COVID-19-Impfstoffe in KW 28

Johnson & Johnson kehrt zurück in die Praxen, ab August ist auch Moderna dabei

Berlin - 02.07.2021, 10:15 Uhr

Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist hierzulande unter dem Namen Janssen COVID-19 Vaccine im Handel. (Foto: IMAGO / Agencia EFE)

Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist hierzulande unter dem Namen Janssen COVID-19 Vaccine im Handel. (Foto: IMAGO / Agencia EFE)


Die Arztpraxen erhalten in der übernächsten Woche rund 3,4 Millionen Impfstoffdosen. Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Demnach wird es erneut für alle Impfstoffe keine Höchstbestellmengen geben. Johnson & Johnson ist wieder dabei, ab August soll offenbar auch der Impfstoff von Moderna an die Praxen gehen.

In der übernächsten Woche, also vom 12. bis 18. Juli, werden die Arztpraxen in Deutschland voraussichtlich rund 3,4 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen erhalten. Das schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Praxisnachrichten und beruft sich auf eine Mitteilung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

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Wieder kein Johnson & Johnson und erstmals keine Höchstbestellmengen

Auch in der Kalenderwoche 28 wird es demnach weiterhin für alle Impfstoffe keine Höchstbestellmengen geben. Die meisten Impfstoffdosen kommen laut KBV erneut von Biontech/Pfizer: „Der Bund wird für die Woche vom 12. bis 18. Juli davon etwa 2,5 Millionen Dosen bereitstellen, etwas mehr als für die kommende Woche.“

Zudem stehen für die Arztpraxen in KW 28 rund 800.000 Dosen von AstraZeneca sowie 100.000 Dosen von Johnson & Johnson bereit. „Beim COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson kann es wegen der sehr geringen Anzahl an Dosen sein, dass die Liefermenge je Arzt nur 1 bis 2 Vials beträgt“, betont die Bundesvereinigung. Zudem kündigt sie an: „Nach jetzigem Stand soll ab August auch der mRNA-Impfstoff des amerikanischen Herstellers Moderna an die Arztpraxen ausgeliefert werden.“ Bisher ist dieses Präparat unter anderem den Impfzentren vorbehalten.

Neues Kostenträger-IK seit 1. Juli 

Darüber hinaus weist die KBV erneut darauf hin, dass seit 1. Juli das neue Institutskennzeichen (IK) für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im Praxisverwaltungssystem hinterlegt ist. Auf den Bestellrezepten ist demnach ab sofort das BAS mit dem IK 103609999 anzugeben.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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