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Apotheken-Stärkungsgesetz
Weiss: Rx-Boni-Verbot im SGB V ist der einzige Weg
Preis: Das Rx-Versandverbot ist juristisch machbar
Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, begrüßte in seiner Rede „zahlreiche positive Aspekte“ in der Reform, wie etwa die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds, die bessere Vergütung bei der Versorgung mit Betäubungsmitteln und die Honorierung von pharmazeutischen Dienstleistungen. „Auch wenn wir das veranschlagte Budget bezogen auf den Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit oder Prävention für nicht ausreichend halten“, stellte Preis klar.
Allerdings hinterfragte der Verbandschef die Pläne der Bundesregierung, das Rx-Boni-Verbot „nur“ im SGB V festzumachen. „Auch wenn wir das Ziel selbstverständlich voll und ganz begrüßen, sehen wir die Umsetzung über eine Verankerung der Gleichpreisigkeit lediglich im SGB V, wie auch zuletzt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, sehr kritisch“, so Preis. Denn dadurch, dass die privat verordneten Medikamente beim Thema Gleichpreisigkeit außen vor blieben, würden die Stabilitätsbemühungen an dieser Stelle entscheidend geschwächt, so Preis. Und weiter: „Dieses Gesetz ist ein politischer Kompromiss. Kompromisse helfen aber bei der Herstellung der Gleichpreisigkeit nicht weiter, sondern einzig und allein klare Regeln.“
Preis bezog sich in seiner Rede auch auf den Gesundheitsausschuss des Bundesrates, der kürzlich beschlossen hatte, statt des Rx-Boni-Verbots ein Rx-Versandverbot einzufordern. Der Verbandschef wies darauf hin, dass auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu diesem Ergebnis komme. Das Versandhandelsverbot werde „nach wie vor als mögliche, beste und sicherste Handlungsoption“ gesehen. „Und dies schlagen ja sogar die Richter in der Begründung des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 der Bundesrepublik Deutschland vor“, betonte Preis.
Auf den Hinweis von BMG-Staatssekretärin Weiss, dass das Bundesjustizministerium die Umsetzung eines Rx-Versandverbotes für nicht durchsetzbar halte, reagierte Preis mit Unverständnis. Neben seinen bereits in seiner Rede vorgetragenen Legitimationshinweisen für ein Rx-Versandverbot verwies er auch auf mehrere Rechtsgutachten, wie zum Beispiel das vom ehemaligen Richter des Bundesverfassungsrichters Prof. Udo di Fabio.
Preis: „Regulierungs- und Dokumentationsdrang" der Kassen
Preis ging aus aktuellem Anlass auch auf die Lieferengpässe ein. Die Suche nach lieferbaren Arzneimitteln verursache einen enormen Mehraufwand in Apotheken und teilweise auch den Arztpraxen – je Apotheke zurzeit mehr als zehn Stunden pro Woche, betonte Preis. Er sprach von einem „Regulierungs- und Dokumentationsdrang der gesetzlichen Krankenversicherungen“. Und weiter: „Es kann nicht sein, dass Ärzten und Apothekern in einem solch schwierigen Marktumfeld bei der Versorgung der Patienten auch noch finanzielle Nachteile drohen.“ Er forderte daher, dass Retaxationen bei Apothekern nur auf das nötigste beschränkt bleiben dürften. Ab einer gewissen Quote der Nicht-Lieferbarkeit eines Arzneimittels müssten sie ganz ausgesetzt werden. Und, so Preis weiter, die verursachte Mehrarbeit müsse den Apothekern endlich auch vergütet werden. Denn die Krankenkassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rabattverträge, seien letztlich die größten Nachfrager im Markt und würden an dieser Situation somit ein Stück Mitverantwortung tragen.
Staatssekretärin Weiss hatte sich in ihrer Rede auch kurz zu den Defekten geäußert. Sie lobte die Apotheker, weil diese dazu beitragen, dass aus den Lieferengpässen kein Versorgungsproblem entsteht. Sie erklärte dazu auch: „Da wird sich in einigen Wochen etwas tun.“ Zuvor hatte schon Weiss' Parteikollege Michael Hennrich im DAZ.online-Interview erklärt, dass er und seine Kollegen derzeit an mehreren Maßnahmen zur Reduzierung der Lieferengpässe arbeiten.
4 Kommentare
Rx Boniverbot
von Roland Mückschel am 20.09.2019 um 9:14 Uhr
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Wissenschaftlicher Dienst
von Redaktion am 20.09.2019 um 1:02 Uhr
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!
von Anita Peter am 19.09.2019 um 16:34 Uhr
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AW: !
von Reinhard Rokitta am 19.09.2019 um 18:18 Uhr
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