Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

31.01.2021, 08:00 Uhr

Die alles bewegende Frage: Wer sagt uns den gerechten Preis für eine Maske? (Foto: Alex Schelbert)

Die alles bewegende Frage: Wer sagt uns den gerechten Preis für eine Maske? (Foto: Alex Schelbert)


Masken und Schnelltests – mehr Themen scheint es in der Politik derzeit nicht mehr zu geben, wenn von Apotheke die Rede ist. Wahnsinn, oder? Und jedesmal geht es um die große Sorge unserer braven Politiker, dass sich Apotheken mit Masken und Schnelltests um Himmels willen nicht bereichern dürfen. Damit das nicht passiert und Preise im Rahmen bleiben, soll’s die neuen SARS-CoV-2-Schnelltests für Laien quasi überall geben, nicht nur in Apotheken. Und die Preise für die Staatsmasken, die Spahn für Ältere und Hartz IV-Empfänger bezahlt, werden in Kürze ganz zackig mal eben um ein Drittel gekürzt. So schnell kann’s gehen.

25. Januar 2021

Obwohl Virologen und Gesundheitspolitiker schon seit Monaten dazu aufrufen, zu testen, zu testen und nochmal zu testen, ist die Abgabe von Corona-Schnelltests an Laien bisher nicht erlaubt – da steht die Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Weg, die das bisher nicht zulässt. Ok, man muss natürlich auch einräumen, dass die bisherigen Schnelltests nicht wirklich anwenderfreundlich sind, schon gar nicht für Laien. Doch jetzt kündigen sich einfachere Spucketests an – und die Politik will umdenken. Das Bundesgesundheitsministerium will die Abgabe solcher Corona-Schnelltests an Laien ermöglichen. Solche Tests sind derzeit noch nicht auf dem Markt, die Anbieter stehen aber schon in den Startlöchern. Es sind Tests, bei denen die Probenahme durch Spucke oder über einen Abstrich aus der Nasenmuschel erfolgen kann und die Bewertung des Ergebnisses soll durch medizinische Laien möglich sein, heißt es. Und dafür brauche es keine Apotheke als Beratungsinstanz, meint das Ministerium. Tja, so schnell geht’s im Ministerium von Null auf Hundert – zuerst lange Zeit keine Laientests und dann gleich eine Freigabe für Jedermann. Ob es allerdings richtig ist, die Abgabe solcher Tests außerhalb der Apotheke zuzulassen, ist mehr als fraglich.

 

Spahns Herzenssache, sein Nationales Gesundheitsportal, ist seit September online und informiert, dank Kooperation mit Google, immer an prominenter Stelle und mit seriösem Nimbus unsere Bevölkerung, wenn sie nach Krankheiten und Therapien sucht. Dieses Projekt tut so, als hätte es vorher nicht schon genug wirklich seriöse Infoportale zu diesen Themen gegeben. Ok, selbstverständlich darf auch das Bundesgesundheitsministerium noch ein x-tes Gesundheitsportal ins Netz bringen. Was allerdings Verlage und Arzneihersteller daran stört, ist die Zusammenarbeit mit der Suchmaschine Google, die bei jeder Anfrage zu Krankheiten zunächst das BMG-Portal an prominenter Stelle als Ergebnis präsentiert. Kein Wunder, wenn es da Proteste hagelte. Die FDP-Fraktion im Bundestag hakte mit einer Kleinen Anfrage nach, mittlerweile liegt die Antwort des  Bundesgesundheitsministeriums vor. Also, „es gibt weder schriftlich noch mündlich eine Vereinbarung, die das Bundesministerium für Gesundheit oder Google verpflichtet.“ Google stehe es jederzeit frei, die Informationen aus dem Nationalen Gesundheitsportal nicht mehr zu nutzen und stattdessen die Informationen anderer Portale in die sogenannte Infobox einzustellen. Und Google erhalte keinerlei Zahlungen und auch sonst bestehe kein Dienstleistungsverhältnis, heißt es in der Antwort des BMG. Außerdem werde der privatwirtschaftliche Pressemarkt durch das Portal nicht berührt, es seien auch keine journalistisch gestalteten Beiträge. Die FDP-Fraktion ist mit diesen Antworten nicht recht zufrieden, sie sieht da nur ein „diffuses Bild“. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, man fragt sich in der Tat, was will uns denn das BMG da weis machen? Irgendwie müssen die Gesundheitsinfos als Texte doch erstellt worden sein. Und erscheinen sie etwa wie von Geisterhand ganz automatisch immer an erster Stelle, wenn man z. B. nach Krankheitsbildern sucht. Noch im November stand Spahn mit Google-Europachef Philipp Justus auf einer Bühne und lobte die gemeinsame Zusammenarbeit. Diese Pressemitteilung von damals ist mittlerweile aus dem Netz verschwunden – mein liebes Tagebuch, soll hier etwas vertuscht werden? 

26. Januar 2021

Der ABDA gefällt zwar die geplante Ausweitung der Abgabemöglichkeiten für die kommenden SARS-CoV-2-Schnelltests, aber bitte nur über Apotheken. Das macht die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Vorhaben des Ministeriums deutlich. Immerhin gebe es das Risiko, dass die Laien mit den Tests nicht sachgerecht umgehen und es aufgrund der Funktionsweise dieser Tests vergleichsweise oft zu falsch negativen Ergebnissen kommen könne. Ergo, die Tests bräuchten unbedingt eine fachkundige Beratung bei der Abgabe, also nur über Apotheken. Übrigens, auch der Bundesverband der Pharma-Großhändler (Phagro) findet, dass der beste und sicherste Vertriebsweg für die neuen Schnelltests der pharmazeutische Großhandel und die Apotheke ist, und untermauert sein Statement mit einer beeindruckenden Fülle von Argumenten, von der Good Distribution Practice bis hin zur Versorgungssicherheit. Alles richtig, mein liebes Tagebuch, da sollte das Ministerium auf alle Fälle noch mal darüber nachdenken. Solche Tests auf dem freien Markt, ohne Infos beim Kauf, was zu falschen Ergebnissen führen kann – das kann auch den Sinn des Testens zunichte machen.

 

Und es geht hier wirklich nicht darum, dass sich Apotheken am Verkauf solcher Tests dann eine goldene Nase verdienen, wie es die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis den Apotheken unterstellt. Sie meinte in einer Bundestagsdebatte zum Thema Schnelltests: Wenn der Apothekerverband schon wieder Dollarzeichen in den Augen hat und meint, die Tests für 10 Euro verkaufen zu können, ist das der falsche Weg.“ Mein liebes Tagebuch, wie garstig ist das denn, uns Apothekers immer gleich Gewinnsucht zu unterstellen. Diese Tests sind noch gar nicht auf dem Markt, noch ist unklar, ob diese Tests überhaupt nur über Apotheken oder auch im Einzelhandel abgegeben werden – und schon stellt eine SPD-Politikerin die Apotheken in die Raffgier-Ecke. Schlimm!

27. Januar 2021

Die Berechtigungsscheine für die kostenlosen FFP2-Masken werden eifrig eingelöst. 6 Euro pro Maske gibt’s dafür aus der Staatskasse. Ist das zu viel? Wie kommt das Bundesgesundheitsministerium auf diesen Preis? Das wollten die Grünen in einer Kleinen Anfrage wissen. Ganz einfach: Durch eine Markterhebung, Stichtag 9.10.2021. Damals lag der Durchschnittspreis für FFP2-Masken bei 4,29 Euro. Der Abgabepreis von 6 Euro berücksichtige neben den Beschaffungskosten auch die Kosten für die Beratungsleistung, für die Abrechnung, für Hygiene-Konzepte der Apotheke, fürs eventuell notwendige Umverpacken der Masken und das wirtschaftliche Risiko bei der Beschaffung, erklärt das BMG den Preis. Außerdem sollte damit für die Apotheke auch ein Anreiz bestehen, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen. Mein liebes Tagebuch, gibt’s daran etwas auszusetzen? Die Grünen wollten aber noch mehr wissen, u. a., warum die Abgabe der Masken überhaupt durch Apotheken erfolgen sollte – hätte es da nicht andere Möglichkeiten gegeben? Ein klares Nein vom BMG: Die Apotheken  kennen sich mit Beschaffung und den Distributionsstrukturen aus. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, sind diese Antworten dennoch nicht befriedigend. Der Preis von 6 Euro sei viel zu hoch, sie hätte einen Festzuschlag für besser gefunden, außerdem ein zentrales Beschaffungsverfahren des BMG. Die Beschaffung der Masken den Apotheken aufzubürden, hält sie für falsch. Tja, mein liebes Tagebuch, bleibt nur die Frage, ob eine zentrale Beschaffung so schnell überhaupt funktioniert hätte. Da hat man auch schon andere Dinge gehört. 

Aber nicht nur aus den Grünen-Reihen regt sich Widerstand gegen den Maskenpreis. Wolfgang Reinhart, Chef der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, schlägt gleich ordentlich zu: Er möchte, dass Apotheken und Einzelhändler FFP2-Masken für maximal einen Euro abgeben. Zumindest sollte der Aufschlag auf den Einkaufspreis nicht höher als 10 Prozent sein. Aber es geht noch mehr, die Linken setzen noch eins drauf: Aus ihrer Sicht müssten bei privaten Käufen die Abgabepreise für FFP2-Masken auf die Selbstkosten gedeckelt werden. Gewinn soll also niemand machen. Na, mein liebes Tagebuch, da braut sich was zusammen.

28. Januar 2021

Der nächste Masken-Coup aus dem BMG: Gegen Vorlage eines Schreibens ihrer Krankenkasse und ihres Personalausweises sollen die fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung (Hartz IV) in Kürze jeweils zehn FFP2-Schutzmasken in den Apotheken erhalten – ohne Schutzgebühr. Da die Maskenausgabe über Apotheken bisher so gut geklappt hat, soll die Abgabe auch für diese Zielgruppe über die Apotheke laufen. Und als „Dank“ für den Einsatz der Apotheke bei der Maskenverteilung – soll dieses Mal „ein deutlich niedrigerer Preis“ für die Masken angesetzt werden, sprich, es wird ein geringeres Honorar für Apotheken geben. Mein liebes Tagebuch, unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat dafür kein Verständnis. Über so eine „abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist  für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik“, ist sich die ABDA-Präsidentin sicher. Mein liebes Tagebuch, schon klar und richtig, dass sie so eine „abrupte Honorarkürzung“ nicht für gut heißen kann. Wenn sie aber aufmerksam in die politische Szene und in den Markt schaut, wird sie freilich sehen, dass da gerade eine breite Stimmung gegen zu hohe Maskenpreise durch die Gefilde wabert.

29. Januar 2021

Das Wabern rund um zu hohe Maskenpreise geht weiter. Maria Klein-Schmeinck von den Grünen kritisiert vehement: 6 Euro pro Maske sind „geradezu absurd“, meint sie. Die Fraktion der Linken will, dass die Masken zum Selbstkostenpreis abgegeben werden sollen (was allerdings keine andere Partei will). Der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt will die Preise zumindest „anpassen“, nach unten, versteht sich. Also, welchen Preis sollen Apotheken für die geplante Maskenausgabe an Grundsicherungsempfänger bekommen? Das Bundesgesundheitsministerium ist sich da noch nicht im Klaren. Weniger als bisher, hörte man aus dem BMG, und sogar die derzeitige Vergütung für FFP2-Masken werde überprüft. Denn die 6 Euro in der derzeitigen Schutzmaskenverordnung seien „unter dem Eindruck der damaligen Marktlage“ festgelegt worden. Mein liebes Tagebuch, uns schwant nichts Gutes, das klingt nach deutlich weniger. Es soll sogar überlegt werden, den Maskenpreis in der laufenden Ausgabeaktion (gegen Berechtigungsscheine) zu überprüfen.

 

Ja, und zum Wochenende ist er da, der aktuelle Entwurf einer Änderungsverordnung: Für die Ausgabe der FFP2-Masken soll’s ab 10. Februar (und damit für den zweiten Berechtigungsschein) für die Apotheken nur noch 3,30 Euro geben (plus MwSt., also 3,93 Euro brutto). Im Klartext: Mitten in der laufenden Ausgabeaktion wird die Maskenvergütung um rund ein Drittel gekürzt. Und dieser Preis wird pro Schutzmaske auch für die zehn Masken bezahlt, die Hartz IV-Empfänger erhalten sollen. Tja, das musste so kommen, mein liebes Tagebuch. Und gut möglich, dass so manche unserer Apothekers das dadurch forciert hatten, dass sie großspurig auf die 2 Euro Eigenbeteiligung verzichteten. Kein Wunder, wenn es der Politik da in den Sinn kam, dass sechs Euro pro Maske vielleicht zu viel sein könnten.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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18 Kommentare

Na prima

von Karl Friedrich Müller am 31.01.2021 um 18:04 Uhr

Ich sehe eben, dass es überall Masken für 99ct gibt. Ich fühle mich verarscht und über den Tisch gezogen.
Es wird Zeit, aus der Maskenabgabe auszusteigen.

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AW: So läuft´s halt

von Bernd Jas am 31.01.2021 um 21:16 Uhr

Tja Herr Müller,
Sie sind halt auch, wie alle anderen kein Staatsbürger mehr sondern nur noch Konsument und Steuerzahler.

Pacta sunt servanda ....

von Gunnar Müller, Detmold am 31.01.2021 um 14:23 Uhr

... oder lässt die Frau Bundeskanzlerin den Herrn Spahn bewusst von der Leine, um die Entschädigungsleistungen quer zu finanzieren, die für das Pkw – Maut – Desaster fällig werden…??

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Reinster Eigennutz

von Bernd jas am 31.01.2021 um 13:19 Uhr

Achtung es wird noch komplexer.

Also ich meine alle Apotheken die von der AvP-Pleite betroffen sind sollten als Entschädigung 10,- € pro Maske bekommen.
Ab dem 10.02. .... die armen Softwarehäuser, müssen auch noch all den Scheiß mitmachen. Die programmieren ja auch schon am Rad.
Nächste Woche schnappe ich mir wieder meinen Bauch laden und laufe durch die Stadt und rufe laut:

"Nur heute im Angebot! Zwei Masken für den Preis für drei!"

Das geht ab wie der Flux-Kompensator, weil kaum noch jemand blind vor Gier und Vorteilsnahme rechnet geschweige denn rechnen kann. Dazu gibt´s noch ne´ Rolle Klopapier für 1,- €.

@ Herr Müller, Sie haben das genau erfasst, dass sie keine Vorstellung davon haben, was sie anrichten.

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Spahn, oder: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht

von Jürgen Weinberg am 31.01.2021 um 11:43 Uhr

Für Herrn Spahn sind wir deutschen Apothekers doch sowieso eine aussterbende Spezies. Ernst genommen hat er die deutschen Apothekerlein sowieso noch nie. Mit seiner Maskenverteilaktion vor Weihnachten hat er uns alle einem gewaltigen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, weil unsere Apotheken natürlich und wie zu erwarten von Maskengeiern geflutet wurden. Beim Impfen stehen wir selbstverständlich auch ganz hinten. Zum Glück hatte ich die Möglichkeit, mich in meiner Wahlheimat Tschechien in einer Poliklinik in Prag mit Sputnik V impfen zu lassen. Wie gut, wenn man 2 Pässe hat. Prag wird dann auch meine Zuflucht sein, wenn in Deutschland die Jagd auf Kippaträger noch weiter zunimmt.

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AW: Spahn, oder: wer einmal lügt, dem

von Karl Friedrich Müller am 31.01.2021 um 12:13 Uhr

Die Geschäfte müssen wieder geöffnet werden. Ebenso die Friseure. Wer hat sich in den Apotheken angesteckt?
Wer die Wohnung oder das Haus verlässt, hat Maske zu tragen. Kein Geplauder in der Öffentlichkeit ohne Maske.
Das würde vielen helfen und die Ansteckung nicht erhöhen.
Das Impfen ist ein Desaster, auch weil viel zu viel Erwartungen geweckt wurden. Und weil man dachte, man müsse ein paar Euro sparen. Kommentar in der SZ: während die Deutschen im Sommer in Urlaub fuhren, hat Trump Impfstoffe gekauft.
Das bringt es auf den Punkt

Politker haben kein Recht, uns zu verunglipfen

von Karl Friedrich Müller-Schön am 31.01.2021 um 11:42 Uhr

Tja,
nun haben wir es wieder knüppeldick bekommen. Aus allen Parteien, nicht, dass wir denken im Wahlkampf würde uns eine unterstützen.
Das Problem ist, dass die meisten Politiker jeder Partei keine Ahnung haben von den Dingen, über die sie reden. Parteisoldaten, die nie wirklich in einem Beruf gearbeitet haben, die nicht wissen, wie Geld verdient wird, wie die Steuern, über die sie entscheiden, eigentlich generiert werden.
Zudem wurden in den Ämtern und Behörden Fachkräfte eingespart, so dass der Staat hilflos ist. War mal modern. Kosten sparen.
Dann braucht es eben „Experten“, wobei die Politiker nicht realisieren, dass diese eben nicht das Wohl des Staates im Sinn haben, sondern ihr eigenes.
Was bleibt, sind Vorurteile und Hass (warum eigentlich) auf die paar Bürger, die im Land noch arbeiten und die Steuern erwirtschaften. Die Schicht der Steuerzahler, der echte „Mittelstand“ und die Arbeitenden wird immer geringer.
Dann leisten sich Politiker also teure Experten, deren Beauftragung alles andere als transparent ist,
leisten sich die Nähe von Schwindlern und Betrügern wie Wirecard, Schmiederer und anderen, Lobbyismus halt. Scheuer wird geschont, damit die Rolle von Scholz im Wirecard Skandal nicht genauer untersucht wird.
Politiker aller Farben haben mit dem Verkauf von Wohnungen die Wohnungnot, die teuren Mieten geschaffen. Da ist kein Aufschrei, warum die Wohnungskonzerne so viel verdienen! Warum die einseitige Kampagne gegen einzelne Bürger?
Warum wird Galerie Kaufhof geholfen, den vielen Kleinen nicht? Das ist Wettbewerbsverzerrung. Zudem hätte der Konzern gar kein Recht auf Coronahilfe. Argument: Arbeitsplätze? Wirklich? Verlieren die Kleinunternehmer keinen Arbeitsplatz, sind sie keine Arbeitgeber? ÜBELE Argumentation, weil klar ist, dass der Bürger wieder nichts zählt, nur die Konzerne.
Politiker hätten allen Grund, sich selbst zu hinterfragen Das geschieht nicht, lieber zeigt man unberechtigt auf Andere und gießt Schmutz aus. Wozu? Warum will man Apothekern schaden? Ist das cool? Sammelt man da Bonuspunkte in der Hierarchie?
Dass Spahn nicht Wort hält, hab ich schon im Dezember befürchtet. Weil sie eben alle so sind. Allerdings finde ich den jetzigen Preis noch erträglich. Schlimmer ist der ganze damit verbundene Kuddelmuddel. Kann nicht mal was einfach sein? Warum IMMER umständlich? Ich hab es oben schon gesagt: Weil Politiker keine Ahnung haben. Und keine Vorstellung davon, was sie anrichten.
Dass manche Politiker noch in den Spiegel sehen können, wundert mich, auch auf ihre Portraits auf den Wahlplakaten, die nun wieder überall hängen. Nur ein Bild. Man gibt sich gar keine Mühe mehr, irgdendwelche Aussagen zu treffen. Der Schädel muss reichen für die Stimme.

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Haben wir einen Überhang an Politikern?

von Christian Timme am 31.01.2021 um 11:12 Uhr

Vorschlag, wir koppeln die Anzahl der Apotheken an die Zahl der „benötigten Politiker“ ... Problem gelöst ...

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AW: Zahlen

von Holger am 31.01.2021 um 16:27 Uhr

Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass es eine bestimmte Zahl an Apotheken im Land braucht? Ich finde das, bei allem Verständnis für die wirtschaftlichen Nöte Selbständiger, egozentrisch und überheblich.

AW: Haben wir einen Überhang an Politikern... es gibt sie...

von Christian Timme am 31.01.2021 um 16:41 Uhr

@Holger
Solange es sich nur um die beiden genannten Begriffe handelt und sie keine weiteren Aspekte sehen wollen, kann ich damit leben...

Mal was positives diese Woche

von Bernd Jas am 31.01.2021 um 11:03 Uhr

Jeaahhh ...., die Gold-Gabi hat sich mal wieder mit gewohnt eiskalt spitzer Zunge gemeldet!

"Pädagogik-Krähe"

Es geht leider nur noch so. Sich über sie lustig machen und sie vor allem auslachen. Das ist unsere schärfste Waffe. Denn Argumente werden schon lange nicht mehr gehört und schon gar nicht ernst genommen.

Gut ist auch:

"Nostradamus Lauterbach"

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Maskenvergütung

von Conny am 31.01.2021 um 9:47 Uhr

Herr Spahn steht massiv unter Druck ( Grüne, Lindner, dubiose Verbände,Bild) und ist im Panikmodus. Dazu das Impfdesaster wo nun ja fast gar nichts gelingt. Da kommt so ein Ablenkungsmanöver gerade recht. Es gibt auch einen neuen Begriff nächstes Jahr im Duden : spahnen —-einen verbindlichen Preis eigenmächtig zurücknehmen. Herr Spahn redet immer von Vertrauen und Verzeihen. Er sollte diese Worte als Sataire kennzeichnen. Ps : und jetzt warte ich noch auf das Statement des Inhabers der Schlossapotheke wie bei apotheken adhoc. Was für eine Schleimspur.

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AW: Maskenvergütung

von Holger am 31.01.2021 um 16:32 Uhr

Dass es demjenigen, der vom "verbindlichen" Preis (den ja massenweise Kolleginnen und Kollegen durch Rabattschlachten ad absurdum geführt haben!!!) profitiert, nicht gefällt wenn der gesenkt wird, dafür habe ich Verständnis. Aber die Politik hat jederzeit das Recht, einen Preis, den sie eigenmächtig festgesetzt hat, auch eigenmächtig zu ändern. Oder regen Sie sich genauso auf, wenn der verbindliche Preis für den neuen Personalausweis sich ändert? Schönen Gruß an Don Quichotte und seine Windmühlen ...

AW: AW Holger

von Thorsten Rock am 31.01.2021 um 20:23 Uhr

"Oder regen Sie sich genauso auf, wenn der verbindliche Preis für den neuen Personalausweis sich ändert?"
Wenn ich bestellt/angefordert habe, dann gibt es auch beim Personalausweis keine "Nachzahlung" bei Auslieferung wegen geänderter Preise. Ist übrigens in der gesamten Geschäftswelt so üblich und gesetzlich auch geregelt.
Hat was mit Planungssicherheit und Vertrauen zu tun.

AW: Maskenvergütung

von Holger am 01.02.2021 um 8:34 Uhr

Den zahlen Sie nicht erst bei Abholung, sondern direkt bei Beauftragung. Aber es war von mir als Beispiel dafür genannt, dass es das Wesen von Verordnungen ist, sowas auch "eigenmächtig" ändern zu können.

Theoretisches Beispiel:
Sie vereinbaren mit ihrem PKW für Mitte April einen Termin beim TÜV. Jetzt wird aber Mitte Februar durch Änderung der StVO der Preis für diese Hauptuntersuchung mit Wirkung ab 1.4. geändert. Dann kriegen Sie das Mitte April auch nicht mehr zum alten Preis, nur weil Sie den Termin schon vorher hatten.

Das mit den Masken ist kein Deal, das ist eine Verordnung!

C

von Michael M. am 31.01.2021 um 8:48 Uhr

Ich finde es nicht gut, wenn der Vertrieb der Tests außerhalb der Apotheken stattfindet.
Es kann einiges falsch gemacht werden und ein falsch negatives Ergebnis kann zu falschen Rückschlüsse herangezogen werden. Zumal auch die Interpretation des Testergebnisses erklärt werden muss, sonst wird es am Ende wieder unmöglich Rückverfolgubgen möglich zu machen.
Man kann Laien so etwas nicht einfach selbst machen lassen, wir haben in der Apotheke einen guten Querschnitt der Gesellschaft und die Menschen, welche die Anwendung nicht beherrschen werden auch die sein, die weiter infektiös sind und es ist ein Schlag ins Gesicht für uns Apotheker, wenn unsere Beratungspflicht so unter den Scheffel gestellt wird, dass ein Bäcker oder anderer Einzelhandel dies ersetzen kann. Bei einer Pandemie würde ich mich nicht auf den Beipackzettel verlassen, den die meisten Menschen nicht lesen!

Darum wäre auch eine AM Preisbindung absolut sinnvoll.
Ich verstehe ohnehin nicht, warum diese vor einigen Jahren abgeschafft wurde.. dies war für die Apotheken ein immenser Rückschritt, weil die Beratungsqualität nicht mehr vordergründig war. Da muss eben das Gesetz für freien Wettbewerb angepasst werden, bei Büchern gilt die Buchpreisbing ja bspw auch, wieso bei Arzneimitteln nicht mehr?

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AW: C

von Michel M. am 31.01.2021 um 8:57 Uhr

Ich möchte hier noch betonen, dass es mir eben nicht ums Geld geht! Sondern um eine anständige Beratung, es versteht sich aber von selbst, dass diese auch nicht umsonst stattfinden KANN.

AW: Apothekenvergütung

von Holger am 31.01.2021 um 16:35 Uhr

Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Deswegen hielte ich es auch für zielführend, wenn die Vergütung der Apothekenleistung sich NICHT am Abgabevorgang, sondern an der Beratung orientieren würde. Aber Vorsicht, liebe Kollegen - nicht Beratungshonorar PLUS Abgabehonorar, sondern Beratungshonorar STATT Abgabehonorar!

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