Veröffentlichungen im Bundesanzeiger

Apotheken müssen warten, Kliniken ab morgen mehr melden

Berlin - 12.07.2021, 17:40 Uhr

Kliniken müssen ab morgen besondere Angaben mit COVID-19-Bezug machen, wenn sie Patienten aufnehmen. (c / Foto: IMAGO / Metodi Popow)

Kliniken müssen ab morgen besondere Angaben mit COVID-19-Bezug machen, wenn sie Patienten aufnehmen. (c / Foto: IMAGO / Metodi Popow)


Nach dem vergangene Woche vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung sollten Apotheken ab heute 1 Euro mehr pro Vial für die COVID-19-Impfstoffversorgung der Arztpraxen erhalten. Diese Änderung wurde aber nach wie vor nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Schneller war das Bundesgesundheitsministerium bei den gerade erst bekannt gewordenen Plänen für erweiterte Meldepflichten für Kliniken in Bezug auf COVID-19.   

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Apotheken eine höhere Vergütung für die die Versorgung der Arztpraxen und Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen zugestehen. Der vergangene Woche vorgelegte Referentenentwurf sieht vor, dass sie statt bislang 6,58 Euro ab dem 12. Juli 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial erhalten sollen. Entsprechend sollen sich auch die Staffelpreise für die Belieferung von Betriebsärzten erhöhen. Die ABDA hat die vorgesehene Erhöhung als zu gering kritisiert. Ob das BMG für die Einwände Verständnis hat und den Apotheken entgegenkommen will, ist bislang unklar. Weder am vergangenen Freitag noch am heutigen Montag wurde die Änderungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist also noch etwas Geduld gefragt.

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Sehr viel schneller war Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei den erweiterten Meldepflichten für Kliniken. Sie müssen ab morgen besondere Angaben mit COVID-19-Bezug machen, wenn sie Patient:innen aufnehmen. Erst am Wochenende hatte Spahn über die „Bild“-Zeitung diese Pläne verkündet – bereits heute hat er die entsprechende Verordnung gezeichnet. Sie wurde sogleich im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit am morgigen Dienstag in Kraft treten.

Demnach müssen Klinikärzte künftig unter anderem auch melden, ob Patient:innen bereits gegen COVID-19 geimpft wurden – „einschließlich der Art der verwendeten Impfstoffe und, soweit vorliegend, ihr Serostatus“. Auch eine gegebenenfalls erfolgte intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer sowie durchgeführte Beatmungsmaßnahmen sind zu melden. Es geht dem BMG dabei darum, feststellen zu können, wie gut vollständig Geimpfte wirklich vor schweren Verläufen geschützt sind. Bisher sei die Annahme, dass der Inzidenzwert durch die Impfungen an Aussagekraft verliere, nur eine Annahme, so das BMG.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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