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Weg erklären, Pflaster kleben, Rätselraten
Für diese Dienstleistungen bekommen Apotheken ab 1. April Geld
Nicht für neue pharmazeutische Dienstleistungen wie die Medikationsanalyse sollen die Apotheken in Zukunft Geld bekommen, sondern für die vielen kleinen Extra-Services, die sie schon heute tagtäglich erbringen. Das enthüllt ein bisher geheimes Strategiepapier, das DAZ.online vorliegt. Besonders bemerkenswert: Für manche Angebote sollen Standesvertreter besser honoriert werden als „normale“ Apotheker.
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen künftig honoriert werden sollen, gehört wohl zu den derzeit am besten gehüteten Geheimnissen der Apothekerschaft. DAZ.online konnte nun einen Blick in ein streng geheimes Strategiepapier der ABDA werfen. Demnach soll es schon am 1. April losgehen mit der Honorierung. Und statt der von allen erwarteten Medikationsanalyse findet sich darin Vieles, das die meisten Apotheken heute schon machen.
Hier einige Beispiele:
- Den Weg erklären: Für diese standardmäßig in Apotheken erbrachte Dienstleistung soll es künftig Geld geben, wobei noch zwischen „mit technischer Unterstützung“ und „ohne technische Unterstützung“ differenziert werden soll. Aus informierten Kreisen ist zu erfahren, dass bereits ein entsprechendes kostenpflichtiges Modul für die ABDA-Datenbank in Arbeit ist.
- Telefonauskunft zur Dienstbereitschaft: Auch diese Auskunft soll künftig abrechenbar sein. Da sie vor allem zwischen 20 und 6 Uhr erbracht wird, ist zudem ein Noctu-Zuschlag geplant. Um die korrekte Abrechnung zu gewährleisten, ist ein zertifizierter Zeitlogger erforderlich. Die aufgezeichneten Daten sind 30 Jahre lang zu archivieren.
- Pharmazeutisches Rätselraten: „Ich hab immer die Blauen“ oder „Ratiopharm 500“ – Apothekenpersonal erbringt täglich kognitive Meisterleistungen, und zwar bislang kostenlos. Auch das soll sich ändern. Unter der entsprechenden Ziffer kann von einschlägig weitergebildeten Apotheker:innen übrigens auch das Entziffern unleserlicher Verordnungen sowie das Erkennen einzelner unbekannter Tabletten abgerechnet werden.
Beim Kammervorstand wird es teurer
Zudem finden sich folgende Leistungen im ABDA-Papier:
- Wasser für Arzneimittel zur unmittelbaren Einnahme: Manche Patienten möchten ihre Arzneimittel sofort in der Apotheke einnehmen, zum Beispiel Analgetika bei akuten Schmerzen oder die Pille danach. Das Glas Wasser dazu kann künftig abgerechnet werden. Kleiner Wehrmutstropfen: Um diese Dienstleistung in Rechnung stellen zu können, ist eine 40-stündige Zertifikatsfortbildung, eine regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität durch eine unabhängige Stelle sowie eine Präqualifizierung erforderlich.
- Rezeptkopien: Diese Dienstleistung betrifft wohl vor allem die PKV, aber auch bei der GKV kommt sie gelegentlich vor. Künftig gibt es ein Honorar dafür. Allerdings muss die Kopie auf ein bestimmtes Formular (Muster A38) erfolgen. Dieses kann kostenpflichtig bezogen werden. Da die Formulare personenbezogen ausgegeben werden, ist ein HBA für die Bestellung erforderlich.
- Blickdiagnostik: Kopfläuse, Ausschläge oder auch mal ein Oxyuren – Apothekenpersonal wird immer wieder um eine Einschätzung nach entsprechender Selbstdiagnose gebeten. Künftig soll das abgerechnet werden können. Auch ein Härtezuschlag bei bestimmten Diagnosen ist im Gespräch. Um den für sich beanspruche zu können, muss aber wohl nach aktuellem Stand das Vorhandensein einer Bohrmaschine nachgewiesen werden.
- „Körpernahe Dienstleistungen“: Hier handelt es sich tatsächlich um neue Leistungen, die bisher nicht oder zumindest nicht flächendeckend erbracht werden. In diese Kategorie fällt beispielsweise (Wund-, Hühneraugen- oder Blasen-)Pflaster aufbringen. Sie soll aber noch ausgebaut werden. Fest steht bereits: Hier richtet sich die Honorierung nach der Ausbildung des Personals (Apotheker oder PTA), außerdem sind Aufschläge für Inhaber, Delegierte sowie Vorstandsmitglieder (Kammer und Verband) im Gespräch.
Ein Mitglied der Arbeitsgruppe begründet die Auswahl gegenüber DAZ.online folgendermaßen: „Apotheken erbringen Tag für Tag unzählige Dienstleistungen kostenlos. Das führt aber dazu, dass diese als selbstverständlich erachtet oder gar nicht wahrgenommen werden. Das wollen wir mit diesem praxisnahen Leistungskatalog endlich ändern.“
Man habe es sich bei der Erstellung des Katalogs nicht leicht gemacht. Eine große Herausforderung sei es gewesen, die bekannte Prämisse zu berücksichtigen, dass alle Apotheken in der Lage sein müssen, die Dienstleistungen zu erbringen, heißt es. Und auch die Dokumentation sollte nicht zu kurz kommen. Doch das, davon ist man überzeugt, sei gelungen. Ein weiteres erklärtes Ziel soll einem Mitglied der Arbeitsgruppe zufolge gewesen, den Apotheken vor Ort eine Möglichkeit zu geben, sich mit den Dienstleistungen von den Versendern abzugrenzen. Auch diesbezüglich ist man wohl mit dem Ergebnis zufrieden: „Die hier definierten Dienstleistungen sind absolute Alleinstellungsmerkmale der Apotheken vor Ort. Dass sie künftig honoriert werden, wird die Wahrnehmung und Wertschätzung verändern.“
10 Kommentare
1.April
von Karin Weber am 12.04.2021 um 18:53 Uhr
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Beinahe
von Harald Paulsen am 03.04.2021 um 12:16 Uhr
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Aha
von Dr. House am 01.04.2021 um 15:57 Uhr
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Dienstleistungen
von Stephan Garrecht am 01.04.2021 um 9:30 Uhr
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AW: Dienstleistungen
von Ingrid Vallana am 02.04.2021 um 11:36 Uhr
fast
von Karl Friedrich Müller am 01.04.2021 um 9:01 Uhr
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Zertifizierung für ein Glas Wasser?
von Michaela Noll am 01.04.2021 um 8:59 Uhr
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Dienstleistungen
von A.May am 01.04.2021 um 8:57 Uhr
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Dienstleistungen
von Peter Kaiser am 01.04.2021 um 8:56 Uhr
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Viel Realität in der Satire
von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 01.04.2021 um 8:39 Uhr
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