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Der aktuelle Gesetzentwurf zur PTA-Reform bekommt Gegenwind aus den Ländern. Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich insbesondere für eine Verlängerung der Ausbildung ausgesprochen. Doch auch sonst legen die zuständigen Ausschüsse dem am kommenden Freitag tagenden Bundesratsplenum nahe, eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Der Bundesverband PTA kann das nur begrüßen.
Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Kulturfragen haben im ersten Durchgang des Reformvorhabens im Bundesrat umfangreiche Empfehlungen für das Plenum vorgelegt. Auch wenn sie die grundsätzliche Zielrichtung begrüßen – im Einzelnen sehen sie noch viele Defizite im Gesetzentwurf.
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Der Bundesverband PTA e.V. (BVpta) hat diese Empfehlungen nun mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Länder hätten alle notwendigen Punkte zur Novellierung des PTA-Berufes als Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Hierzu gehörten die Verlängerung der Berufsausbildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompetenzen für PTA, die grundsätzliche Abschaffung des Schulgeldes sowie die Regelung für eine Weiterentwicklung im Beruf nach der Ausbildung. Der BVpta hatte diese Positionen immer wieder gegenüber den entscheidenden Gremien in ausführlichen Stellungnahmen und Anhörungen dargelegt.
„Bundesrat hat die Bedürfnisse erkannt!“
Aus Sicht des Verbandes haben die Vertreter der Ausschüsse damit aufgezeigt, um welche Erfordernisse es bei dieser Novellierung tatsächlich geht. Hoch qualifiziertes Personal sei eine elementare Säule für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Apotheke. Mit den Empfehlungen der Ausschüsse werden die stichhaltigen Argumente des Bundesverbandes PTA für eine tragfähige Reform verstanden und umgesetzt. Apotheken bräuchten eine evidente Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes der PTA um künftig Fachkräfte gewinnen und diese halten zu können. Dafür hätten Apotheken mit ihren familiären Strukturen, flexiblen Arbeitszeitmodellen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer hohen sozialen Bindung innerhalb der Teams grundsätzlich viel zu bieten.
PTA Hand in Hand mit Apothekern
Mit dem neuen Berufsgesetz müssten allerdings jetzt die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass PTA Hand in Hand mit Apothekerinnen und Apothekern den wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen selbstbewusst und entsprechend kompetent gegenüberstehen können.
Votum der Länder hat Gewicht
Am 11. Oktober steht das PTA-Reformgesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, ist das Votum der Länder von besonderer Bedeutung. Zuletzt war der Bundesrat auch beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz zahlreichen Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gefolgt. Unter anderem der, das Rx-Versandverbot gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Da es sich beim Apothekenstärkungsgesetz jedoch um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu einem Zustimmungsgesetz, wie dem zur PTA-Reform, sehr begrenzt.
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