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Neuer Gehaltstarifvertrag
So viel verdienen Apothekenmitarbeiter künftig mehr
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen geeinigt. Die Mitgliederversammlung des ADA hat diesem am 5. Januar zugestimmt. So dürfen sich Apothekenmitarbeiter:innen 2022 über ein Gehaltsplus von 200 Euro, PKA sogar über 225 Euro freuen – rückwirkend zum 1. Januar. 2023 wird dann noch einmal erhöht.
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Die Verhandlungen über den neuen Gehaltstarifvertrag seien geprägt gewesen von den politischen Aussagen und Planungen der neuen Bundesregierung, den Mindestlohn umgehend auf 12,00 Euro anzuheben, so der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt in einer Rundmail an seine Mitglieder vom heutigen Tag. Auch, wenn der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mindestlohns noch nicht bekannt sei. Eine gemeinsame Pressemitteilung der Apothekengewerkschaft Adexa und des Arbeitgeberverbandes ADA steht noch aus.
PKA-Berufseinsteiger bislang unter der Mindestlohngrenze von 12 Euro
Im bisher geltenden Gehaltstarifvertrag lagen die ersten drei Berufsjahresgruppen der PKA unterhalb des Mindestlohns von 12 Euro. „Um ein Gehalt der PKA zu erreichen, dass wenigstens knapp oberhalb des Mindestlohns liege, wurde für alle Berufsjahresgruppen der PKA eine Gehaltserhöhung zum 01.01.2022 von 225 Euro vereinbart“, heißt es seitens des Verbandes.
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Die Anhebung der PKA-Gehälter habe auch eine entsprechende Anpassung der Gehälter der weiteren Berufsgruppen erforderlich gemacht, so der LAV Sachsen-Anhalt. Dies sei insbesondere aus Gründen des überall spürbar wahrnehmbaren und zunehmenden Fachkräftemangels erforderlich, aber auch, um das Gehaltsgefüge beizubehalten. Es wurde deshalb für alle weiteren Berufs- und Berufsjahresgruppen eine einheitliche Erhöhung von 200 Euro zum 1. Januar 2022 vereinbart. Zum 1. Januar 2023 folgt eine weitere Erhöhung.
Apotheker:innen erhalten bislang im ersten Berufsjahr 3.582 Euro brutto, seit dem 1. Januar 2022 sind es nun 3.782 Euro im Monat, ab dem 1. Januar 2023 liegt das Bruttogehalt für Berufseinsteiger dann bei 3.895 Euro. Ab dem 11. Berufsjahr steigt der Tariflohn der Approbierten von 4.343 Euro auf dann 4.543 Euro und ab 1. Januar 2023 auf 4.679 Euro.
Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für Apotheker:innen*
alter Gehaltstarif | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2022 | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
1. Berufsjahr | 3.582 Euro | 3.782 Euro | 3.895 Euro |
2.-5. Berufsjahr | 3.696 Euro | 3.896 Euro | 4.013 Euro |
6.-10. Berufsjahr | 3.971 Euro | 4.171 Euro | 4.296 Euro |
Ab 11. Berufsjahr | 4.343 Euro | 4.543 Euro | 4.679 Euro |
*Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft
Apothekerassistent:innen bis zum 14. Berufsjahr erhalten bislang 2.932 Euro brutto. Ab dem 1. Januar 2022 werden es 3.132 Euro im Monat sein, ab dem 1. Januar 2023 dann 3.226 Euro. Pharmazie-Ingenieure und Dipl. Pharmazie-Ingenieur:innen erhalten bislang ab dem 15. Berufsjahr 3.102 Euro. Ab dem 1. Januar 2022 erhalten sie 3.302 Euro, ab 2023 dann 3.401 Euro.
Pharmazeut:innen im Praktikum erhalten während ihrer Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von 947 Euro, 2022 sind es dann 1.010 Euro und ab 2023 1.040 Euro.
Verdiensttabelle für PTA und PKA
Die Ausbildungsvergütung der PKA wird von 721 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf 770 Euro (ab dem 1. Januar 2022) beziehungsweise später 793 Euro (ab dem 1. Januar 2023) angehoben. PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildung in der öffentlichen Apotheke ebenfalls eine Ausbildungsvergütung von 770 Euro (ab dem 1. Januar 2022) bzw. 793 Euro (ab dem 1. Januar 2023).
Im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten PTA derzeit 2.149 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2022 werden es 2.349 Euro im Monat sein, ab dem 1. Januar 2023 liegt das Bruttogehalt für Berufseinsteiger dann bei 2.419 Euro. Bei PTA ab dem 15. Berufsjahr steigt der Tariflohn von 2.783 Euro auf dann etwa 2.983 Euro und ab 1. Januar 2023 auf 3.072 Euro. Bei PKA steigt das Gehalt im ersten Berufsjahr von 1.868 Euro brutto auf 2.093 Euro pro Monat und ab 1. Januar 2023 auf 2.156 Euro. Erfahrene PKA ab dem 14. Berufsjahr bekommen ab 1. Januar 2022 2.512 Euro brutto statt 2.287 Euro und ab dem 1. Januar 2023 2.587 Euro.
Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PTA*
alter Gehaltstarif | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2022 | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
1.-2. Berufsjahr | 2.149 Euro | 2.349 Euro | 2.419 Euro |
3.-5. Berufsjahr | 2.264 Euro | 2.464 Euro | 2.538 Euro |
6.-8. Berufsjahr | 2.457 Euro | 2.657 Euro | 2.737 Euro |
9.-14. Berufsjahr | 2.668 Euro | 2.868 Euro | 2.954 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 2.783 Euro | 2.983 Euro | 3.072 Euro |
Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PKA*
alter Gehaltstarif | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2022 | neuer Gehaltstarif ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
1.-2. Berufsjahr | 1.868 Euro | 2.093 Euro | 2.156 Euro |
3.-5. Berufsjahr | 1.945 Euro | 2.170 Euro | 2.235 Euro |
6.-8. Berufsjahr | 2.010 Euro | 2.235 Euro | 2.302 Euro |
9.-14. Berufsjahr | 2.127 Euro | 2.352 Euro | 2.423 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 2.287 Euro | 2.512 Euro | 2.587 Euro |
*gültig ab 01.01.2022
Für wen gilt die Tarifbindung?
Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Sie als Angestellte/r einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein, Ihr Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Letztere Bedingung erfüllen fast 90 Prozent der Apothekenleiter/innen, weil sie durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch auch Mitglied im Arbeitgeberverband sind.
Wie immer sind die Steigerungen bei den Tariflöhnen nicht für Sachsen und die Region Nordrhein gültig. In Sachsen gelten derzeit noch keine Adexa-Tarife, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. Die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. (SAV) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben jedoch bereits 2019 Verhandlungen zu einem möglichen Tarifvertrag aufgenommen. Wegen der umfangreichen Inhalte eines Rahmen- und Gehaltstarifvertrages, so ADEXA, liege noch „einiges an Arbeit vor der ADEXA-Tarifkommission, bevor es zu einem Abschluss kommen kann“. Und in Nordrhein werden eigene Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein verhandelt.
41 Kommentare
Löhne hoch = Ja aber bitte auch der Rohgewinn der Apotheke
von Marc Raddatz am 21.01.2022 um 2:35 Uhr
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AW: Rohgewinn
von Holger am 01.02.2022 um 9:17 Uhr
Lohnerhöhung
von ratatosk am 11.01.2022 um 11:10 Uhr
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Die versprochenen Coronaprämien
von Carla am 10.01.2022 um 14:19 Uhr
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AW: Die versprochenen Coronaprämien
von Stefan Haydn am 10.01.2022 um 21:20 Uhr
Tätig werden
von Reinhard Rodiger am 09.01.2022 um 22:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 6 Antworten
AW: Tätig werden
von Heike am 10.01.2022 um 9:36 Uhr
AW: Tätig werden
von Stefan Haydn am 10.01.2022 um 21:40 Uhr
AW: Tätig werden
von Heike am 11.01.2022 um 8:34 Uhr
AW: Tätig werden-verstehen
von Reinhard Rodiger am 11.01.2022 um 11:16 Uhr
AW: Na wenn Sie so denken
von Stefan Haydn am 11.01.2022 um 13:34 Uhr
AW: Tätig werden
von Stefan Haydn am 11.01.2022 um 14:42 Uhr
Keine Panik
von Karl Friedrich Müller am 08.01.2022 um 7:24 Uhr
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AW: Ich gebe ihnen Recht
von Stefan Haydn am 11.01.2022 um 13:43 Uhr
Tarif Erhöhung
von Ibrahim am 08.01.2022 um 5:04 Uhr
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AW: Tarif Erhöhung
von Marien Apotheke Walldürn am 08.01.2022 um 11:30 Uhr
Nordrhein immer hinterher , nicht nur bei Gehältern
von EchteAngestellte am 08.01.2022 um 1:03 Uhr
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Adexa Mitgliedschaft Pflicht?
von A am 07.01.2022 um 21:05 Uhr
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Kosten
von Karl Friedrich Müller am 07.01.2022 um 16:09 Uhr
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3800 ist lächerlich wenig
von John Biela am 07.01.2022 um 15:56 Uhr
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eine solide Basis für weitere Gestaltungen
von Martin am 07.01.2022 um 15:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Immernoch zu niedrig
von Dr.Rode U. am 07.01.2022 um 15:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Immernoch zu niedrig
von A.Fischer am 07.01.2022 um 16:46 Uhr
AW: Realität?
von Stefan Haydn am 07.01.2022 um 19:13 Uhr
Gehaltserhöhungen
von Jürgen Weinberg am 07.01.2022 um 15:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gehaltserhöhungen
von Andreas Grünebaum am 09.01.2022 um 10:38 Uhr
Gehalt Apotheker ab 11. Berufsjahr
von Michael Reinhold am 07.01.2022 um 14:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gehalt Apotheker ab 11. Berufsjahr
von DAZ-Redaktion am 07.01.2022 um 14:20 Uhr
faire Entlohnung
von Carina am 07.01.2022 um 13:39 Uhr
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Und die Einnahmenseite?
von Stefan Haydn am 07.01.2022 um 11:58 Uhr
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.
von Anita Peter am 07.01.2022 um 11:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 10 Antworten
AW: Spass
von Holger am 07.01.2022 um 11:48 Uhr
AW: by the way ...
von Holger am 07.01.2022 um 11:52 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 07.01.2022 um 11:55 Uhr
AW: Betriebswirtschaft?
von Stefan Haydn am 07.01.2022 um 12:05 Uhr
AW: @Stefan Haydn
von Holger am 07.01.2022 um 12:49 Uhr
AW: Löbliche Ausnahme
von Stefan Haydn am 07.01.2022 um 14:24 Uhr
AW: .
von Karl Friedrich Müller am 07.01.2022 um 14:39 Uhr
AW: Empörungskultur
von Edzard Lueg am 07.01.2022 um 15:26 Uhr
AW: Höflichkeit
von H.K. am 09.01.2022 um 19:14 Uhr
AW: Sprachgebrauch
von Holger am 01.02.2022 um 9:11 Uhr
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