Statt Papier

NGDA bietet digitale Betriebserlaubnis an

Stuttgart - 15.07.2021, 16:45 Uhr

Geht es nach der NGDA muss bald keine Betriebserlaubnis mehr an Lieferanten gefaxt werden. Die Prüfung kann digital erfolgen. Foto: piyaphunjun/AdobeStock)

Geht es nach der NGDA muss bald keine Betriebserlaubnis mehr an Lieferanten gefaxt werden. Die Prüfung kann digital erfolgen. Foto: piyaphunjun/AdobeStock)


„Ihre Betriebserlaubnis wird jetzt digital“ – mit diesen Worten bewirbt die NGDA eine neue Dienstleistung. Damit soll das wiederholte Faxen, Mailen und Verschicken, zum Beispiel an Lieferanten, ein Ende haben. Um den Service zu nutzen, brauchen Apotheken lediglich ihre N-ID und ihr Passwort, heißt es.

Abheften und nie wieder ansehen? Bei so manchem Dokument mag das so sein, nicht aber bei der Betriebserlaubnis einer Apotheke. Die will immer mal wieder jemand sehen, zum Beispiel Lieferanten oder Dienstleister. Dann gilt es, das Papier rauszukramen und eine Kopie beziehungsweise einen Ausdruck per Brief, Fax oder Mail zu verschicken. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) will dem nun ein Ende bereiten und bietet eine digitale Lösung an. Laut Webseite der ABDA-Tochter muss man dafür lediglich die eigene Betriebsstätte freischalten. Dazu benötigt man die jeweilige N-ID sowie die dazugehörige PIN. Nach Anmeldung mit diesen Daten, die spätestens seit der Einführung von Securpharm jede Apotheke haben sollte, muss man dann noch die IDF- beziehungsweise BtM-Nummer der Apotheke angeben. Die dient der internen Zuordnung des Betriebserlaubnis-Nachweises durch den Lieferanten oder Dienstleister.

Für welche Dienstleister die Betriebserlaubnis freigegeben werden soll, kann die Apotheke selber festlegen. Es gibt zwei Varianten:

  • alle Unternehmen, die bei der NGDA für diesen Service angemeldet sind
  • man wählt aus der Liste der angemeldeten Unternehmen aus, welche davon die Betriebserlaubnis prüfen

Sind einzelne Lieferanten oder Dienstleister nicht dabei, können Apotheken dies der NGDA mitteilen – über „Fehlende Lieferanten melden“. Man werde diese Unternehmen dann kontaktieren, damit Apotheken dann auch dort die digitale Betriebserlaubnis nutzen können, heißt es. Nach Abschluss der Registrierung können laut NGDA teilnehmende Lieferanten und Dienstleister die Betriebserlaubnis sofort digital prüfen. Die Apotheken müssen demnach selber nicht mehr aktiv werden.

Für Apotheken mit bestehender N-ID fallen für die Nutzung der digitalen Betriebserlaubnis keine zusätzlichen Kosten an. Von Lieferanten und Dienstleistern verlangt die NGDA eine monatliche Lizenzgebühr.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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