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Honorar und PTA-Vertretung
BMG feilt Apothekenreform fürs Kabinett nach
Ob die Apothekenreform morgen ins Kabinett geht, ist noch unsicher. Dagegen ist klar, dass das Bundesgesundheitsministerium für die Ressortabstimmung nochmals am Referentenentwurf gefeilt hat. So soll nun nicht nur das Fixum, sondern auch der prozentuale Honoraranteil künftig verhandelt werden. Nachjustiert und präzisiert wurden auch die Regelungen zu Skonti sowie zur PTA-Vertretung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat für den anstehenden Kabinettsbeschluss zum Apotheken-Reformgesetz nachgearbeitet. Ein auf den 11. Juli datierter Entwurf sieht an zahlreichen Stellen Änderungen vor, einige Einwände wurden offensichtlich gehört. Ob die Nachjustierungen bereits zufriedenstellen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Was die PTA-Vertretung betrifft, so bleibt es dabei, dass die Apotheke auch ohne Apotheker*in vor Ort geöffnet sein kann, solange diese*r „mittels Telepharmazie“ zur Rücksprache jederzeit zur Verfügung steht und der oder die Apothekenleiter*in mindestens acht Stunden die Woche persönlich anwesend ist. Neu ist: Neben erfahrenen PTA (solchen, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfallen ist) können auch Pharmazieingenieure allein in der Apotheke zugegen sein.
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Präzisiert wurde aber vor allem die Vorgaben zum Prozedere – etwa, wenn ein Patient Betäubungsmittel braucht, die auch eine besonders erfahrene PTA nicht abgeben darf:
„Soweit eine Abgabe von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nach Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz außerhalb der Zeiten der persönlichen Anwesenheit eines Apothekers oder eines Pharmazieingenieurs in der Apotheke dringlich erforderlich ist, sind diese dem Patienten in einer der Verschreibung angemessenen Zeit zur Verfügung zu stellen.“
Keine PTA-Vertretung im Notdienst
Ebenfalls ergänzt wurde, dass die betrieblichen Abläufe bei den auszuführenden Aufgaben, im jeweiligen Qualitätsmanagementsystem festzulegen sind, „insbesondere, in welchen Situationen ein Apotheker hinzuzuziehen ist“. Zudem wurde klargestellt: Eine Vertretung durch PTA oder Pharmazieingenieure darf nicht im Notdienst erfolgen.
Die Honorarfrage
Diverse Änderungen gibt es zudem bei den geplanten Neuregelungen rund ums Honorar. Recht übersichtlich ist dies noch bei den Skonti: Es ist nun nicht mehr von „handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen“ die Rede, die abweichend von den Preisvorschriften des § 2 Satz 1 AMPreisV zulässig sein soll, sondern schlicht von den „handelsüblichen Skonti“.
Außerdem ist nochmals eine Änderung bei der künftigen Festsetzung der Honorare geplant. Bislang war vorgesehen, dass GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutscher Apothekerverband (DAV) erstmals zum 1. Januar 2027 das Fixum festlegen. Nun sollen sie – im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – zusätzlich den „relativen Anteil des Festzuschlags der Packungsvergütung“, also die prozentuale Spanne, vereinbaren. Zudem soll diese neue Aufgabe für DAV und GKV-SV direkt ins Arzneimittelgesetz wandern (§ 78 Abs. 1a AMG neu).
Das Bundesgesundheitsministerium, das mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung übertragen bekommen soll, wird grundsätzlich für die Anpassung des Fixums zuständig sein – aber auf Grundlage dieser Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV. Die Vereinbarung ist erstmals bis zum 30. Juni 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2027 abzuschließen.
Dabei sind insbesondere die Entwicklungen der Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung, des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme zu berücksichtigen. Das Bundesgesundheitsministerium kann aber auch die Verwendung weiterer Indizes als Grundlage der Vereinbarung festlegen. Sofern erforderlich, kann die Vereinbarung auch auf der Grundlage eines von DAV und GKV-SV beauftragten gemeinsamen Gutachtens erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht oder nicht fristgerecht zustande, setzt die Schiedsstelle innerhalb von acht Wochen die Vereinbarung fest.
7 Kommentare
Ernsthaft ?
von ratatosk am 17.07.2024 um 9:16 Uhr
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Pharmazieingenieure
von Kleiner Apotheker am 17.07.2024 um 9:02 Uhr
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AW: Pharmazieingenieure
von Stefan Siebert am 17.07.2024 um 9:38 Uhr
Warum keine Telepräsenz im Notdienst?
von Andreas Grünebaum am 16.07.2024 um 20:39 Uhr
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AW: Warum keine Telepräsenz im Notdienst
von Claudia am 17.07.2024 um 12:27 Uhr
BTM Abgabe in einer angemessenen Zeit
von Kammacher Dietlind am 16.07.2024 um 18:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: BTM Abgabe in einer angemessenen Zeit
von Andreas Grünebaum am 16.07.2024 um 19:35 Uhr
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