgen wollen? UNVERSCHÄMT!!!! Warum wurde die Produktion von u.a. Valsartan überhaupt in Drittweltstaaten ausgelagert? WEIL DIE IN GELD (21 Milliarden) SCHWIMMENDEN KASSEN DEN DRUCK AUF DIE PHARMAINDUSTRIE immer weiter erhöht haben (Rabattverträge, etc.) --> VERURSACHERPRINZIP ! Die Kassen zerstören letztlich unser Gesundheitswesen, vielen Dank dafür - ich hoffe einer von Euch Kassen-Kostensenkungs-Bürokraten kommt mal in die Verlegenheit am Wochenende dringend ein Medikament zu benötigen!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Preisanker

von Barbara Buschow am 04.07.2019 um 9:07 Uhr

Mittwochs- und Freitagsnachmittags, Samstags und im Notdienst bleibt der Patient in diesen Fällen also unversorgt, weil ich den Arzt nicht erreiche!
Kann ich denn wenigstens das Rezept in Absprache mit dem Kunden als Privatrezept behandeln?

» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten

AW: Preisanker

von A. Fischer am 04.07.2019 um 12:55 Uhr

Dies regelt §15. Falls Sie nicht den Rahmenvertrag (§11-§14) einhalten können gilt es hiernach als Wunscharzneimittel. Sie bieten die Versorgung dann gegen Zahlung an. Die Versorgung kann dann stattfinden.

AW: Preisanker

von Heiko Barz am 05.07.2019 um 11:13 Uhr

@ A.Fischer
Wie wollen Sie die verwirrenden Rechtsbeziehungen des „Wunscharzneimittels“ einem Patienten mit zb einem Antibiotika Rezept aus dem X-Krankenhaus an der Notdienstklappe erklären?
Verständnis dafür? Wohl kaum! Und verstehen könnte ich ihn.
Er ist krank und braucht Hilfe, das ist der Fakt, und wir haben wieder mal den Schwarzen Peter, weil unsere „Verhandler“ nicht in der Lage waren, klare Bilder zu vermitteln.
Siehe auch den neuen Rahmenvertrag!

AW: Preisanker

von Jamshed Poonawalla am 05.07.2019 um 14:14 Uhr

Sehr geehrter Frau/Herr A. Fischer,

in diesem Falle wäre es für alle Beteiligten von Vorteil, wenn die Verantwortlichen der Selbstverwaltung öffentlich und gut wahrnehmbar die Bevölkerung zu dieser "Neuerung" informiert, da der vorleigende Vertrag sonst die 'Selbstzahler' größtenteils zu den Auslands-Versendern dirigiert, die bessere Rabatte gewähren dürfen.

Seien Sie doch so gut und gehen Sie mit gutem Vorbild voran, und sorgen dafür, daß Ihr Wortlaut mit Ihrem Bild um 20:15 Uhr in der Tagesschau der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Unsere Aufgabe sollte es nicht sein, die "Kunden" der Selbstverwaltung mit solchen neuen Regeln zu konfrontieren...
Danke im Voraus uns besten Gruß!

AW: Preisanker

von A. Fischer am 08.07.2019 um 12:35 Uhr

@ Heiko Barz
zum Glück gibt es beim Notdienst wieder mehr Möglichkeiten für uns. Hier kann man ja auch ohne Arzt Rücksprache eine Entscheidung treffen, wenn er/sie nicht erreichbar ist. Nachvollziehen können die meissten Patienten auch die Lieferengpässe nicht. Wenn wir uns aber nicht nach dem Vertrag verfahren, muss ich nicht näher erläutern wo die Reise mit Securpharm Log und eine Retaxationslust der KKs hinführt. Aber ja, leider ist der Rest wirklich nicht im Wohle des Patienten.

@Jamshed Poonawalla
Ich habe leider noch keine Erfahrung mit den Fernsehmedien und somit auch keinen Kontakt. Falls natürlich einer hier diese vorweisen kann: Ich denke immer noch an ein Stern-TV extra wo der Moderator einen Apotheker nachahmen soll (ca. 5 Theoretische Abgaben von Rezepten mit Dummies) und wir dann auflösen, ob er überhaupt etwas Geld von der Krankenkasse erhält. "Die Anstalt" wäre auch eine gute Alternative.

Ich weiss aber wirklich nicht, wann wir solche Probleme nicht mal kommunizieren müssen. Wir erhalten einen Umsatz Anstieg durch teure Medikamente, verdienen aber unter Strich immer weniger. Wie soll das ausgehen? Der Friedhofeffekt hat auch seine Grenzen.

Zum vollkommen danebenen Rahmenvertrag

von Peter Bauer am 04.07.2019 um 9:04 Uhr

Bei uns gehen jetzt die Ärzte jetzt der Reihe nach 3Wochen in Urlaub.Dann darf ich also das verordnete Arzneimittel nicht abgeben ,weil ich ja den Arzt nicht erreichen kann??
Gott sei Dank schließe ich Ende des Jahres meine Apotheke unter anderem weil mir dieser Schwachsinn so was von auf den S... geht.Seit über 25Jahren nerven mich nichtapothekerlich Bürokratenklugmenschen auf allen Seiten,fern jeder Alltagspraxis, mit ihren vollkommen inkompetenten Ergüssen ,für die Sie sich in ihren Kreisen auch noch feiern lassen.Kein Wunder,dass es keinen Nachwuchs mehr gibt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

preisanker

von Hermine Minges am 04.07.2019 um 8:36 Uhr

Was darf ich samstags liefern? Der Arzt ist da im wohlverdienten Wochenende?! Stets zu Diensten im vorauseilenden Gehorsam die Apotheke....?.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

und nun?

von Karl Friedrich Müller am 04.07.2019 um 7:54 Uhr

Der Artikel hilft nicht weiter.
Es zeigt sich, dass es ein sehr großer Fehler war, auf die Möglichkeit der Abgabe des Verordneten zu verzichten.
Die Verwirrung wird täglich größer, den Kassen bleibt JEDE Retaxmöglichkeit - uns der schwarze Peter.
Der neue Rahmenvertrag ist und bleibt eine ZUMUTUNG, eine völlig unnötige Zumutung, weil die KK im Geld schwimmen und weil schon mehrere Gutachten gezeigt haben, dass die KK in Wahrheit durch die vielen Rabatte und Zuzahlungen an AM auch noch verdienen.
Wir haben nicht für so eine Arbeitswelt studiert! Wir sind für die Patienten da und keine Kassensklaven! (Eben doch, wie sich herausstellt)
Die von den LAVen und DAV verbreitete Losung: Alles wird einfacher ist eben nicht so, sondern eine dicke Lüge.
NUR Rücksprache? Wir werden Änderungen nach wie vor in den Praxen abzeichen lassen - ein bisschen mehr Sicherheit.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.