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Telematikinfrastruktur
Diese Pauschalen zahlen die Kassen für die TI-Ausstattung der Apotheken
3032 Euro für die Basisausstattung mit zwei Lesegeräten
Doch nach Informationen von DAZ.online stecken hinter der Vereinbarung folgende konkreten Pauschalen (jeweils umsatzsteuerfrei):
- Für das Basispaket, bestehend aus einem Konnektor und zwei Lesegeräten mit den nötigen Smartcards und inklusive einer Installationsaufwandspauschale, erhalten die Apotheken 3032 Euro.
- Zudem gibt es einmalig eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 378,15 Euro für die SMC-B und in Höhe von 449 Euro für den HBA.
- In der Folge gibt es jedes Quartal eine Betriebskostenpauschale von insgesamt 210 Euro für den Zugang zur TI mittels VPN-Tunnel sowie den Konnektor und die Kartenterminals.
Zusatzoption für weitere Terminals
Auch an größere Apotheken ist gedacht – nicht jede Betriebsstätte muss mit zwei Kartenlesegeräten auskommen. Hier gibt es eine gestaffelte Regelung, die sich an den Abgabemengen verschreibungspflichtiger Arzneimittel für GKV-Versicherte orientiert: Für Apotheken, die mehr als 20.000 Packungen im Jahr abgeben, gibt es Pauschalen für zwei weitere Terminals – und zwar jeweils in Höhe von 450 Euro. Bei einer Absatzmenge von 40.000 bis 80.000 Packungen darf diese Pauschale für vier Geräte berechnet werden. Auch weitere Terminals sind grundsätzlich möglich – doch mehr als zehn Geräte werden nicht von den Kassen finanziert.
Klar ist mit der neuen Vereinbarung nun auch, für welche Konnektoren die Kassen aufkommen: Das sind neben den E-Health-Konnektoren, von denen es bislang keine zugelassenen gibt, nämlich auch VSDM-Konnektoren, die über ein Upgrade zum E-Health-Konnektor werden können – dies ist die Variante, die Apotheken derzeit vor allem angeboten wird. Aber auch Endgeräte, die nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen sind – sogenannte Rechenzentrums-Softwarelösungen wie von Redmedical – sind vom Vertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband erfasst. Die Gematik führt derzeit auf ihrem Fachportal 15 Konnektoren für Apotheken auf, die bereits eine Zulassung haben.
Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten werden die Apotheken nun in Kürze von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden erhalten. Das Signal von ABDA und DAV ist aber deutlich: Jetzt können die Apotheken sicher die nötige Hardware erwerben.
Informationen rund um das Thema Telematikinfrastruktur in der Apotheke mitsamt einem umfangreichen Fragen und Antworten-Katalog finden Sie auch auf der Telematik-Webseite des Deutschen Apotheker Verlags. Über diese Seite können überdies Starterpakete sowie HBA und SMC-B bestellt werden.
1 Kommentar
Einladung zum Geldverbrennen zu Gunsten der Anbieter
von Andreas Grünebaum am 17.05.2020 um 11:32 Uhr
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