Baden-Württemberg

Grippeimpfstoffe: KV empfiehlt Massenbestellung

Stuttgart - 27.09.2019, 11:30 Uhr

In Baden-Württemberg gibt es Ärger mit den Grippeimpfstoffen. Die KV empfiehlt alle Dosen auf einmal zu bestellen. (m / Foto: imago images / Christian Ohde)

In Baden-Württemberg gibt es Ärger mit den Grippeimpfstoffen. Die KV empfiehlt alle Dosen auf einmal zu bestellen. (m / Foto: imago images / Christian Ohde)


Es gibt mal wieder Ärger bei den Grippeimpfstoffen. Diesmal allerdings schon bei der Bestellung. Seit das Honorar auf 75 Euro pro Zeile gedeckelt ist, ist es für Apotheken unwirtschaftlich, wenn Ärzte den ganzen Bedarf auf einmal bestellen. Nun empfiehlt aber die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg genau das, obwohl der Apothekerverband zuvor auf das Thema hingewiesen hatte – und laut einem Verbandssprecher auch auf Verständnis gestoßen war.

1 Euro pro Impfdosis, 75 Euro maximal pro Zeile – so ist seit Inkrafttreten des TSVG die Vergütung für die Grippeimpfstoffe für Apotheken geregelt. Ausschreibungen gibt es nicht mehr. Folglich ist es für die Apotheken nicht wirtschaftlich, wenn Ärzte ihren Saisonbedarf auf einmal bestellen und lagern. Das hat der Landesapothekerverband in Baden-Württemberg der Kassenärztlichen Vereinigung auch genau so kommuniziert. Ein Verbandssprecher erklärte gegenüber DAZ.online: Natürlich könne man Ärzten keine Verordnungsvorgaben machen, aber man habe mit der KV Gespräche geführt und erklärt, dass Massenbestellungen für die Apotheken unwirtschaftlich sind und deswegen die bedarfsweise Bestellung kleinerer Mengen zu bevorzugen sei. Man sei hier eigentlich auch auf Verständnis bei den Ärzten gestoßen. Entsprechend überrascht sei man, dass die KV nun den Ärzten empfiehlt, alles auf einmal zu bestellen.

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Was steckt dahinter? Vermutlich wirtschaftlicher Druck, vermutet der Sprecher des LAV-Baden-Württemberg. Der Verband hat auf jeden Fall mit der KV Kontakt aufgenommen. Man warte aber noch auf Rückmeldung.

Hamburg zeigt, dass es anders geht

Dass es anders geht, zeigt beispielsweise die KV Hamburg. Auf deren Webseite findet sich folgender Hinweis:

  • Aufgrund eines aktuellen Änderungsantrags zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 28.02.2019 und der dabei vorgesehenen Deckelung von 75 Euro pro Rezeptzeile sollen ab sofort nur noch Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen pro Rezept ausgestellt werden.
  • Größere Bestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen, um später eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung zu ermöglichen.
  • Wenn diese Lieferung(en) verbraucht ist/sind, können Nachbestellungen auf dem gleichen Weg erfolgen.

Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Übrigens

von Karl Friedrich Müller am 27.09.2019 um 12:30 Uhr

Auch 1€ pro Dosis ist für uns (Apotheken) unwirtschaftlich.
Das ist schlicht Ausbeutung
Zumal dieses tolle Honorar für alle Impfstoffe gilt, die über Praxisbedarf bezogen werden.

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??

von Peter Bauer am 27.09.2019 um 12:08 Uhr

Mal ganz ehrlich:wer denkt sich so einen Schwachsinn aus.
Es ist wohl endlich mal an der Zeit den Systemresetknopf zu drücken.Es wird alles nur noch verwirrter und verwirrender und hat nichts mehr mit einer sinnvollen Versorgung zu tun.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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