Telematikinfrastruktur

Auch Apothekerverbände können jetzt TI-Institutionskarten beantragen

Berlin - 06.08.2020, 09:15 Uhr

Die Gematik hat D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz)

Die Gematik hat D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. (Foto: imago images / Jürgen Schwarz)


Die Gematik erweitert den Kreis der Zugangsberechtigten zur Telematikinfrastruktur. Auch Organisationen können jetzt eine spezielle Institutionskarte (SMC-B ORG) beantragen. So sollen sich die Gesellschafter der Gematik, zu denen auch der DAV zählt, sowie deren Landesorganisationen an die Datenautobahn im Gesundheitswesen anbinden können.

Die Gematik öffnet die Telematikinfrastruktur jetzt auch für Organisationen im Gesundheitswesen. Laut einer Pressemitteilung des Gremiums sollen im ersten Schritt alle Gesellschafter der Gematik sowie deren Landesorganisationen die Möglichkeit bekommen, spezielle Institutionsausweise (SMC-B ORG) zu beantragen, die Voraussetzung für die Teilnahme sind. Künftig sollen die Organisationen unter anderem über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Informationen mit ihren Mitgliedern austauschen können.

Gematik prüft Berechtigung der Antragsteller

Die Gematik hat nach eigenen Angaben D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, beauftragt, bis Ende 3. Quartal 2020 ein Antrags- und Freigabeportal für die Kartenherausgabe bereitzustellen. „Als Kartenherausgeber verifiziert die Gematik die Berechtigung der einzelnen Antragssteller und gibt den Antrag frei“, heißt es in der Pressemitteilung. „Anschließend produziert D-TRUST die Karte und übernimmt auch den Versand.“

Gesellschafter in der Gematik ist unter anderem der Deutsche Apothekerverband (DAV). Seine Mitgliedorganisationen auf Landesebene sind die 17 Apothekerverbände in Deutschland. „Im Zuge der Auftragsdurchführung können dann weitere Nutzerkreise berechtigt werden, um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten“, schreibt die Gematik.

Kein Zugriff auf eGK und medizinische Anwendungen

Für einen Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen Organisationen und Institutionen – neben der SMC-B ORG – einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal sowie einen VPN-Zugangsdienst. Um KIM nutzen zu können, bedarf es zudem einer KIM-E-Mailadresse. Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und medizinische Anwendungen ist ausgeschlossen.

Lars Gottwald, Leiter der Business-Teams bei der Gematik, begrüßt die neuen Möglichkeiten für Gesundheitsorganisationen. „Unsere Vision von einem Gesundheitswesen, in dem alle – und zwar wirklich alle – untereinander kommunizieren können, wird immer greifbarer. Mit der SMC-B ORG haben wir es geschafft, dass nicht nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Informationen zuverlässig und sicher austauschen können. Ich bin sicher, dass das dazu beitragen wird, beispielsweise Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens weiter zu reduzieren.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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