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Apotheken sind bei Einbrechern beliebt: immer ebenerdig und zentral gelegen, zudem häufig in über Nacht verwaisten Centern oder Ärztehäusern, ein oft hoher Bargeldbestand, beutereiche BtM-Schränke, aber auch hochwertige Kosmetika und leicht zu Geld zu machende Frei- und Sichtwahlware. Was kann man tun, um seine Apotheke vor ungebetenen Gästen zu schützen?
Apothekeneinbrüche nehmen in den Schadenstatistiken der Spezialversicherer bei „Häufigkeit“ wie „Schadenhöhe“ ständig obere Ränge ein. Und das mit breitem Schadensbild: Von der reinen Beschaffungskriminalität – aufgebrochene Tür, leere Kassenladen plus die benötigte Dosis Tilidin – bis hin zu völlig ausgeweideten Apotheken kommt alles vor. Profis stehlen eher gezielt – Safe, BtM-Schrank, hochwertige Hehlerware –, während Gelegenheitseinbrecher oft große Kollateralschäden verursachen, aber eher wenig Beute machen.
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All das so gut wie immer ungestört, denn auf frischer Tat wird kaum ein Täter gefasst und die Aufklärungsrate ist mit unter 10 Prozent ernüchternd schlecht. Soweit die nackten Fakten. Hier soll es jedoch um Prävention gehen: wie nächtlichen Beutezügen wirksam Einhalt geboten werden kann. Denn nur das garantiert die Abgabefähigkeit am Morgen danach …
Wer keine Alarmanlage hat, muss hoffen, dass weiterhin nichts passiert. Denn eines zeigt die Schadenstatistik ganz klar: Egal wie viele Schlösser und Gitter, wer will, kommt in jede Apotheke. Leider häufen sich Einbrüche trotz vorhandener Alarmsysteme. Das liegt auch daran, dass in Apotheken rund die Hälfte aller gekauften Alarmanlagen wegen häufiger Fehlalarme irgendwann abgeschaltet wurde. Der Grund dafür ist die schnelle Veralterung von Alarmanlagen im Eigentum, da sie selten regelmäßig gewartet und technisch modernisiert werden. Und erfahrene Einbrecher werden durch veraltete Technik nicht abgeschreckt, sondern nutzen deren Schwachstellen gezielt aus.
Alarmanlagen mit Aufschaltung
Alarmanlagen mit Aufschaltung sind besser, denn sie signalisieren Funktionalität. Doch auch hier gibt es große Qualitätsunterschiede, die Apothekeninhaber beachten sollten. Dreifach problematisch sind Warnmeldungen, die an Inhaber, Filialleitung oder Mitarbeiter gehen. Denn sie hängen davon ab, wann die Empfänger sie sehen, wie sie darauf reagieren und ob die Polizei die Meldung überhaupt akzeptiert. WICHTIG: Erst nach Ausschluss eines Fehlalarms löst die Polizei den Einsatz aus. Es müsste also jemand zur Apotheke fahren, um nach Einbruchspuren zu schauen … kein schöner Gedanke für Apotheker.
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Alles – nur kein Einbruch!
Bei Anlagen, die auf einen Wachdienst aufgeschaltet sind, verkürzt sich der Zeitfaktor deutlich. Um wie viel genau, können Einbrecher dem Sicherheitsaufkleber entnehmen, der an Türen und Fenstern warnen soll. Leider können Profis dem Aufkleber aber auch entnehmen, wie viel Zeit ihnen für den Einbruch mindestens zur Verfügung steht. Und das ist die entscheidende Information!
Verträge mit Wachdienstunternehmen schützen insofern nur unzureichend, als auch diese erst mal zum Objekt müssen, um den Alarm zu verifizieren. Deren Kunden hoffen, dass dann ein Rennfahrer losrast und ein Rambo in der Apotheke dem Treiben ein Ende setzt. Leider tuckern dann aber meist ältere Herren im untermotorisierten Kleinwagen unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zum Objekt, um nach Einbruchspuren zu schauen und diese der Zentrale zu melden, welche daraufhin die Polizei ruft.
Wie Alarmtechnik mit dem sogenannten Live-Einbruchschutz-Effekt funktioniert und warum Einbrecher Feuerlöscher lieben, erklärt der Versicherungsexperte Michael Jeinsen in der aktuellen AZ 2023, Nr. 4, S. 7.
1 Kommentar
Ihre Meinung zu Alarmanlagen
von Michael Dopf am 25.01.2023 um 5:25 Uhr
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