Erste Reaktion auf Referentenentwurf

ABDA ist zufrieden mit Spahns E-Rezept-Plänen

Berlin - 31.01.2020, 13:15 Uhr

Die ABDA ist mit dem ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes durchaus zufrieden, obwohl es in wesentlichen Punkten den Forderungen der Apothekerschaft widerspricht. (Foto: Schelbert)

Die ABDA ist mit dem ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes durchaus zufrieden, obwohl es in wesentlichen Punkten den Forderungen der Apothekerschaft widerspricht. (Foto: Schelbert)


Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) will das Bundesgesundheitsministerium weitere Regelungen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes festlegen. In zwei wichtigen Punkten widersprechen die Pläne des Ministeriums wesentlichen Forderungen und Beschlüssen der Apothekerschaft: Es geht um Wettbewerbsmöglichkeiten beim E-Rezept und das Makelverbot. Trotzdem gibt sich ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Entwurf.

Seit Monaten versucht die ABDA die Politik mit ihren Bemühungen rund um das E-Rezept zu beeindrucken. Die ABDA-Tochter NGDA hat in Baden-Württemberg eine komplette E-Rezept-Struktur aufgebaut, die inzwischen von Ärzten und Apothekern genutzt wird und auf ein zweites E-Rezept-Pilotprojekt in Berlin übertragen wurde. Im Berliner Projekt nutzen die Apotheker und ihre Patienten zudem die DAV WebApp, die der DAV in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Was die DAV-App betrifft, haben die Apotheker zuletzt auch viel Mühe und Geld investiert. Denn: Die Apotheker hatten die Hoffnung, dass ihre App künftig einen Versorgungsauftrag zur E-Rezept-Übermittlung erhält. DAV-Vize Dr. Hans-Peter Hubmann hatte erst kürzlich gesagt, dass er die Chance „bei 70 bis 80 Prozent“ sehe, dass die DAV-App das offizielle Transportmedium für digitale Verordnungen wird.

Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht das anders. Sein Ministerium legte am gestrigen Donnerstag einen Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor, demzufolge es zwar eine zentrale und neutrale App geben soll, diese solle aber von der Gematik erstellt werden – in der die Apotheker allerdings mit organisiert sind. Patienten soll es dann aber möglich sein, die E-Rezepte aus der Gematik-App in andere Apps zu übertragen. Zu diesen anderen Apps gehören aber nicht nur die DAV-App, sondern sehr wahrscheinlich auch die Apps von Versendern. Zur Begründung dieser Regelung hieß es gestern aus dem BMG, dass die Apotheker schließlich auch Verbandsinteressen hätten und man sie daher nicht damit betrauen könne.

Und noch in einem zweiten Punkt enthält der Spahn’sche Referentenentwurf aus Apothekersicht durchaus Gefahren. Denn das BMG will zwar das ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz verankerte Makelverbot ins PDSG überführen. Die freie Apothekenwahl soll gestärkt werden, indem es Krankenkassen und Ärzten mit Blick auf das E-Rezept ausdrücklich verboten wird, Patienten zu lotsen. Die Apotheker fordern seit Monaten, auch bekräftigt durch Beschlüsse der Hauptversammlung, dass Dritte, also andere Anbieter in dieses Makelverbot miteinbezogen werden. Im Entwurf ist davon allerdings nichts zu finden. Eine erste Analyse von Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, zeigt: Das Makelverbot könnte somit rechtlich und faktisch wirkungslos sein.

ABDA zeigt sich erfreut

Doch trotzdem zeigte sich die ABDA in einer ersten Reaktion am gestrigen Donnerstagnachmittag zufrieden. Man müsse den Entwurf zwar noch genauer studieren. Die oben angesprochenen Punkte werden von ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern aber eher positiv kommentiert. Hier das gesamte Statement:


Natürlich müssen wir den Gesetzentwurf noch im Detail prüfen. Zunächst einmal ist es aber gut, dass der Entwurf das Thema Zuweisungsverbot für Rezepte aufnimmt. Das ist ein entscheidender Schritt für die Zeit nach der Einführung des E-Rezeptes. Gut ist auch, dass die Anwendung, mit der Patienten auf das E-Rezept zugreifen können, von staatlicher Seite über die gematik zur Verfügung gestellt werden soll. Das entspricht der zentralen Forderung der Apothekerschaft nach einer einfachen, einheitlichen, diskriminierungs- und manipulationsfreien Anwendung. Die Apothekerschaft erprobt zurzeit schon eine technische Lösung, die sich an diesen Anforderungen orientiert, und kann ihre Expertise hier einbringen.“

ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern


Noch viele Veränderungen möglich

Aus dem letzten Satz ist zu schließen, dass sich die ABDA erhofft, ihre beim Aufbau der DAV-App gesammelten Erkenntnisse beim Aufbau der Gematik-App einbringen zu können. Im Wettbewerb mit den Versendern kommt den Apothekern dabei in der Tat ein kleiner Vorteil zu: Denn der DAV ist an der inzwischen verstaatlichten Gematik, in der derzeit die Spezifikationen für das E-Rezept erarbeitet werden, mitbeteiligt.

Außerdem zu berücksichtigen ist, dass das BMG hier einen ersten Vorschlag unterbreitet hat. Schon bei der Ressortabstimmung in den kommenden vier Wochen können sich Änderungen für den Entwurf ergeben. Und wenn die Bundesregierung den Entwurf beschlossen hat, was im Laufe des März geschehen soll, wandert das Papier ins Parlament. Und dort können die Regierungsfraktionen natürlich noch Einfluss nehmen auf den Gesetzentwurf, um ihn dann mehrheitlich zu beschließen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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(Neue) Lücken im Makelverbot

10 Kommentare

Das Bild sagt eigentlich alles...

von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:11 Uhr

... die ABDA als hagerer knilch bekommt vom dominanten Spahn eingetrichtert. Nach außen hin sieht alles zivilisiert aus aber man sieht genau wer wem einschenkt...

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Makelatur der ABDA

von Reinhard Rokitta am 01.02.2020 um 13:33 Uhr

Was soll man von Nichtprofis wie der ABDA erwarten?
Kein Netzwerk im politischen Raum, keine Anerkennung bei den MdB, immer weniger Unterstützung bei den 17+17 Mitgliedern, keine Unterstützung der Apotheken vor Ort!
Auf der ganzen Linie eine Berufsvertretung der Loser. Das wird sich in Kürze, und da sprechen wir von wenigen Monaten, auf jede Apotheke in D auswirken. Es ist also nicht nur Spahn, der die Arzneimittelversorgung vor die Wand fahren und nur noch mit der Hälfte der Apotheken dafür auskommen will, sondern auch die sog. Berufsvertretung, die im politischen Geplänkel komplett versagt hat, hat einen wesentlich Anteil daran, weil sie es nicht gelernt hat, strategisch vorzugehen. Wann endlich gibt es Konsequenzen in der Heidestraße 7?

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Obacht

von Hubert Kaps am 01.02.2020 um 12:05 Uhr

Ich habe den Brief schon vor Augen:
"Im Auftrag ihrer Krankenkasse weise ich Sie auf deren neues Bonusprogramm hin. Scannen Sie den unten aufgedruckten Quellcode mit ihrem Smartphone. Sie nehmen automatisch mit jeder Rezeptbestellung bei unserem Versandapothekenpartner, der in der APP voreingestellt ist, an unserem neuen Bonusprogramm teil. Sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch das lästige Anstehen in der Apotheke...
ABDA aufwachen!!!

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ABDA ... eSpahnvirus lokalisiert ... komplette Löschung und Neustart des Systems unumgänglich ...

von Christian Timme am 01.02.2020 um 8:35 Uhr

Im Kern hat der ABDA-Algorithmus in der Version eines medienaffinen Befriedungs-Präsidenten versagt und in eine sehr reale wirtschaftliche und politische Sackgasse geführt. Diese Digitalisierungsform hat auch gezeigt, KI kann die NI (Normale Intelligenz) nicht ersetzen sondern nur "Verschlimmbessern". Weitere Versuche sollten nur in der 1/34-Variante unter strengen Auflagen und permanenter Kontrolle erfolgen, Sichwort: Reagenzglas. Auch die "Sicherheitsprotokolle" sollten einer "Gesundheitsüberprüfung" unterzogen werden ... der "gesunde Menschenverstand" sollte wieder "reaktiviert" werden ... die Suche kann beginnen ... bitte ohne e ...

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Armselig

von Reinhard Rodiger am 01.02.2020 um 0:08 Uhr

Einen Sprecher, von dem nie etwas Weiterführendes zu hören war, vor zu schicken, ist so ARMSELIG.Ich schäme mich für solche Aufträge, die totale Unfähigkeit, mit der Situation um zu gehen,verschleiern sollen.Klar ist, dass sofort alle nennenswerten Positionen aufgegeben werden, die der Perspektive noch Sinn geben.Was ausser Hoffen ist denn eigentlich geschehen?
Wenn Dritte zugreifen können, jeden Anstand schleifen können und nicht vehement dagegen gehalten wird ,ist das eine klare Kampfansage.Hier wird staatlich, die Seriosität und damit die Glaubwürdigkeit mit Füssen getreten.
Es ist die Aufkündigung eines seriösen Versorgungsauftrags.

Das darf so nicht durchgehen.

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Abda

von Conny am 31.01.2020 um 20:21 Uhr

Wenn die Oberversager zufrieden sind, werde ich auch mal zufrieden ins Wochenende gehen:). Womit habe ich eigentlich so einen Abdapräsidenten verdient. Diese Abhänigkeit von unfähigen Menschen kotzt einen an.

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Makelverbot....?

von Michael Müller am 31.01.2020 um 16:57 Uhr

So wie es bisher zu interpretieren ist, stellt zwar die Gematik (bzw. die diese App entwickelnde Firma) den ersten App-Kontakt her, von dort kann das E-Rezept allerdings an sämtliche App-Plattformen weitergeleitet werden. De facto ist dieses Makelverbot in einer solchen Form wertlos.
Aber wenn die ABDA zufrieden ist....

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an die DAZ

von Karl Friedrich Müller am 31.01.2020 um 15:03 Uhr

danke fürs löschen.
Sich aufzuregen, bringt eh nichts.
Ich stehe nahe der Rente und kann mir den ganzen Schlamassel ansehen, so lange ich noch Lust hab.
Die Richtung ist klar. Verstehen muss ich das nicht.
Wie kann eine Regierung alles zerstören, was Deutschland lebenswert machte? Nicht nur das Gesundheitswesen. Merkel kommt gegen ihre Minister nicht an und meint sich in den letzten Tagen noch mit Außenpolitik profilieren zu müssen. Wie wäre es mal mit einem Kanzler, der was innenpolitisch bewegt?

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Spahns E-Rezept Pläne.

von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 14:23 Uhr

Na wenn die ABDA zufrieden ist dann will ich es auch sein.
Dann ist sicher alles in Ordnung.

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