Pharmazeutische Bedenken fachlich begründen
Auf die Frage Geffers, ob Apotheker:innen auf etwas Bestimmtes achten sollten, wenn sie pharmazeutische Bedenken auf einem Rezept anwenden, erklärte Herholz, dass es keine Systematik gebe, der man folgen könnte. Pharmazeutische Bedenken sollten auf jeden Fall immer fachlich begründet seien. Solange das der Fall ist, werde auch eine wiederkehrende Anwendung nicht automatisch retaxiert. Wenn von einer Praxis Rezepte aber immer wieder so verordnet werden, dass die Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken notwendig wird, rät sie doch dazu, das Gespräch mit der Praxis zu suchen. Dabei betonte Herholz: Am Ende hat der/die Ärzt:in die Therapiehoheit – auch die wirtschaftliche. Auch Ärzt:innen müssten mit Regressen rechnen.
2 Kommentare
Wir möchten nicht retaxieren...
von Alfons Neumann am 17.04.2024 um 0:06 Uhr
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Legalisierter Diebstahl und Kalkül
von Dr. House am 16.04.2024 um 21:20 Uhr
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