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- Wahlen bei der ABDA: Wie ...
Gabriele Regina Overwiening ist wider Erwarten nicht als ABDA-Präsidentin im Amt bestätigt worden. Sie hat die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht. Auch die Wahlen für die anderen Ämter im Vorstand haben nicht stattgefunden. Wie geht es nun weiter?
Drei Ämter, drei Kandidaten – die Neuwahl der ABDA-Spitze bei der Mitgliederversammlung schien eine langweilige Angelegenheit zu werden. Doch es kam ganz anders. Gabriele Regina Overwiening wurde zwar für das Amt der Präsidentin vorgeschlagen, erreichte dann aber im ersten Wahlgang nur 48 Prozent der Stimmen, also keine Mehrheit. Dass sie kein überwältigendes Ergebnis erreichen würde, hatte sich tatsächlich im Vorfeld abgezeichnet. Aber dass sie scheitern würde, damit hatte wohl niemand gerechnet. Das Wahlergebnis war so überraschend, dass man selbst bei der ABDA nicht adhoc wusste, wie es nun weitergeht, wie Anwesende berichten. Ein unmittelbarer zweiter Wahlgang ist in der Satzung jedenfalls nicht vorgesehen.
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Der Blick in die Satzung zeigt aber unter anderem dies:
„Stehen bei einer Wahl zum Geschäftsführenden Vorstand höchstens zwei Kandidaten zur Wahl, hat bei Stimmengleichheit oder sofern der Kandidat, auf den die Mehrheit der Stimmen entfällt, das Quorum nicht erfüllt, eine Wiederholung der Wahl im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stattzufinden, die vom Präsidenten unverzüglich für einen Termin innerhalb von sechs Wochen nach der gescheiterten Wahl einzuberufen ist.“
Laut einer Mitteilung findet die Neuwahl im neuen Jahr statt. Spätester Termin wäre aufgrund der Sechs-Wochen-Frist der 22. Januar. Da die Wahlen für die Ämter des/der Vize-Präsident/-in und für die/den Vertreter/-in der nicht-selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker nun nicht stattgefunden haben, werden diese Wahlen auch neu angesetzt. Kandidiert hatten Mathias Arnold und Silke Laubscher, die auch bislang schon dem Vorstand angehörten.
MOs können neue Kandiat*innen vorschlagen
Die Mitgliedsorganisationen können nun neue Kandidat*innen vorschlagen. Die Vorschläge müssen laut Satzung zwei Wochen vor dem Wahltermin vorliegen. Der Wahlaufsatz ist dann spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung durch Rundschreiben den Mitgliedsorganisationen bekannt zu machen. Man darf gespannt sein, wer sich hier nun in Stellung bringt. Da Overwiening gesetzt war, hat sich bislang niemand als mögliche Alternative hervorgetan.
Bis zur Neuwahl bleiben die gewählten Vorstandsmitglieder nach der Satzung im Amt.
1 Kommentar
Nicht gewählt
von Conny am 11.12.2024 um 15:56 Uhr
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