Was wäre wenn ...
… es sich nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Medizinprodukt handelt?
Vor dem 1. Januar 2017 war es möglich, Vorkommnisse bei der Anwendung eines Medizinproduktes über denselben Weg wie bei einem Arzneimittel an die AMK zu melden. Wegen der Änderung rechtlicher Vorschriften ist es jetzt erforderlich, derartige Meldungen mittels eines offiziellen Formulars direkt an das BfArM zu richten. Auf derselben Seite, auf der die Berichtsbogen-Formulare zu finden sind, gibt es einen Link zur BfArM-Website, wo diese Meldung abgegeben werden kann (www.arzneimittelkommission.de).
… der Patient die Nebenwirkung selbst melden möchte?
Das ist seit 2012 über ein spezielles behördliches Online-Meldeportal möglich: https://nebenwirkungen.pei.de.
Alternativ kann dem Betroffenen ein Papierformular zugeschickt werden, das er handschriftlich ausfüllt und an das BfArM zurücksendet.
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