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Erste Reaktion auf Referentenentwurf
ABDA ist zufrieden mit Spahns E-Rezept-Plänen
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) will das Bundesgesundheitsministerium weitere Regelungen zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes festlegen. In zwei wichtigen Punkten widersprechen die Pläne des Ministeriums wesentlichen Forderungen und Beschlüssen der Apothekerschaft: Es geht um Wettbewerbsmöglichkeiten beim E-Rezept und das Makelverbot. Trotzdem gibt sich ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Entwurf.
Seit Monaten versucht die ABDA die Politik mit ihren Bemühungen rund um das E-Rezept zu beeindrucken. Die ABDA-Tochter NGDA hat in Baden-Württemberg eine komplette E-Rezept-Struktur aufgebaut, die inzwischen von Ärzten und Apothekern genutzt wird und auf ein zweites E-Rezept-Pilotprojekt in Berlin übertragen wurde. Im Berliner Projekt nutzen die Apotheker und ihre Patienten zudem die DAV WebApp, die der DAV in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Was die DAV-App betrifft, haben die Apotheker zuletzt auch viel Mühe und Geld investiert. Denn: Die Apotheker hatten die Hoffnung, dass ihre App künftig einen Versorgungsauftrag zur E-Rezept-Übermittlung erhält. DAV-Vize Dr. Hans-Peter Hubmann hatte erst kürzlich gesagt, dass er die Chance „bei 70 bis 80 Prozent“ sehe, dass die DAV-App das offizielle Transportmedium für digitale Verordnungen wird.
Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht das anders. Sein Ministerium legte am gestrigen Donnerstag einen Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor, demzufolge es zwar eine zentrale und neutrale App geben soll, diese solle aber von der Gematik erstellt werden – in der die Apotheker allerdings mit organisiert sind. Patienten soll es dann aber möglich sein, die E-Rezepte aus der Gematik-App in andere Apps zu übertragen. Zu diesen anderen Apps gehören aber nicht nur die DAV-App, sondern sehr wahrscheinlich auch die Apps von Versendern. Zur Begründung dieser Regelung hieß es gestern aus dem BMG, dass die Apotheker schließlich auch Verbandsinteressen hätten und man sie daher nicht damit betrauen könne.
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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
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Und noch in einem zweiten Punkt enthält der Spahn’sche Referentenentwurf aus Apothekersicht durchaus Gefahren. Denn das BMG will zwar das ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz verankerte Makelverbot ins PDSG überführen. Die freie Apothekenwahl soll gestärkt werden, indem es Krankenkassen und Ärzten mit Blick auf das E-Rezept ausdrücklich verboten wird, Patienten zu lotsen. Die Apotheker fordern seit Monaten, auch bekräftigt durch Beschlüsse der Hauptversammlung, dass Dritte, also andere Anbieter in dieses Makelverbot miteinbezogen werden. Im Entwurf ist davon allerdings nichts zu finden. Eine erste Analyse von Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, zeigt: Das Makelverbot könnte somit rechtlich und faktisch wirkungslos sein.
ABDA zeigt sich erfreut
Doch trotzdem zeigte sich die ABDA in einer ersten Reaktion am gestrigen Donnerstagnachmittag zufrieden. Man müsse den Entwurf zwar noch genauer studieren. Die oben angesprochenen Punkte werden von ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern aber eher positiv kommentiert. Hier das gesamte Statement:
Natürlich müssen wir den Gesetzentwurf noch im Detail prüfen. Zunächst einmal ist es aber gut, dass der Entwurf das Thema Zuweisungsverbot für Rezepte aufnimmt. Das ist ein entscheidender Schritt für die Zeit nach der Einführung des E-Rezeptes. Gut ist auch, dass die Anwendung, mit der Patienten auf das E-Rezept zugreifen können, von staatlicher Seite über die gematik zur Verfügung gestellt werden soll. Das entspricht der zentralen Forderung der Apothekerschaft nach einer einfachen, einheitlichen, diskriminierungs- und manipulationsfreien Anwendung. Die Apothekerschaft erprobt zurzeit schon eine technische Lösung, die sich an diesen Anforderungen orientiert, und kann ihre Expertise hier einbringen.“
Noch viele Veränderungen möglich
Aus dem letzten Satz ist zu schließen, dass sich die ABDA erhofft, ihre beim Aufbau der DAV-App gesammelten Erkenntnisse beim Aufbau der Gematik-App einbringen zu können. Im Wettbewerb mit den Versendern kommt den Apothekern dabei in der Tat ein kleiner Vorteil zu: Denn der DAV ist an der inzwischen verstaatlichten Gematik, in der derzeit die Spezifikationen für das E-Rezept erarbeitet werden, mitbeteiligt.
Außerdem zu berücksichtigen ist, dass das BMG hier einen ersten Vorschlag unterbreitet hat. Schon bei der Ressortabstimmung in den kommenden vier Wochen können sich Änderungen für den Entwurf ergeben. Und wenn die Bundesregierung den Entwurf beschlossen hat, was im Laufe des März geschehen soll, wandert das Papier ins Parlament. Und dort können die Regierungsfraktionen natürlich noch Einfluss nehmen auf den Gesetzentwurf, um ihn dann mehrheitlich zu beschließen.
10 Kommentare
Das Bild sagt eigentlich alles...
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:11 Uhr
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Makelatur der ABDA
von Reinhard Rokitta am 01.02.2020 um 13:33 Uhr
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Obacht
von Hubert Kaps am 01.02.2020 um 12:05 Uhr
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ABDA ... eSpahnvirus lokalisiert ... komplette Löschung und Neustart des Systems unumgänglich ...
von Christian Timme am 01.02.2020 um 8:35 Uhr
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Armselig
von Reinhard Rodiger am 01.02.2020 um 0:08 Uhr
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Abda
von Conny am 31.01.2020 um 20:21 Uhr
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Makelverbot....?
von Michael Müller am 31.01.2020 um 16:57 Uhr
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an die DAZ
von Karl Friedrich Müller am 31.01.2020 um 15:03 Uhr
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Spahns E-Rezept Pläne.
von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 14:23 Uhr
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