- DAZ.online
- News
- 23.08.2019
- Spektrum
- Ärzte: 565 Millionen ...
Honorarverhandlungen
Ärzte: 565 Millionen mehr und Extra-Honorar für Online-Sprechstunden
Videosprechstunde: Bis zu 500 pro Praxis und Quartal
Neben der Erhöhung des Orientierungspunktwertes haben die Ärzte weitere, extrabudgetäre Honorar-Verbesserungen mit den Kassen vereinbart. Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.
Interessant ist auch, dass die Ärzte eine weitere, extrabudgetäre Vereinbarung für die Videosprechstunden erreicht haben. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr änderte der Deutsche Ärztetag die Musterberufsordnung der Mediziner – seitdem sind auch ausschließliche Fernbehandlungen möglich. In den vergangenen Monaten kamen immer mehr neuen Video-Beratungsmodelle auf den Markt. Um diese noch attraktiver zu machen, sollen die Ärzte nun Extrazahlungen für Video-Sprechstunden bekommen. GKV-Spitzenverband und KBV haben vereinbart, dass ab dem 1. Oktober 2019 Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Mediziner für neue, digitale Versorgungsmöglichkeiten extrabudgetäre Honorare mit den Kassen vereinbaren. Schon 2016 hatten die KBV und der GKV-SV ein neues, extrabudgetäres Honorar für die Erstellung von Medikationsplänen vereinbart.
1 Kommentar
So machen es die Ärzte!
von Andreas Grünebaum am 24.08.2019 um 12:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.