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Qualitätssicherung und mehr Geld
Kommt der Fachapotheker für Engpass-Management?
Das geplante Lieferengpass-Gesetz soll kommende Woche das Bundeskabinett passieren. Zwar sollen die erweiterten Austauschregeln nun bleiben, allerdings ohne Retax-Sicherheit. Nichts getan hat sich bei der geplanten Vergütung von 50 Cent. Im parlamentarischen Verfahren könnte sich nach Informationen der DAZ allerdings noch eine wesentliche, bislang nicht thematisierte Änderung für die Apotheken ergeben.
Das Lieferengpass-Management fordert die Apotheken derzeit übermäßig. Zum einen frisst es Zeit, zum anderen handelt es sich mitnichten um eine banale Angelegenheit. Schließlich kann jeder Fehler teuer zu stehen kommen. Die Retax-Maschinerie der Kassen steht bereit.
Der Komplexität dieser Aufgabe soll nun Rechnung getragen werden – mit einer Zusatzqualifikation. Wie die DAZ erfuhr, soll im geplanten Engpassgesetz, das kommende Woche das Kabinett passieren soll, eine neue Weiterbildung verankert werden: der Fachapotheker für Engpass-Management.
So soll gewährleistet werden, dass Personen, die Engpässe bearbeiten, auch wirklich über das nötige Know-how verfügen, heißt es aus Koalitionskreisen. Dass für banale Tätigkeiten wie die Hilfsmittelabgabe eine Präqualifizierung erforderlich ist, für hochkomplexe Aufgaben wie das Engpassmanagement aber nicht, sei wenig konsequent, ja sogar widersprüchlich. Mit dem neuen Fachapotheker bekomme das Engpass-Management endlich einen angemessenen Stellenwert. Zudem werde so die Qualität gesichert.
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Der neue Fachapotheker soll sich dann auch finanziell lohnen. Apotheken, bei denen die speziell qualifizierten Approbierten das Engpass-Management durchführen, sollen dann statt den bisher geplanten 50 Cent 70 Cent abrechnen können.
Um die Qualität des Austauschs belegen zu können, soll ein zweiseitiges Austauschprotokoll (Formulare können gegen ein geringes Entgelt bezogen werden) erstellt werden, das fünf Jahre aufzubewahren und den Kassen auf Verlangen vorzulegen ist.
Dokumentiert werden müssen unter anderem die Begründung, warum gegen ein bestimmtes Präparat ausgetauscht wurde (bei Aut-simile-Austausch oder Änderungen der Darreichungsform mit wissenschaftlichen Belegen der Gleichwertigkeit) sowie bei Arztrücksprachen ein Gesprächsprotokoll. Das sichere zusätzlich ein hohes Versorgungsniveau.
Verkürzung der Weiterbildungsdauer vorgesehen
Widerstände seitens der Standesvertretung erwartet man nicht. Die kritisiere ja nur unsinnige Bürokratie, diese Maßnahme diene aber der Qualitätssicherung und sei deswegen sinnvoll und zudem finanziell absolut attraktiv, heißt es gegenüber der DAZ.
Die Weiterbildung soll dem Vernehmen nach vom Umfang und Stellenwert her anderen Weiterbildungen entsprechen, also 120 Stunden. Verkürzt werden soll lediglich die Weiterbildungsdauer von drei Jahren aufgrund der besonderen Dringlichkeit.
Wird die Änderung am Gesetzentwurf beschlossen, ist die Bundesapothekerkammer angehalten, eine Musterweiterbildungsordnung zu erstellen, die die Kammern dann ihre jeweiligen Weiterbildungsordnungen überführen müssen.
Pflicht soll der neue Fachapotheker zunächst nicht werden. Rezepte mit nicht lieferbaren Positionen können weiterhin von allen Apotheken bearbeitet werden – nur eben für eine geringere Vergütung und mit dem Damokles-Schwert Retaxation über sich. Zum 1. April 2025 soll die neue Regelung dann evaluiert und über eine verpflichtende Ausweitung diskutiert werden.
5 Kommentare
Neue Weiterbildungen zum Fachapotheker (m/w/d)
von A. Prill am 01.04.2023 um 14:38 Uhr
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Aprilscherz?!
von Linda F. am 01.04.2023 um 13:51 Uhr
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Sartire
von Ka el am 01.04.2023 um 10:33 Uhr
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AW: Sartire
von Siggigold am 01.04.2023 um 10:37 Uhr
AW: Sartire
von Dr.Diefenbach am 02.04.2023 um 11:24 Uhr
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