Worum geht es in den Verhandlungen zum Ärztehonorar?
Die Vergütung der etwa 170.000 niedergelassenen Kassenärzte ist sehr kompliziert aufgebaut. Sie wird in bundesweiten und landesweiten Verhandlungen zwischen Kassen und Ärzten jedes Jahr neu festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Vergütung läuft über ein Budget, das den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Verfügung gestellt wird. In den bundesweit gültigen Verhandlungen zwischen KBV und GKV-SV geht es aber um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der gewissermaßen der Leistungskatalog und die Gebührenordnung der Ärzte ist, die bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Beide Verbände erweitern und ändern den Katalog regelmäßig in ihren Verhandlungen. Kurz gesagt, es geht um die Preise der einzelnen ärztlichen Leistungen.
Wie viel jeder Arzt für jede Leistung bekommt, ist im EBM jedoch nicht klar beschrieben. Vielmehr enthält der EBM die abrechenbaren Leistungen der Ärzte und damit verbundene Punktzahlen. KBV und Kassenverband vereinbaren diese Punktzahlen. Die Punktzahl gibt Auskunft darüber, wie viel die Behandlung im Vergleich zu anderen Leistungen „wert“ ist. Dabei gilt: Je aufwendiger die Leistung, desto höher ist die Punktzahl.
Der genaue Preis in Euro einer Leistung ergibt sich erst nach weiteren Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den KVen und den regionalen Kassenverbänden. Beide müssen nämlich den sogenannten Punktwert vereinbaren. Der Punktwert ist ein Wert in Euro, den man mit der bundesweit gültigen Punktzahl multiplizieren muss, um das genaue Arzthonorar zu erhalten. Und die Verhandlungsbasis dieser regionalen Punktwerte in Euro ist der bundesweit gültige Orientierungspunktwert.
1 Kommentar
So machen es die Ärzte!
von Andreas Grünebaum am 24.08.2019 um 12:32 Uhr
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