GKV-Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2020

Milliarden-Defizit bei den Krankenkassen

Berlin - 20.06.2020, 08:00 Uhr

Die Krankenkassen bekommen die Corona-Pandemie zu spüren. (Foto: Marcus Hofmann / stock.adobe.com)

Die Krankenkassen bekommen die Corona-Pandemie zu spüren. (Foto: Marcus Hofmann / stock.adobe.com)


Die gesetzliche Krankenversicherung hat zum Start ins Jahr ein Milliarden-Defizit verbucht. Nach den ersten drei Monaten ergab sich ein Minus von 1,3 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium am heutigen Freitag in Berlin mitteilte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn meint allerdings, die aktuellen Zahlen seien „wenig aussagekräftig“.

Die 105 Krankenkassen in Deutschland haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres rund 1,3 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Ihre Finanzreserven lagen nach den neuesten Daten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Ende März 2020 trotzdem noch immer bei rund 18,3 Milliarden Euro. Damit entsprachen sie im Durchschnitt 0,83 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Dazu erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Die Pandemie wirkt sich auch auf die Finanzen der Krankenkassen aus. Die aktuellen Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig. Belastbare Prognosen werden wir erst im Herbst treffen können. Nach vielen Jahren finanzieller Stabilität müssen wir uns aber darauf einstellen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben größer werden wird. Deshalb wird es bereits in diesem Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro an die gesetzliche Krankenversicherung geben. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das ein gutes und richtiges Signal an Beitragszahler und Arbeitgeber."

Gesundheitsfonds im Minus

Der Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen ihre Mittel erhalten, verfügte zum Stichtag 15. Januar 2020 noch über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Milliarden Euro – doch im 1. Quartal 2020 verzeichnete er nun ein Defizit von rund 3,2 Milliarden Euro. Dies ist laut BMG zu erheblichen Teilen darauf zurückzuführen, dass Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen sowie Zusatzeinnahmen aus den Rentensteigerungen zur Jahresmitte in der ersten Jahreshälfte noch nicht berücksichtigt sind. Allerdings blieb auch der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen gegenüber dem Vorjahresquartal im 1. Quartal 2020 mit 3,0 Prozent deutlich hinter den Zuwächsen der Vorquartale zurück. Im gesamten Jahresverlauf erwartet das BMG Mindereinnahmen der GKV in einer Größenordnung von 4 bis 5 Milliarden Euro.

Zweistellige Zuwachsraten bei Arzneimitteln, Krankengeld und Heilmitteln

Doch wie entwickelten sich die Ausgaben in den einzelnen Leistungsbereichen sowie bei den Verwaltungskosten? Grundsätzlich gab es überall einen Zuwachs – außer bei der Dialyse, hier gingen die Ausgaben leicht zurück. Durchschnittlich lag das Ausgabenplus bei 5,6 Prozent (absolut): 5,7 Prozent mehr waren es bei den Leistungen, 4 Prozent mehr bei den Verwaltungskosten.

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Auffällig sind die zweistelligen Ausgabenzuwächse bei Arzneimitteln (+11,5 Prozent), Krankengeld (+11,3 Prozent) und Heilmitteln (+10,3 Prozent). Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel dürfte vor allem den Vorzieheffekten geschuldet sein, die die Pandemie mit sich brachte. In den letzten Wochen des 1. Quartals deckten sich viele Patienten mit Arzneimitteln ein. Die Apotheken verbuchten im März daher satte Zuwächse, während sie im April deutliche Einbrüche hinnehmen mussten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Die Aussichtslosigkeit unserer finanziellen Apotheker-Zukunft

von Heiko Barz am 21.06.2020 um 13:33 Uhr

Damit hat sich die Diskussion über eine zwingende Aufwertung unserer „Beratungsgebühr“ erledigt.
Landauf landab wird jedes Jahr über die Inflationsrate beim Bruttosozialprodukt gesprochen und systematisch angeglichen.
Nur wir gehören allerdings schon seit über 15 Jahren nicht mehr in dieses von allen Seiten anerkannten System.
Warum werden wir demonstrativ und gegen jede wirtschaftliche Vernunft und Dynamik von all denen ausgeschlossen, die sich wie selbstverständlich dieser Pfründe bedienen?
Hätten wir 2015 und 2016 nicht die Erhöhung der Beratungsgebühr angeregt, dann wäre auch nicht das von Gabriel in Auftrag gegebene Gutachten entstanden, dessen Fazit von vorn herein unseren beruflichen Fähigkeiten nicht entsprechen DURFTE !!. Es war beabsichtigt, Zeit zu gewinnen, um die „unverschämten und überaus geldgierigen“ Apotheker auf Linie zu zwingen, und wie wir sehen, hat es ja auch bestens geklappt. Unsere jämmerlichen Verbandsfürsten haben dabei nicht erkannt, welch ein unrühmliches und berufsverachtendes Kasperletheather mit ihrer tätigen Hilfe auch weiterhin stattfindet. Z.B.: die Abkehr vom berufserhaltenden RXVV zum schwachsinnigen RX-Boni-Verbot, etc.
Uns aber wäre das ganze Theater um das EUGH-Urteil aus Herbst 16 erspart geblieben mit all den vielen unverschämten Verwerfungen.

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