Honorarverhandlungen

Ärzte: 565 Millionen mehr und Extra-Honorar für Online-Sprechstunden

Berlin - 23.08.2019, 17:00 Uhr

Kassen und Ärzte haben ein neues Ärztehonorar für 2020 ausgehandelt. (c / Foto: imago images / J. Tack)

Kassen und Ärzte haben ein neues Ärztehonorar für 2020 ausgehandelt. (c / Foto: imago images / J. Tack)


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben ihre jährlichen Honorarverhandlungen abgeschlossen. Beide Parteien haben eine Preissteigerung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen vereinbart, die den Medizinern im kommenden Jahr rund 565 Millionen Euro mehr einbringen soll. Hinzu kommen neue extrabudgetäre Honorare, unter anderem sollen die Ärzte für Videosprechstunden bis zu 500 Euro pro Praxis und Quartal abrechnen dürfen.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, das Ärztehonorar des Folgejahres jedes Jahr aufs Neue auszuhandeln. Konkret geht es um den sogenannten Orientierungspunktwert – ein Wert, mit dessen Hilfe die tatsächlichen Preise der einzelnen Leistungen im Leistungskatalog berechnet werden. Dieser Wert steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.

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Worum geht es in den Verhandlungen zum Ärztehonorar?

Die Vergütung der etwa 170.000 niedergelassenen Kassenärzte ist sehr kompliziert aufgebaut. Sie wird in bundesweiten und landesweiten Verhandlungen zwischen Kassen und Ärzten jedes Jahr neu festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Vergütung läuft über ein Budget, das den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Verfügung gestellt wird. In den bundesweit gültigen Verhandlungen zwischen KBV und GKV-SV geht es aber um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der gewissermaßen der Leistungskatalog und die Gebührenordnung der Ärzte ist, die bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Beide Verbände erweitern und ändern den Katalog regelmäßig in ihren Verhandlungen. Kurz gesagt, es geht um die Preise der einzelnen ärztlichen Leistungen.

Wie viel jeder Arzt für jede Leistung bekommt, ist im EBM jedoch nicht klar beschrieben. Vielmehr enthält der EBM die abrechenbaren Leistungen der Ärzte und damit verbundene Punktzahlen. KBV und Kassenverband vereinbaren diese Punktzahlen. Die Punktzahl gibt Auskunft darüber, wie viel die Behandlung im Vergleich zu anderen Leistungen „wert“ ist. Dabei gilt: Je aufwendiger die Leistung, desto höher ist die Punktzahl.

Der genaue Preis in Euro einer Leistung ergibt sich erst nach weiteren Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den KVen und den regionalen Kassenverbänden. Beide müssen nämlich den sogenannten Punktwert vereinbaren. Der Punktwert ist ein Wert in Euro, den man mit der bundesweit gültigen Punktzahl multiplizieren muss, um das genaue Arzthonorar zu erhalten. Und die Verhandlungsbasis dieser regionalen Punktwerte in Euro ist der bundesweit gültige Orientierungspunktwert.

Videosprechstunde: Bis zu 500 pro Praxis und Quartal

Neben der Erhöhung des Orientierungspunktwertes haben die Ärzte weitere, extrabudgetäre Honorar-Verbesserungen mit den Kassen vereinbart. Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.

Interessant ist auch, dass die Ärzte eine weitere, extrabudgetäre Vereinbarung für die Videosprechstunden erreicht haben. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr änderte der Deutsche Ärztetag die Musterberufsordnung der Mediziner – seitdem sind auch ausschließliche Fernbehandlungen möglich. In den vergangenen Monaten kamen immer mehr neuen Video-Beratungsmodelle auf den Markt. Um diese noch attraktiver zu machen, sollen die Ärzte nun Extrazahlungen für Video-Sprechstunden bekommen. GKV-Spitzenverband und KBV haben vereinbart, dass ab dem 1. Oktober 2019 Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Mediziner für neue, digitale Versorgungsmöglichkeiten extrabudgetäre Honorare mit den Kassen vereinbaren. Schon 2016 hatten die KBV und der GKV-SV ein neues, extrabudgetäres Honorar für die Erstellung von Medikationsplänen vereinbart.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

So machen es die Ärzte!

von Andreas Grünebaum am 24.08.2019 um 12:32 Uhr

Ersteinmal einen jährlichen Ausgleich für die steigenden Kosten und dann redet man über ein Extrabudget für neue Leistungen!

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