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Unterstützung durch die Bundesregierung
Fördermittel für die Produktion von Antigentests
Unternehmen können ab sofort bis 31. März 2021 Anträge zur Förderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests in Deutschland stellen. Grundlage ist die Richtlinie zur Bundesförderung entsprechender Anlagen, die heute in Kraft tritt.
Damit in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für PoC-Antigentest nachhaltig aufgebaut werden können, fördert die Bundesregierung die Herstellung solcher Tests, wie heute das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Presseerklärung bekannt gab. Unternehmen, die in Produktionskapazitäten für geeignete PoC-Antigentests investieren, können ab heute bis spätestens 31. März 2021 Förderungsanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Bundesförderung solcher Produktionsanlagen, die heute in Kraft tritt und gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Peter Altmaier: „Unabhängiger von Importen machen“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Die Pandemie hat gezeigt, dass wir uns gerade bei sensiblen Produkten in Deutschland und Europa unabhängiger von Importen machen müssen. Das gilt auch für Testausstattungen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir daher Investitionen, um wettbewerbsfähige Produktionen von Antigentests in Deutschland aufzubauen. So tragen wir zur erfolgreichen Bekämpfung der Corona-Pandemie bei, sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland und sind in Zukunft besser gewappnet und unabhängiger von Lieferketten.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte zu der Förderung: „Bei Schnelltests muss sich das deutsche Gesundheitswesen auf den heimischen Markt verlassen können. Deshalb fördern wir den weiteren Aufbau der inländischen Produktion. So ist die Qualität der Tests gesichert. Und wir werden unabhängiger von asiatischen Zulieferern.“
Technologieoffene Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen, um Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-)Produkte zu geben, so die Erklärung der beteiligten Ministerien. Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11. November 2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Die Unternehmen sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erhalten. Unternehmen, die nachweislich mindestens 70 Prozent der zur Produktion notwendigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union beziehen, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Förderungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro
Für die Förderung hat die Bundesregierung bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt. Sie ist auf maximal 30 Millionen Euro je Antragsteller begrenzt. Die geförderten Anlagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 ihren Betrieb aufnehmen und bis mindestens 30. Juni 2022 zweckentsprechend betrieben werden, teilte das BMG mit. Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Die Förderrichtlinie haben das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gemeinsam erarbeitet.
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