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General Pharmaceutical Council schreitet ein
Nicht-konforme Online-Apotheken in UK
Die britische Apothekerkammer hat gegen einige Online-Apotheken Maßnahmen ergriffen, die entgegen den Regularien besonders risikobehaftete Arzneimittel im Fernabsatz abgegeben haben. Das ist zwar möglich, aber es müssen bestimmte Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden und das haben sie versäumt.
Mit Inspektionen von Online-Apotheken wollte sich die britische Apothekerkammer (General Pharmaceutical Council, GPhC) kürzlich davon überzeugen, ob die Online-Apotheken des Landes die Standards für registrierte Apotheken erfüllen und ob sie die im April dieses Jahres veröffentlichten aktualisierten Leitlinien für die Erbringung von Fern-Apothekendienstleistungen befolgen. Dabei stellten sie Mängel hinsichtlich der Patientensicherheit fest.
Hochrisiko-Präparate nur mit Zusatzvorkehrungen abgeben
Die aktualisierten Leitlinien stellen fest, dass einige Arzneimittelkategorien nicht für den Online-Vertrieb geeignet sind, es sei denn, es werden weitere Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass sie für den jeweiligen Patienten klinisch angemessen sind. Dies betrifft Arzneimittel, die missbräuchlich angewendet werden können oder bei denen das Risiko einer Sucht besteht und eine fortlaufende Überwachung wichtig ist, wie zum Beispiel Opiate und Beruhigungsmittel.
Nach den Beobachtungen des GPhC hatten einige Online-Apotheken diese Hochrisiko-Arzneimittel an Patienten abgegeben, ohne dass der Apothekenbesitzer, der Verschreiber, der verantwortliche Apotheker oder andere Mitglieder des Teams entsprechende Schritte unternommen haben, um zu überprüfen, ob das verschriebene Arzneimittel für den Patienten tatsächlich klinisch indiziert ist.
Vorschläge, Auflagen, Ermittlungen
Hierauf hat der General Pharmaceutical Council mit verschiedenen Durchsetzungsmaßnahmen reagiert. Den Apotheken wurden Vorschläge gemacht, wie der Situation abgeholfen werden kann. Außerdem wurden Auflagen für die Lieferung kontrollierter Medikamente im Fernabsatz erteilt. Gegen einige Apothekenleiter, verschreibende Apotheker (independent prescribers) und verantwortliche Apotheker wurden laut GPhC „Fitness to Practice“-Ermittlungen eingeleitet, zu denen die Kammer derzeit keine nähere Auskünfte erteilen kann.
Online-Fragebogen reicht nicht aus
„Bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln mit hohem Risiko wie Opioiden ist es nicht akzeptabel, sich ausschließlich auf Informationen zu verlassen, die der Patient über einen Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt hat“, betont der Generaldirektor des GPhC Duncan Rudkin. „Der Verschreibende muss weitere Schritte unternehmen, wie zum Beispiel mit dem Patienten Rücksprache halten, seine medizinischen Unterlagen überprüfen und mit dem Hausarzt des Patienten Kontakt aufnehmen, sowie es in den behördlichen Vorschriften und Leitlinien dargelegt ist.“ Der General Pharmaceutical Council entwickelt derzeit Verschreibungsrichtlinien für Apotheker, die eigenständig Arzneimittel verordnen dürfen.
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Außerdem hat Rudkin alle Besitzer von Online-Apotheken angeschrieben und sie gebeten, Informationen darüber zu liefern, mit welchen besonderen Vorkehrungen sie die neuen Leitlinien befolgen, um zu gewährleisten, dass Patienten sicher auf online-Apothekendienste zugreifen. Diese Informationen sollen auch dazu verwendet werden, um in dem Inspektionsprogramm des GPhC in Zukunft die richtigen Schwerpunkte zu setzen.
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