Europäische Kommission

EU-Mittel für 20 Millionen Corona-Antigen-Schnelltests

Dillingen - 18.12.2020, 17:30 Uhr

Die EU-Kommission hat einen Rahmenvertrag mit Abbott und Roche zum Erwerb von 20 Millionen Corona-Antigen-Schnelltests für die Mitgliedstaaten unterzeichnet. (Foto: imago images / Kyodo News)

Die EU-Kommission hat einen Rahmenvertrag mit Abbott und Roche zum Erwerb von 20 Millionen Corona-Antigen-Schnelltests für die Mitgliedstaaten unterzeichnet. (Foto: imago images / Kyodo News)


Die Europäische Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten den Erwerb von über 20 Millionen Corona-Antigen-Schnelltests für bis zu 100 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Pandemie-Soforthilfeinstrument ESI.

Wie die Pressestelle der Europäischen Kommission mitteilte, hat die EU-Kommission am heutigen Freitag einen Rahmenvertrag mit den Unternehmen Abbott und Roche unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht den Mitgliedstaaten den Erwerb von über 20 Millionen Corona-Antigen-Schnelltests für bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden die Schnelltests aus dem Topf des Pandemie-Soforthilfeinstruments ESI. Diese Tests werden ab Anfang 2021 verfügbar sein. 

Gemeinsame Regeln für Antigen-Schnelltests

Die Europäische Kommission hat heute außerdem gemeinsame Regeln für eine einheitliche Anwendung, Validierung und gegenseitige Anerkennung von Antigen-Schnelltests in Europa vorgeschlagen, wie es in der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt. Danach sollen unter anderem die EU-Länder schnelle Antigentests nutzen, um die Testkapazität insgesamt weiter zu stärken, insbesondere weil die Tests nach wie vor eine zentrale Säule bei der Eindämmung der Pandemie seien. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollten flächendeckend Tests für die gesamte Bevölkerung angeboten werden, so die Information der EU-Kommission.

Test durch geschultes Gesundheitspersonal

Zudem solle sichergestellt werden, dass die Tests von geschultem Gesundheitspersonal oder gegebenenfalls von anderen geschulten Anwendern unter strenger Einhaltung der Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden. Weiter lautet die Empfehlung der EU-Kommission, dass die EU-Länder eine gemeinsame Liste aller von ihnen geprüften und verwendeten Tests führen. Daneben sollten sie die Einführung einer gemeinsamen Datenbank für Testzertifikate erwägen. 


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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