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Heilberufsausweis und Institutionskarte
TI-Anbindung der Apotheken rückt näher
Bis zum 30. September 2020 müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, damit sie zukünftig auf elektronische Patientenakten, Medikationspläne und Verordnungen zugreifen zu können. Dazu bedarf es vier Module, die anzuschaffen sind: Kartenlesegeräte, einen E-Health-Konnektor sowie elektronischen Heilberufsausweise und Institutionskarten. Letztere können nun in immer mehr Kammerbezirken beantragt werden.
Noch haben die Apotheken etwas Zeit, sich bis zum gesetzlich vorgegeben Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen fit zu machen. Stichtag ist der 30. September 2020 – die Nichteinhaltung dieser Frist ist derzeit allerdings, anders als bei den Ärzten, nicht sanktioniert. Um sich an die TI anbinden zu können, braucht die Apotheke zusätzliche Hardware in Form von Konnektoren, die quasi als Router fungieren, und Kartenlesegeräte.
Zudem müssen sich Apotheken als zugriffsberechtigt ausweisen können – und dafür sind elektronische Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) notwendig. Ersterer dient als Identifikation der Apotheker/in, letzterer als der der Apotheke als Betriebsstätte. Herausgegeben werden die Karten für die Apotheken von den Landesapothekerkammern. Die Produktion und Versendung der beiden Karten läuft über sogenannte Vertrauensdiensteanbieter. Als erster Anbieter hat die Bundesdruckerei GmbH / D-Trust in Berlin einen Rahmenvertrag zur Ausgabe der elektronischen Ausweise und Karten abgeschlossen. Kurz danach wurde auch ein Rahmenvertrag zur Ausgabe von Institutionskarten mit der DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH / medisign GmbH, eine Apobank-Tochter, geschlossen. Ab Mitte des Jahres 2020 sollen von der DGN GmbH auch Heilberufsausweise ausgegeben werden können, teilt nun die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg mit. Die LAK informiert überdies, dass das Unternehmen SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG nunmehr die Gematik-Zulassung zur Ausgabe von HBAs und SMC-Bs erhalten habe. Entsprechende Verträge mit der LAK Baden-Württemberg seien ebenfalls schon abgeschlossen worden.
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Die Beantragung der Karten kann in einigen Regionen schon jetzt über die Kammern laufen – in Baden-Württemberg etwa seit neuestem über die Webseite der Landesapothekerkammer. Die Kammer kündigte an, sie werde Anfang dieser Woche alle Apothekenleiter und -leiterinnen über diese Möglichkeit informieren. Danach sollen auch alle in öffentlichen Apotheken tätigen Mitarbeiter informiert werden.
Auch über den Deutschen Apotheker Verlag (https://telematik.deutscher-apotheker-verlag.de) ist nach erfolgter Beantragung bei der Kammer die Bestellung der Karten der Bundesdruckerei möglich, sofern die Kammer bereit ist und zuvor einen Bestellcode ausgegeben hat. Hier können jetzt zudem TI-Starterpakekte (Konnektor + Kartenterminal) bestellt werden.
Kammern wollen informieren, wenn Antragstellung möglich ist
In einigen Kammerbezirken ist aber noch etwas Geduld gefragt. So informierte etwa die Apothekerkammer Berlin vergangene Woche, dass sich die Vorbereitungen für die Anbindung der Apotheken an die TI Corona-bedingt verzögert hätten. So habe der Feldtest des Apotheken-Konnektors, der zurzeit im Kammerbereich Westfalen-Lippe stattfindet, organisatorisch, technisch und zeitlich angepasst werden müssen. Die Zulassung des Konnektors solle nun Anfang Juni erfolgen. Die Kammer Berlin kündigt ihr Beantragungsportal für den HBA und die SMC-B für Ende Mai an. Die Apothekenleiterinnen und -leiter würden mit einem persönlichen Schreiben informiert.
Auch in Bayern ist man noch nicht so weit. Hier lautete die letzte Information, dass das Online-Antragsportal „nicht vor Juli 2020“ freigeschaltet werden kann. Doch auch hier verspricht man die rechtzeitige Information, wenn es so weit ist.
Über die Kostenübernahme wird noch verhandelt
Die LAK Baden-Württemberg nennt als Kosten, die den Apotheken für HBA und SMC-B anfallen werden einen monatlichen Bruttopreis von 7,90 Euro (HBA) beziehungsweise 7,50 (SMC-B). Noch nicht im Detail geklärt ist noch immer, wie viel die Kassen letztlich für die TI-Ausstattung zahlen. Eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband wird derzeit nachverhandelt. Laut LAK sind diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Doch ihrer Information nach sollen aktuell die Kosten der Heilberufsausweise und SMC-Bs für Apothekenleiter erstattet werden. „Ob und wann auch die Kosten für Heilberufsausweise für Filialapothekenleiter/Innen und für angestellte Apotheker und Apothekerinnen erstattet werden, ist wohl noch Gegenstand weiterer Verhandlungen“, so die Kammer.
1 Kommentar
IT Anbindung
von Heiko Barz am 13.05.2020 um 10:42 Uhr
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