Zytostatikversorgung

Die wundersamen Einsparziele der Krankenkassen

23.09.2016, 14:00 Uhr - Ein Blog-Beitrag von DAZ.online-Mitglied Dr. Franz Stadler

(Foto: benicoma / Fotolia)

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Krankenkassen müssen sparen. Dieses Mantra hat sich uns eingeprägt. Wir verstehen es auch – solange es nicht zu Lasten einer qualitativ hochwertigen Versorgung und damit zu Lasten der Patienten geschieht. Genau dies ist aber bei den Ausschreibungen der Zytostatikaversorgung durch diverse Krankenkassen der Fall.

Folgt man den jüngsten Ausführungen des AOK-Chefs Martin Litsch, reicht es, zumindest der AOK, nicht mehr, über Rabattverträge nur bei den Arzneimitteln einzusparen, sondern er möchte durch die Ausschreibung der Versorgung zusätzlich sowohl Verwürfe nicht bezahlen als auch Aut-idem ausschließen und natürlich - nicht zu vergessen - zudem die Herstellpauschale drücken.

Kurioserweise glaubt er sogar, dass es den Apotheken gelingen könnte, bei den Arzneimitteln, insbesondere bei den Originalanbietern, mehr einzusparen als der großen AOK durch Rabattverträge.

Betrachtet man die Einsparziele einzeln kann man sich nur noch wundern. Eine Menge berechtigter Fragen tun sich auf:

  1. Wieso soll die pharmazeutische Notwendigkeit von Verwürfen dadurch wegfallen, dass die Versorgung ausgeschrieben wird? Lege artis ist das nicht möglich. Die Aussage, dass die Versorgung durch diese Ausschreibungen wohnortnaher als zuvor werden soll, muss in das Reich der Märchen verwiesen werden. Eine solche Aussage kann nur dann getroffen werden, wenn man ungeprüft Eigenerklärungen glaubt, die von Strohapotheken (ohne eigenes Reinraumlabor!) abgegeben werden.
    Dass auch vor den Ausschreibungen zum Teil über weite Entfernungen geliefert wurde, kann sein, ist aber ein Problem der Aufsichtsbehörden, die offensichtlich bisher auf die Einhaltung der pharmazeutischen Rahmenbedingungen (z. B. Haltbarkeiten) wenig Wert gelegt haben. So oder so können Verwürfe lege artis nur durch eine flexible, räumlich nahe Zusammenarbeit zwischen der onkologischen Praxis und der herstellenden Apotheke minimiert werden.
    Das bedeutet: Eine hohe Ad-hoc-Quote ist ganz im Interesse der Patienten und sollte auch im Interesse der Kassen liegen. Verwürfe einfach dadurch abzuschaffen, dass man sie nicht bezahlt, ist ein doch sehr wunderliches Vorhaben.

  2. Seit wann lassen sich die Kassen durch das Setzen von Aut-idem-Kreuzen auf der Nase herumtanzen? Bisher haben Sie meines Wissens immer Wege gefunden, Ärzte mit Nachdruck auf die Verpflichtung zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven hinzuweisen.

  3. Wieso soll eine Absenkung der Herstellpauschale im Interesse der Patienten liegen? Das Beispiel der Verwürfe hat doch eines klar gezeigt: Verwürfe nicht abzurechnen, geht nur dann, wenn Haltbarkeiten über das in den Fachinformationen angegebene Maß hinaus verlängert werden (besonders unter dem wirtschaftlichen Druck der Ausschreibungen).
    Diese Produkte sind außerhalb der Haftung des pharmazeutischen Unternehmers und ohne Garantie für Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.
    Was soll also passieren, wenn für die aufwendige Tätigkeit des Herstellens weniger bezahlt werden soll als zu den Zeiten vor Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung? Aus dieser Zeit stammen nämlich die Daten, die Grundlagen der jetzigen Hilfstaxe sind. Sollen dann die abgefüllten Wirkstoffmengen gegenüber den Angaben auf dem Etikett reduziert werden, damit noch etwas verdient wird?
    Das kann nicht im Interesse des ahnungslosen Patienten sein!

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Es muss eingespart werden, aber der wirtschaftliche Druck darf nicht zu einem erzwungenen Abgleiten in einen pharmazeutischen Graubereich oder gar zu betrügerischen Taten führen. Das wirtschaftliche Problem der Krankenkassen kann nicht über die Ausschreibungen der Zytostatikaversorgung gelöst werden, die im Interesse der Patienten schnell verboten werden sollten. Nicht die Leistungserbringer, die Ärzte oder die herstellenden Apotheken sind das eigentliche Ziel der Sparbemühungen der Krankenkassen.

Aus Sicht des Autors sollte von Politik, Leistungserbringern und Kassen gemeinsam mit mehr Phantasie und ohne ideologische Scheuklappen über die Ursachen der Kostenexplosion und mögliche Auswege nachgedacht werden. Kurzfristig kann beispielsweise, neben einer Ausschreibung der Wirkstoffe, über eine INN-Liste, eine Dokumentation der Verwürfe und eine Pro--rata-Verrechnung an die Kassen nachgedacht werden. Mittel- und langfristig sollte auch das Gespräch mit den Pharmafirmen gesucht werden, deren Preispolitik im Interesse des Gesamtgesundheitssystems hinterfragt werden muss. Ausschreibungen der Versorgung mit Zytostatikainfusionen als einziges wirksames Mittel darzustellen, ist zu simpel und doch eher seltsam.

Der Autor kann sich jedenfalls nur wundern.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion von DAZ.online.


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