- DAZ.online
- News
- Apotheke
- LAK Baden-Württemberg ...
Corona-bedingter Haushaltsüberschuss
LAK Baden-Württemberg zahlt 1,2 Millionen Euro zurück
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weniger Ausgaben verzeichnet als ursprünglich geplant. Auf der Delegiertenversammlung am gestrigen Mittwoch wurde daher beschlossen, den Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro noch in diesem Jahr zur Reduzierung der Mitgliedsbeiträge und der Umlage zu verwenden.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg verzeichnet einen Corona-bedingten Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Dies teilte Rechnungsführer Peter Kaiser auf der gestrigen virtuellen Delegiertenversammlung mit. Bei der Vorstellung des aktuellen Etatstands zeigte sich, dass man aufgrund der pandemischen Lage Kosten vor allem im Bereich Fort- und Weiterbildung (durch Umstellung auf Webinare) sowie bei der Gremienarbeit und bei standespolitischen Terminen deutlich eingespart hat. Hierzu zählen vor allem die Ausgaben für Reisen, Räume, Druck und Porto.
Insgesamt handelt es sich um 1,2 Millionen Euro, die man 2021 nicht ausschöpfen werde, so Kaiser. Was also tun? Eine spontan einberufene Arbeitsgruppe, bestehend aus Rechnungsführer Kaiser, Kammergeschäftsführer Karsten Diers sowie Präsident Günther Hanke prüfte in den letzten Monaten, wie man mit dem Corona-bedingten Haushaltsüberschuss verfahren könnte. Schnell stand fest, dass man das nicht benötigte Geld noch in diesem Jahr an die Mitglieder zurückgeben möchte. Reduziert werden sollen demnach die Grundbeiträge, die alle Approbierten der Kammer jährlich zahlen, sowie die Umlage, die sich aus einem prozentualen Anteil des Umsatzes der Apotheken im Kammerbezirk ergibt.
Drei Modelle zur Diskussion
Hierzu wurden im Vorfeld der Delegiertenversammlung drei Modelle diskutiert: Erstens könnten 75 Prozent der Überschüsse auf die Umlage angerechnet werden und 25 Prozent auf den Grundbeitrag. Diesem Modell lag die Überlegung zugrunde, die nicht benötigten Beiträge anteilsmäßig so zurückzugeben, wie sie auch gezahlt wurden, also vor allem den Apothekeninhabern in Form des umlagebezogenen Beitrags, der nach wie vor den Großteil der Kammereinnahmen ausmacht.
Andererseits könnten die Beitragsüberschüsse voll auf den Grundbetrag angerechnet werden. Damit würde jedes Kammermitglied in diesem Jahr nur 75 Euro zahlen – egal ob angestellt oder selbstständig, ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Für die Arbeitsgruppe erschien dieses Modell verwaltungstechnisch am einfachsten umzusetzen und war von dem Gedanken getragen, dass in der Corona-Pandemie alle in Apotheken Beschäftigten gleichermaßen gefordert sind und die Leistungen der Kammer, die Corona-bedingt abgesagt werden mussten, in gleichem Maße allen Mitgliedern nicht zur Verfügung standen, weshalb eine gleichmäßige Entlastung aller Mitglieder erfolgen sollte.
Zwei Drittel für die Reduzierung der Grundbeiträge, ein Drittel für geringere Umlage
Schließlich einigte man sich im Vorfeld der Delegiertenversammlung aber auf einen dritten Vorschlag, der vorsieht, dass zwei Drittel des zu verteilenden Überschusses für die Reduzierung der Grundbeiträge und ein Drittel für die Reduzierung der Umlage verwendet werden soll. Dieses Modell stelle einen Kompromissvorschlag zu ersten und zweiten Vorschlag dar, so Peter Kaiser. Es erfolge eine umfängliche Entlastung aller in der Krise geforderten Mitglieder, gleichzeitig solle jedoch auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass ein Großteil der Mehreinnahmen aus dem umlagebezogenen Beitrag stammt.
Daher empfahl man der Delegiertenversammlung gestern das dritte Modell zum Beschluss. Mit Erfolg – dem Vorschlag stimmten 46 Delegierte zu, zwei waren dagegen und drei enthielten sich.
Wie genau wird zurückgezahlt?
Konkret wird der Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro allen Mitgliedern nun folgendermaßen zurückgezahlt:
Die Reduzierung der Umlage um 400.000 Euro erfolgt über eine einmalige Gutschrift im vierten Quartal 2021 auf die Umlagerechnung 2021 nach folgender Formel:
Letzter gemeldeter Umsatz der Apotheke x 400.000 Euro / Gemeldeter Gesamtumsatz aller Apotheken in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2020
So erhält jede Apotheke eine Gutschrift in Abhängigkeit ihres gemeldeten Umsatzes.
Die Reduzierung der Grundbeiträge um 800.000 Euro erfolgt über eine Neufestsetzung der Grundbeiträge für das Jahr 2021:
- Für Apothekerinnen und Apotheker, die mehr als 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag für das Jahr 2021 114 Euro.
- Für Apothekerinnen und Apotheker, die nicht, bzw. bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag für das Jahr 2021 78 Euro.
- Im Übrigen bleiben die Grundbeiträge unverändert.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.