PTA-Reform

BVpta setzt auf den Bundesrat

Stuttgart - 09.10.2019, 10:14 Uhr

Am 11. Oktober besfasst sich das Bundesratsplenum mit der PTA-Reform. (Foto: Sket)

Am 11. Oktober besfasst sich das Bundesratsplenum mit der PTA-Reform. (Foto: Sket)


PTA Hand in Hand mit Apothekern

Mit dem neuen Berufsgesetz müssten allerdings jetzt die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass PTA Hand in Hand mit Apothekerinnen und Apothekern den wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen selbstbewusst und entsprechend kompetent gegenüberstehen können.

Votum der Länder hat Gewicht

Am 11. Oktober steht das PTA-Reformgesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, ist das Votum der Länder von besonderer Bedeutung. Zuletzt war der Bundesrat auch beim Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz zahlreichen Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gefolgt. Unter anderem der, das Rx-Versandverbot gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Da es sich beim Apothekenstärkungsgesetz jedoch um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren im Vergleich zu einem Zustimmungsgesetz, wie dem zur PTA-Reform, sehr begrenzt.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen für ersten Durchgang im Bundesratsplenum vorgelegt

PTA-Reform: Länder-Ausschüsse sehen viele Defizite

Streitpunkte Dauer und Kompetenzerweiterung

PTA-Reform: Alternativvorschlag der PTA-Lehrer

Vor der öffentlichen Anhörung

Tauziehen um Kompetenzen und Ausbildung von PTA

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.