Nur bei Reinraumbedingungen

COVID-19-Impfstoffe: sechs Stunden Haltbarkeit

Stuttgart - 23.04.2021, 09:15 Uhr

Wird nicht unter Reinraumbedingungen gearbeitet, sind angestochene Impfstoff-Vials sofort aufzubrauchen. (Foto: IMAGO / Frank Sorge)

Wird nicht unter Reinraumbedingungen gearbeitet, sind angestochene Impfstoff-Vials sofort aufzubrauchen. (Foto: IMAGO / Frank Sorge)


Bei den COVID-19-Impfstoffen müssen die gelieferten Mehrdosenbehältnisse zur Applikation in einzelne Spritzen aufgezogen werden. Diese können dann bis zu sechs Stunden verwendet werden, dies gilt jedoch nur, wenn der Impfstoff unter aseptischen Bedingungen rekonstituiert worden ist.

Bei der Überführung der Impfstoffe in ihre anwendungsfähige Form handelt es sich nach § 4 Arzneimittelgesetz (AMG) um eine Herstellung von Arzneimitteln, eine Herstellungserlaubnis ist dafür nach § 13 AMG nicht nötig. Diese erlaubnisfreie Herstellung der fertigen Impfstoffe in der Apotheke oder in der Arztpraxis erfolgt auf Basis des Europäischen Arzneibuchs anhand der allgemein anerkannten pharmazeutischen Regeln gemäß § 55 Abs. 8 AMG. Diese besagen, dass bei „der Herstellung von Arzneimitteln nur Stoffe und Behältnisse, soweit sie mit den Arzneimitteln in Berührung kommen, verwendet werden und nur Darreichungsformen angefertigt werden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen.“

Impfstoffe als Parenteralia

COVID-19-Impfstoffe gehören als sterile Arzneimittel zu den Parenteralia, eine Herstellung dieser Arzneiform stellt daher hohe Anforderungen an personelle und apparative Voraussetzungen.  

Grundsätzlich können sterile Arzneimittel nach zwei Möglichkeiten hergestellt werden. Zu bevorzugen ist dabei eine Herstellung unter Einsatz einer Sterilisation im Endbehältnis, das Arzneibuch fordert für Injektionslösungen einen sogenannten SAL-Wert von 10-6. Dieser Sterility Assurance Level bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der in einer Charge steriler Zubereitungen auch nichtsterile Einheiten vorkommen. Bei den empfindlichen COVID-19-Impfstoffen ist eine Sterilisation im Endbehältnis nicht praktikabel, in solchen Fällen ist auch eine Herstellung unter aseptischen Bedingungen möglich. Um die Sterilität des erhaltenen Produkts sicherzustellen, kommt es dabei aber auf die strikte mikrobiologische Kontrolle aller Herstellungsschritte an. Der SAL-Wert darf höchstens 10-3 betragen, von 1.000 abgefüllten Zubereitungen darf also weniger als eine unsteril sein.

Aseptisches Arbeiten

Für die Beherrschung aseptischer Arbeitstechniken ist zunächst die Qualifikation und Erfahrung des Personals von entscheidender Bedeutung. Die nötigen Maßnahmen zur Hygiene für Personal, Materialien und Räume werden schriftlich in einem Hygieneplan festgehalten. Treten während der Herstellung grundlegende Fehler wie Berühren von Verbindungsstellen oder vergessene Desinfektion auf, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko. Weiterhin ist es unerlässlich, dass alle nötigen Arbeitsgänge in einer Umgebung der Reinraumklasse A (< 1 KBE/m3 Luft) durchgeführt werden, nur so können auftretende Lücken in der Asepsis überbrückt werden. Der Zugang zu diesem Reinraum muss dabei über eine Schleuse erfolgen, alle kritischen Arbeitsschritte müssen unter Laminar-Air-Flow-Bedingungen durchgeführt werden. Insbesondere beim Aufziehen einzelner Impfdosen aus einem Mehrdosenbehältnis liegt ein hohes Kontaminationsrisiko vor, zumal alle bisher zugelassenen Impfstoffe kein Konservierungsmittel enthalten.

Fachinformation als rechtsverbindliche Grundlage

Die Fachinformationen der jeweiligen Vakzine machen Angaben zur Haltbarkeit nach dem erstmaligen Durchstechen der Mehrdosisbehältnisse. Darin heißt es beispielsweise beim mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer, dass die chemische und physikalische Stabilität während des Gebrauchs für 6 Stunden lang bei 2 bis 30 °C nach Verdünnen mit steriler Natriumchlorid-Lösung 0,9 Prozent nachgewiesen ist. Auch für die Impfstoffe von Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson beträgt dieser Zeitraum für die Lagerung der angebrochenen Durchstechflasche jeweils 6 Stunden. Bei allen vier Impfstoffen weist die Fachinformation aber eindeutig daraufhin, dass die Zubereitung aus mikrobiologischer Sicht sofort verwendet werden sollte. Falls der Impfstoff nicht sofort appliziert werden kann, liegen die Aufbewahrungszeiträume während des Gebrauchs in der Verantwortung des Anwenders.

Was heißt das nun konkret?

Die von den Herstellern angegebene chemisch-physikalische Stabilität von bis zu 6 Stunden kann nur dann auch unter mikrobiologischen Gesichtspunkten gelten, wenn tatsächlich während der Rekonstitution des Impfstoffs konsequent aseptisch gearbeitet wurde. Wie oben beschrieben müssen dazu alle Schritte der Herstellung unter anderem in einem Reinraum der Klasse A erfolgen. Erfolgt die Aufbereitung des Impfstoffs außerhalb eines solchen Reinraums, muss dieser dagegen sofort verwendet werden. Unter sofortiger Verwendung ist dabei ein Zeitraum von bis zu einer Stunde zu verstehen, danach muss nicht verbrauchter Impfstoff verworfen werden. Denn nach § 8 Abs. 3 AMG ist es verboten, Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen.


Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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