Verdienstausfall bei Kinderbetreuung

Lohnersatz auf bis zu 20 Wochen verlängert

Süsel - 20.05.2020, 12:45 Uhr

Auch für Apotheker und ihre Mitarbeiter gilt: Wenn Kinder Corona-bedingt derzeit nicht in die Schule oder die Kita können, haben sie einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Diese Regelung wurde heute verlängert. (s / Foto: imago images / ingiimage)

Auch für Apotheker und ihre Mitarbeiter gilt: Wenn Kinder Corona-bedingt derzeit nicht in die Schule oder die Kita können, haben sie einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Diese Regelung wurde heute verlängert. (s / Foto: imago images / ingiimage)


Aufteilung der Anspruchszeit möglich

Der Maximalzeitraum muss nicht an einem Stück genutzt werden. Gemäß der Gesetzesbegründung kann er tageweise, aber nicht stundenweise aufgeteilt werden. Damit geht der Gesetzgeber offenbar auf Fälle ein, in denen Kinder nur an einzelnen Tagen betreut werden können oder einzelne Jahrgangsstufen an verschiedenen Tagen Unterricht in der Schule erhalten. Der Entschädigungsbetrag ist weiterhin auf 2016 Euro pro Monat begrenzt.

Debatte über Öffnung von Betreuungseinrichtungen dauert an

Schon vor dem Beschluss nannte Giffey die Verlängerung im heutigen ZDF-„Morgenmagazin“ einen ganz wichtigen Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss muss die Verlängerung der Entschädigung noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. 

Parallel dazu setzt sich die Debatte darüber fort, wann Schulen und Kindertagesstätten weiter öffnen. Je nach Bundesland können immer mehr Eltern den eingeschränkten Betrieb nutzen. Doch der Regelbetrieb für alle Altersstufen ist derzeit noch nicht absehbar.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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